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Forum » News Forum » News » [ST] Made in GEMAny » Seite 5

#41

Re: [ST] Made in GEMAny

Zitat von Brotkrümel:
Da hat die Gema zum ersten mal seit ihrer Existens was sinnvolles gemacht. Immer drauf auf diese Fachos! ( Egal ob Links,Rechts,Hoch,Runter oder sonst irgend ne hirnlose Gesinnung)

Allerdings macht diese Aktion auch deutlich, dass es die GEMA wohl für völlig akzeptabel hält, wenn man den Song bei dieser Gelegenheit spielt, solange sie dafür Geld bekommen.
Benutzer die sich bedankt haben: 1
vor 12 Monaten

#42

Re: [ST] Made in GEMAny

will die gema nicht in schutz nehmen, aber die gema ist auf keinenfall dazu gedacht zu urteilen oder entpsrechende sachen zu verfolgen/beurteilen, es geht dort einzig um allein um die rechtevertretung

cheers
vor 12 Monaten

#43

Re: [ST] Made in GEMAny

Zitat von Burt:
will die gema nicht in schutz nehmen, aber die gema ist auf keinenfall dazu gedacht zu urteilen oder entpsrechende sachen zu verfolgen/beurteilen, es geht dort einzig um allein um die rechtevertretung

cheers

Ohne jetzt eine Diskussion anfangen zu wollen, ich will nur auf Folgendes hinaus:

Wenn die Gema nachträglich das Recht zum Abspielen von Musik verkauft, die offensichtlich in strafbarer Weise genutzt wurde, und damit Gewinn aus einem offensichtlichen Vergehen macht, kann das doch nicht in Ordnung sein.
vor 12 Monaten

#44

Re: [ST] Made in GEMAny

wer mag schon die gema...trotzdem ist es so das es wohl hauptsächlich an youtube liegt da sich youtube mit der gema nicht einig werden will...bei myvideo zb ist das problem nicht oder nicht so extrem.
ausserdem gibt es doch genug proxys um die sperren zu umgehen...
Wer sich einen alldebride premium account zulegen will benutzt bitte diesen link.dann bekomme ich bonus points...danke

meine uploads



FummelStube
vor 12 Monaten

#45

Re: [ST] Made in GEMAny

ist auch richtig so das YT sich nicht mit der gema einigen will, bei den preisen die die gema verlangt (fubar),
vor 12 Monaten

#46

Re: [ST] Made in GEMAny

Zitat von Freak00:
[...]trotzdem ist es so das es wohl hauptsächlich an youtube liegt da sich youtube mit der gema nicht einig werden will...


naja, ich würd mal behaupten die ständen verhandlungen mit der gema zeigen, dass se sich doch mit der einigen wollen

Zitat:
bei myvideo zb ist das problem nicht oder nicht so extrem.[...]


in keinem anderen land is des problem so extrem;)
die preise die die gema verlangt sind einfach total überzogen, auch im vergleich mit dem was youtube in anderen ländern zahlen muss ;)
"In a world gone mad, only a lunatic is truely insane."
-Homer J. Simpson-
vor 12 Monaten

#47

Re: [ST] Made in GEMAny

Neue Gebührenordnung

Die Gema macht Großveranstaltungen teurer

Für die Kleinen wird es etwas günstiger, für die Großen sehr viel teurer: Weil die Musikverwertungsgesellschaft Gema ihre Gebührenverordnung vereinfachen will, könnten die Eintrittspreise für große Events bald weiter steigen.

http://www10.pic-upload.de/02.04.12/y2puzh8qple.jpg
Gema-Logo: Künftig höhere Gebühren für Großveranstaltungen


München - Von 2013 an müssen Veranstalter von kleinen Musik-Events deutlich weniger Gema-Gebühren zahlen. Große Veranstaltungen werden allerdings für die Organisatoren und damit möglicherweise auch für die Gäste deutlich teurer. Die deutsche Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) hat am Montag in München ihre neue Tarifstruktur vorgestellt. Gema-Vorstandsmitglied Georg Oeller geht davon aus, dass 60 Prozent aller Veranstaltungen durch die neuen Tarife wirtschaftlich entlastet werden.

An zwei Beispielen machte die Gema die neue Tarifstruktur deutlich: Für eine kleine Tanzveranstaltung mit 300 Gästen und einem Eintrittsgeld von drei Euro waren bisher 192,80 Euro an Gema-Gebühren fällig, künftig seien es nur noch 90 Euro. Dagegen steige die Gebühr für eine Gala-Veranstaltung mit 1500 Gästen und 60 Euro Eintritt von bisher 1470,70 Euro drastisch auf 9000 Euro. Pro Person müssen also statt knapp einem Euro jetzt sechs Euro an die Gema abgeführt werden. Dies könnte sich auch auf die Eintrittspreise auswirken. Statt 60 Euro würde der Eintrittspreis beispielsweise auf 65 Euro erhöht, um die Kostensteigerung an die Gäste weiterzugeben.
Oeller erklärte, der bisherige Tarifdschungel der Gema mit elf Tarifen solle kräftig gelichtet werden. Von 2013 an gebe es nur noch zwei Tarife, die "klar, fair und nachvollziehbar und damit überschaubar für den Nutzer" sein sollen.

Ausschlaggebend für die Berechnung der Gema-Gebühren sind demnach künftig nur noch zwei Angaben: Die Veranstaltungsgröße - berechnet über die Nutzungsfläche - und die Höhe des erhobenen Eintrittsgeldes. Mit dieser Neuregelung will die Gema ihre Gebühren an die "wirtschaftliche Größe" der Veranstaltung anpassen.

Die Gema vertritt die Rechte der Musikschaffenden als staatlich anerkannte Treuhänderin. Dass die von ihr Vertretenen aber nicht immer mit dem einverstanden sind, was die Gema tut, zeigte sich unter anderem im Juni 2011, als Plattenbosse gegen die Verwertungsgesellschaft wetterten. Sie beklagten, dass es der Gema nicht gelingt, mit dem Videoportal YouTube eine Vergütungsvereinbarung zu treffen, während solche Vereinbarungen in anderen Ländern längst geschlossen seien.

YouTube-Nutzer in Deutschland können das daran erkennen, dass sie bei vielen Musikvideos statt des erhofften Clips lediglich die Fehlermeldung: "Leider ist dieses Video in Deutschland nicht verfügbar", zu sehen bekommen.

Quelle
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vor 12 Monaten

#48

Re: [ST] Made in GEMAny

Diese Mafioese Organisation steht fuer 4 Buchstaben...

H A S S
vor 12 Monaten

#49

Re: [ST] Made in GEMAny

Hier noch ein Bericht dazu von Heute Morgen:
___________________________________________
GEMA verliert Augenmaß

GEMA nutzt Monopolstellung für radikale Tarifreform und ignoriert Argumente der Musiknutzer


(Berlin, 2. April 2012) Mit einer bisher noch nie dagewesenen Vorgehensweise und Arroganz spielt die GEMA ihre übermächtige Stellung gegenüber den Musiknutzern in Deutschland aus: Ohne jegliche Bereitschaft, Kompromisse zu suchen oder zu verhandeln, hat sie der Bundesvereinigung der Musikveranstalter neue Tarife vorgelegt. „Die GEMA will ab dem 1. Januar 2013 eine vollkommen neue Tarifstruktur im Veranstaltungsbereich zur Anwendung bringen, die zu existenzbedrohenden Erhöhungen der GEMA-Gebühren für Livemusik- und Tonträgerveranstaltungen führt“, erklärt Ernst Fischer, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband), der gleichzeitig auch Vorsitzender der Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. ist. „Offensichtlich will die GEMA ihre Einnahmen auf Kosten der Musikveranstalter erheblich steigern.“

Zwei Tarife (für Livemusik und für Tonträgermusik) sollen künftig insgesamt elf Tarife ersetzen. Damit geht ein sehr großer Teil der mit diesen unterschiedlich gestalteten Tarifen erzielten Einzelfallgerechtigkeit verloren. Betroffen sind alle Veranstaltungen, in denen Musik live oder von Tonträgern (CD, DVD, PC, Laptop usw.) gespielt wird. Das sind z.B. alle Veranstaltungen in der Gastronomie, vom Jazzabend bis zur Ü-30-Party, Tanzveranstaltungen, Bälle, Galas, Silvesterfeiern, Bunte Abende aber auch Straßenfeste, die durch ein aktuelles BGH-Urteil schon jetzt eine Vervielfachung der Lizenzgebühren zu verkraften haben.

Die GEMA „verkauft“ ihre neue Tarifstruktur damit, dass sie einfacher und ausgewogener sei und zu deutlichen Vergünstigungen führe. Sie verschweigt aber, dass die Vergünstigungen nur verhältnismäßig wenige Veranstaltungen, mit Eintrittsgeld zwischen 2 und 8 Euro, betreffen. Für viele Musiknutzer bringt die Tarifstruktur hingegen Erhöhungen von zum Teil mehreren hundert bis zu über tausend Prozent mit sich.

Die GEMA-Gebühren für eine Live- oder Tonträgerveranstaltung verändern sich beispielsweise wie folgt:

ohne Eintritt, bis 100 qm Fläche = keine Vergünstigung
ohne Eintritt, bis 200 qm Fläche = Erhöhung um 25 %
15 Euro Eintritt, bis 200 qm Fläche = Erhöhung um 45 %
15 Euro Eintritt, bis 600 qm Fläche = Erhöhung um 81 %
40 Euro Eintritt, bis 2200 qm Fläche = Erhöhung um 534 %

Weitere Tarifänderungen führen zum Wegfall von Nachlässen (z.B. beim Abschluss eines Jahrespauschalvertrages) sowie zu weiteren Zuschlägen. So erhöhen sich die oben genannten Veranstaltungen um weitere 50 Prozent, wenn Musik länger als fünf Stunden gespielt wird. Die GEMA-Gebühren für eine Abendveranstaltung mit Musik, die um 19:30 Uhr beginnt, würden sich dann ab 0:30 Uhr nochmals deutlich verteuern. Discotheken, deren Veranstaltungen in der Regel von 22 bis 5 Uhr laufen, sind besonders betroffen. Ihnen drohen Erhöhungen von durchschnittlich 400 Prozent (6 Euro Eintritt, 200 qm Fläche) bis zu 1.400 Prozent (15 Euro Eintritt, 500 qm Fläche). Das ist definitiv existenzgefährdend.

Hinzu kommen bei Tonträgerveranstaltungen üblicherweise weitere prozentuale Zuschläge, z.B. Vervielfältigungszuschläge, wenn ein PC oder Laptop eingesetzt werden, sowie Zuschläge für die Verwertungsgesellschaft GVL. Diese Zuschläge erhöhen sich ebenfalls gewaltig, da sie auf Grundlage des GEMA-Tarifs berechnet werden.

Beispielrechnungen:

Für eine Abendveranstaltung von 20 bis 2 Uhr ohne Eintritt mit Tonträgermusik mittels Laptop auf einer Fläche von 133 bis 200 qm erhöhen sich die GEMA-Gebühren (inkl. aller Zuschläge) für Verbandsmitglieder von 50,54 Euro netto auf 80,96 Euro netto (+ 60 %).

Für eine Abendveranstaltung von 20 bis 2 Uhr mit Livemusik und 15 Euro Eintritt auf einer Fläche von 133 bis 200 qm erhöhen sich die GEMA-Gebühren für Verbandsmitglieder von 164,80 Euro netto auf 360 Euro netto (+ 118 %).

Bei durchschnittlich zehn Veranstaltungen pro Monat in einer mittelgroßen Discothek mit 2 Dancefloors von z.B. 410 und 310 qm bei einem Eintrittsgeld von 8 Euro erhöhen sich die GEMA-Gebühren (inkl. aller Zuschläge) von 21.553 Euro netto/Jahr auf 147.916 Euro netto/Jahr (+ 686 %).

Den Musiknutzern drohen darüber hinaus Tariferhöhungen durch die GVL, die ihren derzeitigen Zuschlag für die Wiedergabe von Tonträgern von 20 auf künftig 100 Prozent der GEMA-Tarife erhöhen möchte. Hiergegen führt die Bundesvereinigung bereits ein gerichtliches Verfahren.

Auch im Hinblick auf die GEMA-Tarife bleibt offensichtlich nur der Weg vor Gericht. Für eine Tarifstrukturänderung besteht keine Veranlassung, die Tarife haben sich seit über 50 Jahren im Markt bewährt. Auch der Aufsichtsbehörde wurden erst vor vier Jahren – damals noch gemeinsam mit der GEMA – qualifizierte Sachgründe genannt, die die bestehenden Strukturen rechtfertigen. Es wird höchste Zeit, dass den ausufernden Forderungen der Verwertungsgesellschaften endlich ein Riegel vorgeschoben wird.

Quelle
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Die kleinen Clubs werden es bald sehr schwer haben wenn es so weiter geht...
So etwas kommt dabei rum wenn jemand eine Monopol Stellung hat und diese ausnutzen kann.

Edit by Silas:
- auf den Spoiler kann verzichtet werden;)
MfG

http://www.onlinefussballmanager.de/userbar/3/264662.png
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vor 12 Monaten

#50

Re: [ST] Made in GEMAny

Volle Dröhnung vergütungspflichtig, nicht aber Hintergrundmusik!

Wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vergütungspflicht von Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen. Müssen in Zukunft auch andere Unternehmen keine GEMA-Gebühren mehr zahlen?

Wer Musik komponiert, Texte schreibt oder Filme dreht, hat ein gesetzlich eingeräumtes Recht auf Vergütung, wenn die Werke nicht nur im privaten Kreis, sondern öffentlich wiedergegeben werden. Weil Komponisten, Journalisten und ausübende Künstler nicht persönlich überall gleichzeitig feststellen können, in welchem öffentlich zugänglichen Raum gerade ein Radio, Fernseher oder CD-Player eingeschaltet ist und ob auch ihre Komposition oder ihr Wortbeitrag gerade dann übertragen werden, haben sie sich zu Verwertungsgesellschaften zusammengeschlossen, die in ihrem Auftrage die Kontrolle flächendeckend vornehmen. Die bekannteste Verwertungsgesellschaft ist die GEMA, in der die Musikurheber und -Verleger zusammengeschlossen sind. Neben der GEMA gibt es 11 weitere Verwertungsgesellschaften, etwa die VG Wort für Autoren und Verlage oder die GVL für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller. Die ertragstärkste Verwertungsgesellschaft ist die GEMA. Ihre Einnahmen betrugen im Jahre 2011 825,5 Mio. Euro.

Wenn Musikstücke öffentlich wahrnehmbar gemacht werden, fordert die GEMA Gebühren, die sich nach der Fläche eines Geschäftsbetriebes oder der Größe eines Fernsehbildschirmes für das Public Viewing richten. Der Einzelhandel, Friseursalons, Fitness- und Sportstudios sowie Arztpraxen mit Hintergrundmusik, aber auch Hotels mit Radio- und Fernsehgeräten in den Gästezimmern oder Gaststätten, in den Musik als MP3, von CDs oder ähnlichem abgespielt wird, sind es daher gewohnt, regelmäßige Zahlungen an die GEMA zu leisten. Dies kann sich jetzt ändern, da die Richter am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg - weise wie sie von Berufswegen sind - erkannt haben, dass ein Patient nicht zum Zahnarzt geht, um dort Musik zu genießen, und eine Wiedergabe von Musik nicht zur Zahnbehandlung gehört.[1-5]

EuGH-Entscheidung

Die SCF, die italienische Schwestergesellschaft der GEMA, hatte den Zahnarzt Del Corso verklagt, weil er in seiner Zahnarztpraxis in Turin Hintergrundmusik gespielt, sich aber geweigert hatte, eine Vergütung zu entrichten. Das Tribunale di Torino wies die Klage der SCF mit der Begründung ab, dass im vorliegenden Fall eine öffentliche Wiedergabe ausgeschlossen sei, da die in der Zahnarztpraxis verbreitete Musik keinen Einfluss auf die Wahl des Zahnarztes durch den Patienten habe, die Zahnarztpraxis privat sei und daher keinem öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Ort gleichgestellt werden könne. Auch stellten die Patienten kein unbestimmtes Publikum dar, sondern seien einzeln bestimmbar und hätten üblicherweise nur Zugang zu der Praxis aufgrund vorheriger Terminabsprache. Die SCF legte gegen dieses Urteil Berufung ein. Auch das Berufungsgericht war der Ansicht, es bestünden Zweifel, ob die Wiedergabe von Musik in Zahnarztpraxen vom Begriff der "öffentlichen Wiedergabe" erfasst werde und hat deshalb den Europäischen Gerichtshof angerufen. Den Europäischen Gerichtshof deshalb, weil der Begriff der "öffentlichen Wiedergabe" durch zwei EU-Richtlinien europaweit vereinheitlicht wurde.[2] Der Europäische Gerichtshof folgte den italienischen Gerichten und legte den Begriff der "öffentlichen Wiedergabe" dahin aus, dass er nicht die kostenlose Wiedergabe von Hintergrundmusik in einer Zahnarztpraxis für die Patienten betrifft, die unabhängig von ihrem Willen in den Genuss dieser Wiedergabe kommen. Infolgedessen begründet eine solche Wiedergabe für eine Verwertungsgesellschaft keinen Anspruch auf Vergütung. Dies gilt selbst dann, wenn der Zahnarzt die Hintergrundmusik bewusst auch für seine Patienten spielt, da die Zusammensetzung seiner Patienten weitgehend stabil und der Kreis der gleichzeitig in der Praxis anwesenden Patienten im Allgemeinen sehr begrenzt ist. Die Patienten suchten auch abwechselnd die Praxisräume auf. Sie sind in aller Regel auch nicht Hörer derselben Musikwerke, insbesondere wenn diese über Rundfunk verbreitet werden.

Nur Zahnärzte?

Inhaber von anderen Arztpraxen, egal ob sie Humanmediziner oder Tierärzte sind, können ohne jeden Zweifel unter Berufung auf das Del Corso - Urteil in Zukunft Zahlungen an die GEMA verweigern. Deren Patientenkreis setzt sich ebenfalls wie bei Zahnärzten nicht aus einer unbestimmten Zahl potenzieller Leistungsempfänger und nicht aus recht vielen Personen zusammen. Auch für sie dient die "öffentliche Wiedergabe" von Hintergrundmusik nicht Erwerbszwecken und sie wenden sich auch nicht gezielt an ein für die Hintergrundmusik aufnahmebereites Publikum. Deren Patienten hören ebenso nur bloß zufällig die Hintergrundmusik.

Andere Unternehmer?

Die vom Gerichtshof entwickelten Kriterien für eine "öffentliche Wiedergabe" könnten auch vom Einzelhandel, Friseursalons, Fitness- und Sportstudios erfüllt und sie ebenfalls von GEMA-Zahlungen befreit sein:

Einzelhandel

Ein Kunde kauft sicherlich keinen Liter Milch, einen Pullover, eine Handcreme oder einen Laib Brot nur in einem bestimmten Geschäft, weil dort auch Hintergrundmusik gespielt wird. Vielmehr sucht er ein bestimmtes Ladenlokal auf, weil dort die größte oder die preisgünstigste Auswahl vorhanden ist oder weil die von ihm nachgefragte Marke nur in diesem einen Geschäft geführt wird. Kein Kunde wird seine Einkäufe statt in der Innenstadt zu erledigen in ein Einkaufszentrum verlegen, nur weil er dort mit Musikuntermalung von Geschäft zu Geschäft bummeln kann. Will der Kunde seinen Stadtteil belebt wissen, wird er seine Einkäufe in der Nachbarschaft tätigen, und zwar unabhängig davon, ob in den Geschäften Hintergrundmusik gespielt wird oder auch nicht. Durch die kostenlose Wiedergabe von Musik in einem Ladenlokal wird der Einzelhandel auch keinen Kunde gewinnen, es sei denn, das Warensortiment ist von einer Musikrichtung beeinflusst mit der Folge, dass die Musik im Ladengeschäft zum modischen Trend gehört.

Teile des Einzelhandels können sich deshalb auch auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes berufen und der GEMA mit den Argumenten des Gerichtshofes zukünftig entgegentreten. Auch in Einzelhandelsgeschäften kommen Kunden unabhängig von ihrem Willen in den Genuss der Musikwiedergabe. Die Befreiung von der Vergütungspflicht gilt aber nur für Einzelhandelsgeschäfte, die einen kleinen Kundenkreis ansprechen, der nicht aus vielen Personen besteht.

Auf jeden Fall kann die GEMA keine Vergütung mehr verlangen - wie in der Vergangenheit häufig geschehen und von der Rechtsprechung gebilligt - wenn Musik aus Nebenräumen auch im Verkaufsraum zu hören ist.[3] Diese Musikdarbietung richtet sich nicht an Kunden. Sie werden bloß zufällig erreicht. Auch die Musikdarbietung zur Verbesserung der Arbeitsatmosphäre in Mitarbeiterräumen ist keine öffentliche Wiedergabe, da der Unternehmer mit seinen Mitarbeitern durch das Angestelltenverhältnis verbunden ist und sie deshalb keine Öffentlichkeit darstellen.

Friseursalons

Der Besuch eines Friseursalons dient in der Regel nicht dazu, den Alltag zu vergessen und Musik zu genießen, sondern um die ständig nachwachsenden Haare stutzen oder um sich ein neues Outfit verpassen zu lassen. Maßgeblich für die Auswahl eines Friseursalons ist die Kunst des Personals, das Kopfhaar zu pflegen und die Frisur zu gestalten. Auch stellen die Kunden kein unbestimmtes Publikum dar, vielmehr sind sie einzeln bestimmbar und besuchen den Salon üblicherweise nach vorheriger Terminabsprache nacheinander, weshalb sie meistens auch nicht gleichzeitig dieselben Musikwerke hören. Den Vergütungsverlagen der GEMA kann ein Inhaber eines Friseursalons daher ebenso wie ein Arzt mit den Argumenten des Europäischen Gerichtshofes entgegentreten.

Es gibt aber immer mehr Cut & Go Salons, in denen Nummern gezogen und günstige, peppige Schnitte von meist jungen Friseuren angeboten werden, die das Föhnen den Kunden überlassen. Diese Salons haben ihr Konzept auf ein bestimmtes Publikum ausgerichtet und bieten etwa laute Techno-Musik, um den Interessen und dem Lebensgefühl ihrer Kundengruppe zu entsprechen. Bei diesen Salons spielt die öffentliche Wiedergabe neben der Preiswürdigkeit des Angebots eine entscheidende Rolle, weshalb die Musik nicht mehr nur Hintergrundmusik ist, sondern Teil des Angebotes. Die GEMA kann also argumentieren, dass diese Art der Musikwiedergabe den Tatbestand der "öffentlichen Wiedergabe" erfüllt.

Fitness- und Sportstudios

Wird in Fitness- und Sportstudios für Spinning oder Step-Aerobic passende Musik gespielt, um die Teilnehmer anzuspornen und die Qualen der Bewegung zu erleichtern, gehört die Musik zum vergütungspflichtigen Angebot. Die GEMA kann für die Kurse deshalb weiterhin eine Vergütung verlangen, die sich nach der Anzahl der Kursteilnehmer richtet. Gleiches gilt für das Musikangebot in den Bereichen in denen die Trainingsgeräte stehen, da die richtige Musikauswahl die Sportler zu Höchstleistungen antreiben und sie anspornen kann, wenn sie schon am Ende ihrer Kräfte sind. Der anspornende Effekt von treibenden Beats führt bei Laufwettbewerben deshalb auch nach der Wettkampfregel 144.2c des Deutschen Leichtathletik-Verbandes zur Disqualifikation, weil sich laufende Musikhörer einen Wettbewerbsvorteil verschaffen und Anzeichen von Überlastung nicht mehr wahrnehmen. Der Vergütungspflicht für Hintergrundmusik in Fitness- und Sportstudios bleibt in Zukunft der GEMA also erhalten, auch wenn die Kunden das Studio üblicherweise nacheinander besuchen und nicht gleichzeitig dieselben Musikwerke hören.

Hotels und Gastronomie

Die Bereitstellung von (Musik-)Empfangsgeräten in Hotels stellt eine zusätzliche Leistung des Betreibers dar, durch die er seinen Gästen Zugang zu Musikwerken verschafft. Zwar ist der Kreis der gleichzeitig in einem Hotelzimmer anwesenden Personen begrenzt, jedoch wirkt sich die Ausstattung auf den Standard des Hotels und damit auf den Preis des Zimmers aus, weshalb keine kostenlose Wiedergabe von Musik stattfindet und damit der Tatbestand der "öffentlichen Wiedergabe" erfüllt ist.[4] Die Hoteliers müssen daher weiterhin für jedes entsprechend ausgestattete Zimmer eine Vergütung an die GEMA zahlen.

Auch ist die Gastronomie weiterhin vergütungspflichtig, da sie eine unbestimmte Zahl von für die Hintergrundmusik aufnahmebereite Gäste anspricht und auch die "öffentliche Wiedergabe" von Hintergrundmusik dem eigentlichen Erwerbszweck dient. Die Gäste hören auch nicht nur bloß zufällig in der Gastronomie Musik, bestimmt sie doch die Atmosphäre und Außenwirkung eines Lokals wesentlich mit.

Musik in Telefonwarteschleifen und Anrufbeantwortern

Anrufer kommen ebenso wie Patienten unabhängig von ihrem Willen in den Genuss von Musik in Telefonwarteschleifen und Anrufbeantwortern. Auch hat die Musik keinen Einfluss auf das Bedürfnis einen bestimmten Anschluss anzurufen, vielmehr will der Anrufer unter dem Anschluss mit einem Mitarbeiter sprechen, um einen Auftrag zu erteilen oder Auskünfte zu erhalten. Das Warten, insbesondere bei einer kostenpflichtigen Hotline, kann mitunter selbst mit Musikuntermalung eher nervtötend sein, wodurch manche Anrufer schon nach wenigen Minuten mürbe werden und den Anruf beenden. Nur wenige Anrufer haben den Langmut wie eine Kundin der British Telekom, die sich insgesamt 20 Stunden Warteschleifen-Musik angehört hat, um endlich einen Servicetechniker zu erreichen.[5] Der sich daran anschließende Nervenzusammenbruch der Kundin verdeutlicht, dass Musik in Telefonwarteschleifen kein Werkgenuss ist und eine solche Wiedergabe infolgedessen für eine Verwertungsgesellschaft keinen Anspruch auf Vergütung begründen kann.

Was tun?

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes befasst sich nur mit Zahnärzten, aber dennoch betreffen die Grundzüge des Urteils nicht nur Zahnärzte. Jedoch kann weder ein Zahnarzt, noch ein anderer Unternehmer jetzt einfach die Zahlungen an die GEMA einstellen. Denn jeder Arzt, Einzelhänder, Friseur etc. hat mit der GEMA einen auf die bisherige vergütungspflichtige Musiknutzung zugeschnittenen Lizenzantrag mit einer bestimmten Laufzeit abgeschlossen. Diese Verträge sind einzuhalten und die vereinbarte Vergütung muss für die Laufzeit des Vertrages weitergezahlt werden. Die Verträge können aber gekündigt werden. Ebenso muss beim Neuabschluss von sog. Gesamtverträgen mit der GEMA durch Unternehmerverbände der geänderten Rechtslage Rechnung getragen werden.

Die GEMA und andere Verwertungsgesellschaften haben bisher keine Stellungnahme zu dem Del Corso - Urteil abgegeben. Es ist aber damit zu rechnen, dass sie in jedem Einzelfall argumentieren werden, das Urteil des Gerichtshofes sei nicht einschlägig. Es bedarf daher weiterer Urteile, um nicht nur für Ärzte, sondern auch für andere Unternehmen Rechtssicherheit zu erlangen. Es sei denn, es wird nur sog. GEMA-freie Musik dargeboten. GEMA-frei ist Musik, wenn die Rechteinhaber länger als 70 Jahre tot sind und die Aufnahme vor mehr als 70 Jahren aufgenommen wurde, also die Schutzfristen abgelaufen sind, oder wenn die Beteiligten keine Mitglieder von Verwertungsgesellschaften sind. Wird jedoch das Werk eines Komponisten bearbeitet, der schon 70 Jahre tot ist, und die Bearbeitung veröffentlicht, fällt für die Nutzung des bearbeiteten "GEMA-freien Werkes" wieder eine GEMA-Gebühr an, wenn der Bearbeiter Mitglied der GEMA ist.
Quelle
Die Muschi ist kein Grammophon,sie spielt auch keine Lieder,
sie ist nur ein Erholungsort für steifgewordene Glieder.
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vor 11 Monaten