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#141

Re: Fragen und Antworten zu iLoad.to und Kino.to

ja das problem war halt die sache von der eu aufzuziehen unr die domain in togo oder so

anzumelden, reicht halt nicht !!!

(hi) (hi)
http://www.bilder-hochladen.net/files/big/i6cm-bb-f8c1.gif
vor 2 Jahren

#142

Re: Fragen und Antworten zu iLoad.to und Kino.to

Zitat von DasDing:
ja das problem war halt die sache von der eu aufzuziehen unr die domain in togo oder so

anzumelden, reicht halt nicht !!!

(hi) (hi)


tonga :)
vor 2 Jahren

#143

Re: Fragen und Antworten zu iLoad.to und Kino.to


KinoX.to: Alles nur von Video2k.tv geklaut ?

Der Betreiber von Video2k.tv ist momentan sehr wütend. Jemand hat offenbar bei KinoX.to die komplette Datenbank und somit all seine Links zu den Streams übernommen und diese mit dem alten Design von Kino.to verknüpft. Video2k.tv schrieb uns, die neue Konkurrenz sei inoffiziell und besäße nicht annähernd alle Links der Datenbank von Kino.to. Auch das Telefonat mit der GVU bestätigt diese Annahme.
Schon die Prinzen sangen einst: „Entschuldigung, das hab' ich mir erlaubt, denn das ist alles nur geklaut.“ Der Krieg der Klone ging gestern in die nächste Runde. Jemand war sehr fleißig und hat wahrscheinlich mithilfe eines Skripts alle Links der Filme von Video2k.tv übernommen, um selber einen „offiziellen“ Nachfolger von kino.to aufzusetzen. Die deutschsprachigen News-Portale waren heute voll davon. Steaming so weit das Auge reicht, so gut wie überall wurde der gestern online gegangene Neuling als der tatsächliche Nachfolger von kino.to gefeiert.

Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) hat das muntere Treiben in der digitalen Grauzone intensiv verfolgt. Die benutzten Filehoster seien ganz genau die gleichen, wie die von Video2k.tv. Auch ein oberflächlicher Blick auf die Auswahl der Filme zeigt schnell, dass die Palette beim Original weitaus breiter gefächert war. Wer auch immer die Datenbanken von einem oder mehreren Konkurrenten geklaut hat, konnte dennoch nicht das komplette Angebot von kino.to zusammentragen. Das Original bleibt bislang unerreicht. Der Betreiber von Video2k.tv schrieb uns in einem offiziellen Statement, dass seine Datenbank schlichtweg gecrawlt wurde, was ihn nicht gerade glücklich stimmt.

Und dennoch. Aufgrund der medialen Aufmerksamkeit haben sich zahlreiche Besucher auf der neuen Seite eingefunden. Ob die Betreiber von KinoX.to ihre vollmundigen Versprechen halten können, wird sich bald zeigen. Möglicherweise ist ihre Infrastruktur den vielen Surfern momentan nicht gewachsen. Oder aber, was in dem Bereich nicht überraschend wäre, jemand aus der Konkurrenz hat den Neuling bereits mit DDoS-Angriffen überzogen, um ihn kurzfristig aus dem Netz zu fegen. Über die Ursachen der Downtime kann zum jetzigen Zeitpunkt nur spekuliert werden. Seit heute Mittag ist die Seite schlecht bis überhaupt nicht mehr zu erreichen.

Frau Ehlers von der GVU gab auf telefonische Rückfrage bekannt, dass sie nicht für die Downtime von KinoX.to verantwortlich seien. „Noch zumindest nicht“, gab uns die Pressesprecherin lächelnd zu verstehen. Auch der GVU waren auch die vielen neuen Anbieter bei den Filehostern aufgefallen. Das seien exakt die gleichen Dienstleister wie die bei Video2k.tv. „Mit der alten Infrastruktur kann das eh niemand bewerkstelligen.“ Die Server der alten One-Click-Hoster sind soweit dies möglich war alle beschlagnahmt, die Hintermänner bis auf wenige Flüchtige in Untersuchungshaft. Als einziger regelmäßig von Kino.to benutzer Hoster ist nur noch Megavideo von Kim Schmitz aka Kimble online. Der aber wurde damals nicht an erster Stelle in Anspruch genommen, sondern höchstens als Backup benutzt. Megavideo kam bei Kino.to nur dann zum Einsatz, damit der Film im Fall einer Abusemeldung bei den eigenen Hostern verfügbar blieb.

Eine wichtige Frage bleibt aber im Raum bestehen: Wer steckt nun dahinter? Da sich fast alle wichtigen Personen in Schlüsselpositionen in U-Haft befinden, wie hätte jemand aus dem Kernteam einen Nachfolger aufbauen können? Entweder waren es ein paar Personen aus dem äußeren Zirkel von kino.to. Oder aber ein bereits etablierter Anbieter versucht sich mit einer neuen Seite selbst Konkurrenz zu machen. In diese Richtungen bewegen sich auch die Vermutungen von Frau Ehlers von der GVU. Die genauen Hintergründe sind aber bislang nicht bekannt.

Quelle
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vor 2 Jahren

#144

Re: Fragen und Antworten zu iLoad.to und Kino.to

Ich finds lustig, auf weiter bis beide down gehen^^

GreeZ Ulti
Ich war mal da, nun bin ich weg!
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vor 2 Jahren

#145

Re: Fragen und Antworten zu iLoad.to und Kino.to

Ermittler verhaften Verdächtigen in Kino.to-Verfahren

Ein weiterer mutmaßlicher Betreiber der Raubkopie-Plattform Kino.to ist in Haft. Beamte einer Sonderermittlungseinheit nahmen den Flüchtigen in Niedersachsen fest. Er soll einen Nachfolge-Dienst von Kino.to mit aufgebaut haben.

http://cdn.spiegel.de/images/image-223312-panoV9free-chty.jpg

Hamburg - Seit Juni war der Mann auf der Flucht: Damals hatten Ermittler in Deutschland, Spanien, Frankreich und den Niederlanden Wohnungen, Geschäftsräume und Rechenzentren durchsucht, um mutmaßliche Betreiber des Raubkopie-Portals Kino.to und dazugehöriger Streaming-Dienste zu verhaften.

Zwölf mutmaßliche Betreiber nahm die Polizei im Juni fest, den nun verhafteten Beschuldigten suchten Polizeibeamte einer sächsischen Sonderermittlungseinheit seitdem. Wie die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzung (GVU) nun mitteilt, wurde der Mann am Sonntag in Niedersachsen festgenommen.

Der Beschuldigte ist laut der Generalstaatsanwaltschaft Dresden dringend verdächtig, als Betreiber eines Filehosters in großem Umfang Raubkopien von Filmen über kino.to öffentlich verbreitet zu haben. Angeblich soll er am Aufbau und Betrieb eines Nachfolgeportals beteiligt gewesen sein.

Den Beschuldigten im Kino.to-Verfahren wird vorgeworfen, eine kriminelle Vereinigung gebildet zu haben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte die Website, auf der widerrechtlich ins Netz gestellte Kinofilme und Serien verlinkt waren, rund vier Millionen Besucher täglich. Die Hauptbeschuldigten sollen siebenstellige Gewinne damit erzielt haben.

Die Einnahmen sollen aus Werbevermarktung auf den Portalen und Abo-Gebühren für Premium-Zugänge stammen.

lis (Quelle)
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vor 2 Jahren

#146

Re: Fragen und Antworten zu iLoad.to und Kino.to

Anklage gegen mutmaßlichen Technikchef von kino.to erhoben



Website kino.to: Wurde im Juni nach einer Polizeirazzia abgeschaltet


Im Verfahren gegen die Betreiber der Streaming-Seite kino.to wurde nach SPIEGEL-Informationen Anklage gegen einen weiteren Verdächtigen erhoben. Der Mann aus Zwickau soll für die technische Betreuung des Raubkopie-Netzwerks verantwortlich gewesen sein.
Info

Die Dresdner Generalstaatsanwaltschaft hat SPIEGEL-Informationen zufolge im Fall des im Juni abgeschalteten Streaming-Portals kino.to Anklage gegen einen weiteren Beschuldigten erhoben. Über das Internetangebot konnten Nutzer längere Zeit auf Tausende raubkopierte Filme und Fernsehserien zugreifen. Bei dem mutmaßlichen Video-Piraten handelt es sich um Michael H. aus Zwickau, der bei kino.to für Organisation und Betreuung der Server zuständig gewesen sein soll.

Im Juni hatte die Staatsanwaltschaft Dresden zu einem groß angelegten Schlag gegen kino.to ausgeholt. In mehreren europäischen Ländern hatten 250 Polizisten zeitgleich 20 Razzien durchgeführt, um Beweismaterial sicherzustellen und Verdächtige festzunehmen. Insgesamt waren 13 Personen verhaftet worden. Ihnen werden die Bildung einer kriminellen Vereinigung und gewerbsmäßige Verletzung des Urheberrechts vorgeworfen.

Der Staatsanwaltschaft zufolge hatte kino.to rund vier Millionen Besucher täglich. Das Web-Angebot war so populär, weil es widerrechtlich ins Netz gestellte Kinofilme und Serien verlinkte. Die Hauptbeschuldigten sollen mit dem Portal siebenstellige Gewinne erzielt haben. Auf Konten in Spanien, die dem Hauptbeschuldigten aus Leipzig zugeordnet werden, wurden rund 2,5 Millionen Euro sichergestellt. Zudem wurden in Deutschland und auf Mallorca drei Luxusautos und auf dem deutschen Konto eines führenden kino.to-Mitarbeiters 200.000 Euro sichergestellt.

Später erklärte die Generalstaatsanwaltschaft Dresden, die Gruppe um den mutmaßlichen Gründer und Chef Dirk B., 38, stecke auch hinter den Internetseiten movie2k.to und neu.to und habe zudem diverse sogenannte Filehoster, auf denen die Dateien vorgehalten worden seien, betrieben.

Laut Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein müsse das Landgericht Leipzig jetzt über die Zulassung der Anklage entscheiden. H. selbst war am Freitag ebenso wenig für eine Stellungnahme zu erreichen wie seine Verteidigung. Die Ermittlungen gegen den mutmaßlichen Kopf des kino.to-Netzwerks, Dirk B., stehen offenbar kurz vor dem Abschluss.

Man rechne mit einer baldigen Anklageerhebung, sagte Klein.
Quelle
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vor 2 Jahren

#147

Re: Fragen und Antworten zu iLoad.to und Kino.to

Haftstrafe für Mitarbeit an Filmportal kino.to


Für die Mitarbeit am illegalen Internet-Filmportal kino.to ist ein 33 Jahre alter Webdesigner zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.


Für die Mitarbeit am illegalen Internet-Filmportal kino.to
ist ein Webdesigner zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.


Das Amtsgericht Leipzig sprach ihn am Freitag der gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in mehr als 1,1 Millionen Fällen schuldig. Der 33-Jährige ist der erste, der im Zusammenhang mit den Ermittlungen zu dem Filmportal verurteilt wurde. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Mann hatte ein Geständnis abgelegt und damit nach Einschätzung des Gerichts entscheidend zur Aufklärung des Falls beigetragen. „Es ging bei kino.to rein darum, Geld zu machen“, sagte Richter Mathias Winderlich in seiner Urteilsbegründung. Die Betreiber des Portals hatten Millionen-Umsätze mit Online-Werbung erzielt.
Bei kino.to waren nach früheren Angaben zuletzt mehr als eine Million Links auf geschützte Werke aus Film und Fernsehen präsentiert worden, monatlich kamen etwa 131 000 hinzu. Die Drahtzieher des illegalen Netzwerkes saßen in Leipzig. Auf Konten fanden die Ermittler rund 2,5 Millionen Euro. Das Geld wurde beschlagnahmt. Als Hauptbeschuldigter gilt ein 38-Jähriger. Insgesamt gab es 13 Festnahmen.

Quelle
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#148

Re: Fragen und Antworten zu iLoad.to und Kino.to

Drei Jahre Haft für Kino.to-Admin



Ein Administrator des von den Behörden stillgelegten Streaming-Portals Kino.to ist am Mittwoch zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Amtsgericht Leipzig sprach den 27-jährigen Martin S. der gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in mehr als 1,1 Millionen Fällen schuldig. Der gelernte Kfz-Mechaniker hatte zuvor in der Verhandlung ein umfassendes Geständnis abgelegt.

Der 27-Jährige hat den Angaben zufolge einen Filehoster betrieben, auf dem die illegalen Kopien für das Streaming und den Download gelagert wurden. Darüber hinaus soll der das Forum von Kino.to betreut haben. Nahezu 400.000 Euro Umsatz habe S. mit seinen Aktivitäten rund um das illegale Portal erzielt, teilte die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) unter Berufung auf Prozessunterlagen mit. Dabei angefallene Werbe-Einnahmen sollen überwiegend aus Werbung für Abofallen stammen.

In rund drei Jahren soll der verurteilte Administrator damit 226.500 Euro Profit gemacht haben. "Es ging Ihnen darum, schnell und unkompliziert Geld zu verdienen", sagte Richter Mathias Winderlich laut einem dpa-Bericht. Das Strafmaß begründete der Richter damit, dass die auf Kino.to begangenen Urheberrechtsverletzungen "bei weitem über das übliche Maß" hinausgingen. Das Geständnis habe sich strafmildernd ausgewirkt.

Als Kopf der Organisation hinter Kino.to gilt den Ermittlern der Schwager des verurteilten Administrators. Gegen ihn und zwei weitere Hauptbeschuldigte ist inzwischen Anklage beim Landgericht Leipzig erhoben worden. Unter anderem mit Werbeeinnahmen sollen sie mit dem Portal Millionen eingenommen haben. Ihnen legt Staatsanwalt Dietmar Bluhm die "denkbar schwerste Urheberrechtsverletzung in der deutschen Geschichte" zur Last.

Vergangenen Freitag war bereits ein kino.to-Webdesigner zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Am nächsten Donnerstag steht der nächste Beschuldigte vor dem Amtsgericht, ein sogenannter Uploader, der Raubkopien beschafft und auf die Kino.to-Rechner geladen hat. Insgesamt gibt es in dem Verfahren nach Angaben der sächsischen Generalstaatsanwaltschaft mehr als 20 Beschuldigte.

Anfang Juni hatten die Behörden bei Razzien in Deutschland, Frankreich und den Niederlanden 13 Verdächtige festgenommen, von denen einige nach umfangreichen Aussagen wieder aus der Haft entlassen worden waren. Bei Durchsuchungen in 20 Wohnungen, Geschäftsräume und Rechenzentren waren umfangreiche Datenbestände sichergestellt worden. Auf Konten der Verdächtigen in Spanien hatten die Ermittler rund 2,5 Millionen Euro beschlagnahmt.
Quelle
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#149

Re: Fragen und Antworten zu iLoad.to und Kino.to

Weiteres Urteil im Fall Kino.to

Das Amtsgericht Leipzig hat am Donnerstag einen Mitarbeiter des von den Behörden stillgelegten Streaming-Portals Kino.to zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Mann aus Nordrhein-Westfalen sei geständig, von Juni 2009 bis Juli 2011 urheberrechtlich geschütztes Material auf verschiedene Server hochgeladen zu haben, teilte die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechten (GVU) am Freitag in Berlin mit. Wegen gemeinschaftlich begangener gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen sei der Uploader zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Dem Verurteilten wurde vorgeworfen, über tausende Dateien mit urheberrechtlich geschützten Inhalten auf verschiedene Filehoster hochgeladen zu haben. Dabei soll es sich überwiegend um vollständige TV-Serien gehandelt haben. Damit habe der Mann in zwei Jahren über 12.000 Euro erwirtschaftet, heißt es in der Mitteilung der GVU weiter. Damit hat der Verurteilte laut Generalstaatsanwalt pro Raubkopie nur sehr wenig verdient – gerade einmal 10 Cent. Der Hauptadministrator habe dagegen jährlich im sechsststelligen Bereich verdient, der Mann an der Spitze sogar im Millionenbereich.

In der Begründung der Strafzumessung betonte der Richter, der Angeklagte sei nur ein kleiner, untergeordneter Teilnehmer im System kino.to gewesen. Daher müsse seine Strafe niedriger ausfallen als die eines Administrators. Der Haupt-Admin des illegalen Portals war in der vergangenen Woche zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt worden. Zuvor war ein weiterer Mitarbeiter des Portals zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. In der kommenden Woche soll es noch eine Verhandlung in Sachen Kino.to geben. Verfahren gegen den Hauptverdächtigen und weitere mutmaßliche Mittäter werden für das nächste Jahr erwartet.

Anfang Juni war das Portal aufgeflogen. Die Behörden hatten bei Razzien in Deutschland, Frankreich und den Niederlanden 13 Verdächtige festgenommen, von denen einige nach umfangreichen Aussagen wieder aus der Haft entlassen worden waren. Bei Durchsuchungen in 20 Wohnungen, Geschäftsräume und Rechenzentren waren umfangreiche Datenbestände sichergestellt worden. Auf Konten in Spanien beschlagnahmten die Ermittler rund 2,5 Millionen Euro. Ende Oktober hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden eine erste Anklage beim Landgericht Leipzig erhoben. (vbr)
Quelle



Jetzt geht es wirklich Schlag auf Schlag,einer nach dem anderen.B)
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#150

Re: Fragen und Antworten zu iLoad.to und Kino.to

Bisher höchste Haftstrafe gegen Mitarbeiter von Kino.to


Das Amtsgericht Leipzig hat am Mittwoch einen weiteren Beteiligten des von den Behörden stillgelegten Streaming-Portals Kino.to zu einer Haftstrafe verurteilt. Ein 47-Jähriger, der nach Überzeugung des Gerichts Serverinfrastruktur im Ausland für das Portal organisiert und einen eigenen Filehoster betrieben hat, wurde nach Angaben der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) vom Donnerstag zu drei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt.

Der Angeklagte habe das Geschäftsmodell Kino.to von Anfang an mitentwickelt und perfektioniert, meldet die GVU mit Bezug auf die Urteilsbegründung. Allen Mitarbeitern von Kino.to sei bewusst gewesen, dass dort Rechtsverletzungen vonstatten gingen. "Es muss mit aller Deutlichkeit gezeigt werden, dass solche Rechtsverletzungen nicht geduldet werden können", zitiert die Organisation der Filmbranche den Vorsitzenden Richter. Der habe darüber hinaus festgestellt, dass beim Streaming von Inhalten eine Verbreitung und Vervielfältigung stattfinde.

Der Verurteilte sei für Anmietung und Betrieb von Servern im Ausland verantwortlich gewesen, heißt es in der Mitteilung weiter. Darüber hinaus habe der 47-Jährige einen Filehoster betrieben, auf dem zuletzt Raubkopien von 10.754 unterschiedlichen Filmtiteln gespeichert gewesen sein sollen. Der Mann soll seit 2008 Einnahmen von mehr als 630.000 Euro durch Werbung und Provisionen für Abofallen erzielt haben, davon sei etwa die Hälfte als Gewinn geblieben.

Der Angeklagte habe ausgesagt, dass er zu dem Hauptbeschuldigten von Kino.to seit 2002 geschäftliche Beziehungen unterhielt, als er für ihn einen Server in den USA anmietete. In den folgenden Jahren habe der als Internetprovider tätige Kleinunternehmer mit seinen Sprachkenntnissen dem Hauptbeschuldigten bei internationalen Geschäften geholfen, etwa einer Firmengründung in Spanien.

Anfang Juni 2011 war das Portal aufgeflogen. Die Behörden hatten bei Razzien in Deutschland, Frankreich und den Niederlanden 13 Verdächtige festgenommen, von denen einige nach umfangreichen Aussagen wieder aus der Haft entlassen worden waren. Bei Durchsuchungen in 20 Wohnungen, Geschäftsräume und Rechenzentren waren umfangreiche Datenbestände sichergestellt worden. Auf Konten in Spanien beschlagnahmten die Ermittler rund 2,5 Millionen Euro.

Ende Oktober hatte die Generalstaatsanwaltschaft Dresden eine erste Anklage beim Landgericht Leipzig erhoben. Anfang Dezember war ein 33-jähriger Webdesigner wegen gewerbsmäßiger Urhbererrechtsverletzung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Ein Administrator des Portals muss für drei Jahre ins Gefängnis. Ein sogenannter Uploader, der Filmkopien auf die Server hochgeladen hatte, kam mit einer Bewährungsstrafe davon. Das Verfahren gegen den Hauptbeschuldigten steht noch aus. (vbr)
Quelle
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