peng![]() iCom Süchtling ![]() Registriert seit 4 Jahren Beiträge: 337 |
Nabend allerseits,
ich habe gestern Abend zufällig von einem super Angebot der Firma HOH.de in der Shoutbox gelesen und natürlich gleich bestellt. Es wurde folgendes TV-Gerät angeboten: "LG 32LW5590 - 81cm/32'' 3D LCD-TV mit LED-Hintergrundbeleuchtung" für 177,99 Euro. Dieser Preis ist natürlich eindeutig zu niedrig und hätte locker um die 599,99 Euro sein müssen. Mir wurde die Bestellung per Email bestätigt und nun hätte ich natürlich auch gern das Produkt zu dem Hammerpreis. Leider kam dann ca. vor einer Stunde dies E-mail: Zitat von HOH.de: Ihre Bestellung 178763 Leider habe ich keine Erfahrung auf diesem Gebiet und da ich sicher nicht der Einzige Iloader bin, der sich dieses Gerät bestellt hat, hab ich nun folgende Fragen: Habt Ihr ein Plan ob es sich lohnt dafür zu kämpfen? Was würdet Ihr in dieser Situation tun? ![]() |
vor 10 Monaten |
Editiert von peng vor 10 Monaten
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Nover![]() Hobby Sauger Registriert seit 2 JahrenBeiträge: 183 |
Wenn du nachweisen kannst, das die Firma, oder der Laden wo du das gekauft hast dieses Produkt gekauft hastm auf dieses Preis reduzieren kannst, müssten sie die das eigentlich auch für den Preis verkaufen.
Hatte sowas (nur mit anderem Preis) mal bei Rewe. Wollte ne Tafel Schokolade kaufen. Am Preisschild stand 1€ und an der Kasse wollte sie 1,50. Dann meine ich eben kostet 1€ sie ist hingegangen hat geguckt und hat es mir dann eben für 1€ verkauft. Für mich ist das eben das selbe, nur das der Preisunterschied hier anders ist. Wasn da los? o.O
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vor 10 Monaten | |
mooops![]() ![]() iCom Legende Registriert seit 2 Jahren Beiträge: 1.572 |
Kommt auf das Gericht an, einige sagen es ist rechtens andere sagen nein.
Das kannst du leider nur genauer beim Anwalt erfahren und wenn nur über den Klageweg bekommen. Aber es kommt dabei immer auf viele Faktoren an. Lag ein Eingabefehler vor ? War es ein Systemfehler ? Wie lange war das "Schnäppchen" online ? und und und .... *Edit: was interesantes wenn es bei dir auch so stimmt dann, dann haste Glück ![]() geht ganz einfach ⇓ Klick ⇓
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vor 10 Monaten |
Editiert von mooops vor 10 Monaten
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leutnantbraun![]() iCom Jünger Registriert seit 3 Jahren Beiträge: 1.244 |
der anbieter ist dazu verpflichtet
dir dieses gerät zu dem angebotenen preis zu verkaufen punkt
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vor 10 Monaten | |
Steinacher![]() iCom Stammgast Registriert seit 2 Jahren Beiträge: 131 |
Das würde ich so nicht sagen.
§119 BGB Zitat: § 119 Bedeutet, wenn der Preis fälschlicherweise als geringer angegeben wurde, kann er das ganze anfechten und somit deinen Kaufvertrag ungültig machen. Solltest du irgendwie zeigen können, dass der Verkäufer (HOH.de in diesem Fall eben) davon wusste, muss er dir das Produkt zu dem entsprechenden Preis verkaufen.
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vor 10 Monaten | |
Gast Gelöschter Benutzer Registriert seit 3 JahrenBeiträge: 390 |
Zitat von leutnantbraun: der anbieter ist dazu verpflichtet stimmt schonmal garnicht. die firmen sind nicht unfehlbar und da kann auch mal ein fehler passieren. wenn der mitarbeiter den preis falsch eingegeben hat, ist es noch lange kein zwang für die firma, diesen preis dann zu vergeben. geprüft muss werden, ob es eine anlockfalle war, dann kann er darauf bestehen, weil es unlautere werbung ist, wenn wirklich ein fehler bei denen passiert ist und die wirtschaftlichkeit der firma auf dem spiel steht, wird jedes gericht der firma recht geben, weil es ja auch ein selbst bemerkter fehler war. so ein gerät für den preis gibt es nirgendwo zur zeit. ich würde auch eine rechtshilfe dazu befragen, wenn du nicht einfach verzichten kannst und auch anderen mal fehler einräumst ![]()
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vor 10 Monaten | |
Z-AB![]() iCom Weiser Registriert seit 3 Jahren Beiträge: 2.455 |
Rechtlich ist das normalerweise doch so, dass der Kunde ein Angebot abgibt, und dann der der Verkäufer dem noch zustimmen muss, sonst kommt kein Vertrag zustande.
Preisfehler kommen immer wieder vor, da hat man so gut wie nie eine Chance vor Gericht. Steht hier auch nochmal deutlich. Zitat: Bei Bestellungen im Internet gibt also der Kunde das Angebot ab, der Händler nimmt es an – oder eben auch nicht. Die Annahme durch den Händler erfolgt in der Regel erst durch den Versand der Ware. Zwar bekommt man oft sofort nach der Bestellung eine (meistens automatische) Bestätigungsmail, dass die Bestellung eingegangen ist. Allerdings stellt das noch keine Annahme des Angebots dar. Bei einer falschen Preisangabe wird der Onlinehändler das Produkt also eher nicht verschicken, hat damit Euer Angebot zum Kauf nicht angenommen und ein Kaufvertrag kommt nicht zustande. Ihr als Kunde habt in dem Fall auch keinen Anspruch, dass Euch die Ware geliefert werden muss.
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Editiert von Z-AB vor 10 Monaten
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sowbug![]() iCom Jünger Registriert seit 2 JahrenBeiträge: 765 |
Es ist und bleibt rechtens. Punkt.
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kakel16![]() iCom Süchtling Registriert seit 3 JahrenBeiträge: 405 |
lest euch das mal durch :Dein Linktext...
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vor 10 Monaten | |
MacGruber![]() iCom Jünger Registriert seit 2 Jahren Beiträge: 719 |
Zitat von sowbug: Es ist und bleibt rechtens. Punkt.Nein ist es nicht! Hier wurde es Richtig erklärt! Zitat von Steinacher: Das würde ich so nicht sagen. Wenn eine Preisangabe nur wegen eines Irrtums oder eines Übertragungsfehlers zu niedrig ist, dürfen Sie ausgelieferte Ware wieder zurückfordern oder den eigentlichen Preis dafür verlangen (BGH, 26.01.2005, Az: VIII ZR 79/04). ![]() ![]() ![]()
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vor 10 Monaten |