In München stehen momentan vermeintliche Mitglieder der Globalen Islamischen Medienfront (GIMF) vor Gericht. Ihnen wird die Gründung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Sie sollen bis zum Jahr 2008 Video- und Audiobotschaften von Al-Qaeda und Ansar al Islam ins Internet gestellt haben.
Mutlu Günal, Verteidiger eines der Angeklagten erklärte nun, daß ein V-Mann des Bundesamtes für Verfassungsschutz eine zentrale Rollte gespielt und die in der Anklage aufgeführten Taten "angeschoben" habe.
In München müssen sich 8 Personen vor Gericht verantworten, weil sie Video- und Audiobotschaften von Al-Qaeda und Ansar al Islam ins Internet gestellt haben sollen. Sieben Männer und eine Frau im Alter zwischen 18 bis 30 Jahren sollen Mitglieder der "Globalen Islamischen Medienfront" (GIMF) sein.
Der Chef der deutschen Sektion von GIMF, Irfan P. war als V-Mann für den Verfassungsschutz tätig. Mutlu Günal, Verteidiger eines der Angeklagten behauptet, daß Irfan P. eine zentrale Rolle gespielt und die in der Anklage aufgeführten Taten "angeschoben" habe.
Günal war Verteidiger bei einem Verfahren in Berlin gegen Islamisten. Während dieses Verfahrens wurde die Tätigkeit Irfan P's für den Verfassungsschutz aufgedeckt.
Der Staatsanwaltschaft wirft Günal nicht nur vor, daß sie diese Tätigkeiten bewußt verschiegen habe sondern weiterhin auch Unterlagen unter Verschluss halte, die die Angeklagten entlasten würde.
Der vermeintliche Rädelsführer ist nicht angeklagt. Er wurde in einem Verfahren wegen Körperverletzung bereits zu 16 Monaten Haft verurteilt. Das zu erwartende Strafmaß in Sachen GIMF fiele "nicht beträchtlich ins Gewicht".
Der Verfassungsschutz wirft die Vorwürfe Günals zurück. Irfan P. habe während seiner Aktivitäten für die GIMF nicht mit dem Bundesamt zusammengearbeitet. Die Anträge der Verteidigung Irfan P. als Zeugen zu laden wurden abgelehnt. Etwaige Provokationen der Straftaten durch den V-Mann seien kein Verfahrenshinderniss könnten sich jedoch auf das mögliche Strafmaß auswirken.
Bundesanwalt Bruns will mit dem Prozess ein Zeichen setzen:
"Das Internet hat sich zu einem der wesentlichen Mittel des internationalen Terrorismus entwickelt, um gefährliche Propaganda zu betreiben."
Ob sich die Anklage auf Bildung einer kriminellen Vereinigung halten läßt ist schon nach dem 3. Prozesstag fraglich. Drei Angeklagte waren zur Tatzeit Jugendliche, zwei waren Heranwachsende. Einer der Angeklagten ist psychisch krank und alle stammen aus Familien mit Alkoholproblemen und Gewalterfahrung.
Meine Meinung
Irfan P hat zweifelsfrei für den deutschen Inlandsgeheimdienst gearbeitet. Die Frage ob er wirklich als Agent Provocateur bei der IMF tätig war wird dieses Gericht nicht feststellen können - wo kein Kläger da kein Richter. Wenn tatsächlich im Auftrag des Bundesamts für Verfassungsschutz Jugendliche und Heranwachsende dazu motiviert wurden islamistische Propaganda im Internet zu verbreiten wäre das wirklich ein schwarzer Tag für die Demokratie in unserem Land.
Mir kommt es vor, als wolle das Bundesministerium des Innern, allen voran Minister Hans-Peter Friedrich die Angst vor Terroranschlägen in Deutschland schüren. Dafür scheint jedes Mittel recht zu sein.
Text-Quellen: hintergrund.de, Fefe, Bundesamt für Verfassungsschutz dementiert V-Mann-Verdacht, 15.04.20100 Sueddeutsche - Richter schonen V-Mann
Bild-Quellen: colorlines.com
Tags: terror, v-mann, verfassungsschutz, gewaltenteilung in gefahr
![]() vor 2 Jahren |
naja, der friedrich ist zwar n absoluter spinner, das ist aber schon auf de maizieres mist gewachsen... abgesehn davon: da schickt man nen v-mann rein, der jugendliche, psychisch labile, aufstachelt und wer hat schuld? das internet ![]() |