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Schüler droht Verurteilung nach Amok-Drohung auf Facebook

Das Amtsgericht Aachen verurteilte einen Schüler zur Ableistung von 20 Sozialstunden, weil er ankündigte, er laufe Amok, wenn ihm Personen Freundschaftsanfragen schicken, die er nicht mag. Der Betroffene wird angeblich via Facebook gemobbt und versuchte sich mit seiner Ankündigung gegen weitere Provokationen zur Wehr zu setzen. Sein Rechtsanwalt legte bereits Berufung gegen das Urteil ein.


Das Amtsgericht Aachen hat sich kürzlich mit einem Fall beschäftigt, bei dem ein Schüler auf Facebook schrieb: “Leute, die ich so gar nicht leiden kann, haben Facebook - wenn die mir Freundschaftsanfragen schicken, lauf ich Amok”. Die Freundschaftsanfragen waren offenbar als reine Provokation gemeint. Andere Schüler hatten den Eintrag bemerkt und diesen der Schulleitung mitgeteilt. Das Posting auf dem Profil des Angeklagten habe sie "eingeschüchtert und beunruhigt".

Das Amtsgericht Aachen erkannte hier eine Strafbarkeit wegen Störung des öffentlichen Friedens nach §126 I Nr.2 StGB und verurteilte den Schüler auf 20 Sozialstunden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil bereits Berufung eingelegt wurde. Fraglich ist, ob die Ankündigung des Jugendlichen, er laufe Amok, ausreichend ist, um daraus eine Störung des öffentlichen Friedens zu konstruieren. Dass der Jugendliche seiner Ankündigung bislang keine Taten folgen ließ, spielte bei der Urteilsfindung offenbar keine Rolle. Schon die reine Ankündigung einer strafbaren Handlung war für das Urteil und Strafmaß ausreichend.

Rechtsanwalt Jens Ferner hinterfragt, ob jetzt jeder Schüler verklagt wird, der sich in einer ähnlichen Form aufFacebook äußert. Auf einem Schulhof hätte eine solche Aussage keine Konsequenzen, warum also jemanden strafrechtlich verfolgen, der die gleiche Aussage im Internet getätigt hat? Laut dem Anwalt sollte man einem Schüler der 8. Klasse durchaus zugestehen, etwas zu sagen, was er so nicht wortwörtlich meint. Auf das Urteil in nächster Instanz darf man in jedem Fall gespannt sein.

Text-Quellen: Lars Sobiraj auf gulli.com, Anwaltskanzlei Ferner
Bild-Quellen: mainpost.de

Tags: Facebook, Amoklauf, Verurteilung, Schüler, Drohung

6 Reaktionen im Forum

Elson
4 months ago
Naja, die Strafe ist ja recht milde, wenn jetzt jeder so eine Aussage unter dem Vorwand machen könnte wäre es auch der falsche Weg.
In der achten Klasse sollte trotzdem jeder so hell sein so etwas nicht zu sagen.
Und das es auf dem Schulhof k [...]
Marvin
4 months ago
Zitat:
wenn jetzt jeder so eine Aussage unter dem Vorwand machen könnte wäre es auch der falsche Weg.


naja, wenn jeder der mal die aussage macht "ich lauf amok" oder "ich bring den um" verurteilt bzw. vor gericht gezehrt [...]
Elson
4 months ago
Zitat von Marvin:
Zitat:
wenn jetzt jeder so eine Aussage unter dem Vorwand machen könnte wäre es auch der falsche Weg.


naja, wenn jeder der mal die aussage macht "ich lauf amok" oder "ich bring den um" verurteilt bzw. vor g [...]
rain
4 months ago
gibt bereits fälle von jugendlichen, die sich umbrachten weil sie im internet, auch bei facebook gemobbt wurden - ich find die ambivalenz schwierig...einerseits mag man seine reaktion auf die provokation für überzogen halten, so das dann auch n [...]
13M1CHA3l37
4 months ago
20 sozialstunden, ich glaub es hakt (fubar)
Wenn man es schon nötig hat so einen shit auf fb zu posten sollte man ruhig mehr sozialstunden bekommen, es gibt auch Leute die alles glauben was auf fb steht(wait)

versteh bloß nicht warum man so [...]

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