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delle59![]() ![]() iCom Mythos ![]() Registriert seit 3 Jahren Beiträge: 4.571 |
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GEMA sieht sich nicht an EuGH-Urteile gebunden ![]() Der Mediziner hatte sich gegen die Forderungen einer Abgabe gewehrt, die wegen der vermeintlich öffentlichen Aufführung von Musik in seiner Praxis erhoben werden sollte. Der EuGH gab ihm schließlich Recht, berichtete das Branchenblatt 'Praxisführung professionell'. Nach Einschätzung des Gerichts könne nicht automatisch von einer Öffentlichkeit gesprochen werden, wenn sich einige Personen in der Einrichtung aufhalten. Denn einerseits sei die Zahl der Anwesenden in der Regel doch eher gering. Hinzu komme außerdem, dass auch berücksichtigt werden muss, zu welchem Zweck eine Einrichtung betrieben wird und welche Rolle die Besucher dabei spielen. Im Falle einer Zahnarztpraxis sahen die Richter eine Öffentlichkeit hinsichtlich der Aufgaben einer Musik-Verwertungsgesellschaft als nicht gegeben an. Denn, wie der Rechtsanwalt Markus Komper erklärte: "Die Vorstellung, dass jemand wegen der schönen Musik zum Zahnarzt gehe, war den Richtern dann doch zu albern." Die GEMA lehnt nun aber ab, das Urteil auch für Deutschland anzuerkennen. Denn es handelte sich ihrer Ansicht nach um einen italienischen Fall, dessen Öffentlichkeitsbegriff auf das deutsche Urheberrecht nicht anwendbar sei. Tatsächlich ist das Urteil auf die Praxis hierzulande auch nicht explizit eingegangen. Nach Ansicht von Rechtsexperten gilt das Wort des EuGH in der Sache hierzulande aber sehr wohl, denn die deutschen Gerichte sind verpflichtet, sich bei der Auslegung von unbestimmten Begriffen wie dem der Öffentlichkeit an die Rechtsprechung auf europäischer Ebene zu halten. Dies bedeute, dass therapeutische Praxen nicht verpflichtet sind, Gebühren an die GEMA zu zahlen. Quelle Die Muschi ist kein Grammophon,sie spielt auch keine Lieder, sie ist nur ein Erholungsort für steifgewordene Glieder.
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vor 7 Monaten | |
delle59![]() ![]() iCom Mythos ![]() Registriert seit 3 Jahren Beiträge: 4.571 |
EuGH: Nicht alle müssen an GEMA zahlen ![]() "Musiknutzer im Internet können sich auf das Urteil nicht berufen", stellte Rechtsanwalt Thomas Waetke gegenüber CHIP Online von vornherein klar. Allerdings sei das Urteil des EuGH grundsätzlich auch in Deutschland, und damit auch von der GEMA, zu beachten. Außerdem warnte er davor, das Urteil etwa pauschal auf alle (Zahn-)Ärzte übertragen zu wollen, da sich das Urteil ausdrücklich nur auf eine Einmann-Zahnarztpraxis beziehe. Musik auf Parties kann teuer werden Und es gebe selbst bei Kleinstpraxen einen Spezialfall, der sich möglicherweise auch auf andere (medizinische) Berufsgruppen übertragen lässt: "Wenn in der Arztpraxis die Musik zu therapeutischen Zwecken eingesetzt wird und nicht nur als reine Hintergrundbeschallung, würde auch der kleinen Zahnarztpraxis das Urteil nicht helfen, keine GEMA-Gebühren zahlen zu müssen." Auf die Frage, warum der EuGH dies Urteil überhaupt so gesprochen habe, erläuterte Wätke, die Richter hätten es sich nicht leicht gemacht. Sie gingen neben der gewerbsmäßigen Bereitstellung von Musik davon aus, dass die Personenzahl, die Musik höre, entscheidend sei. Hier gebe es zwar noch keine Faustregel. Ab 100 Personen werde es aber künftig schwieriger sein, den privaten Charakter einer Veranstaltung nachzuweisen, sagte er. (kas) Quelle Die Muschi ist kein Grammophon,sie spielt auch keine Lieder, sie ist nur ein Erholungsort für steifgewordene Glieder.
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vor 7 Monaten | |
nipi![]() iCom Star ![]() Registriert seit 2 Jahren Beiträge: 858 |
Zitat: Wer überwacht die Gema? "Blues are the root. The rest is the fruit" (Willie Dixon)
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vor 7 Monaten |
Editiert von nipi vor 7 Monaten
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delle59![]() ![]() iCom Mythos ![]() Registriert seit 3 Jahren Beiträge: 4.571 |
Anonyme Veröffentlichungen Gema gewinnt gegen Musikpiraten ![]() Für Musikstücke mit anonymem Verfasser müssen Gebühren an die Gema bezahlt werden - das sagt die Gema, und das Amtsgericht Frankfurt (Main) gibt ihr Recht. Die Verwertungsgesellschaft hatte gegen den Verein Musikpiraten geklagt. Der will in Berufung gehen. Das Frankfurter Amtsgericht (Main) hat die Musikpiraten dazu verurteilt, der Gema die ausstehenden Lizenzgebühren für ein Creative-Commons-Musikstück eines anonymen Verfassers zu zahlen. Damit stützt das Gericht die Argumentation der Gema. Sie hatte es abgelehnt, für das Stück die Gemeinfreiheit zu bestätigen, da es anonym eingereicht worden sei. Der Streit basiert auf der sogenannten Gema-Vermutung: Wer Musik öffentlich aufführt oder gewerblich nutzt, muss beweisen, dass sie nicht der Gema unterliegen oder Gebühren zahlen. Die Gema forderte Gebühren in Höhe von 68 Euro, verklagte nach der Weigerung der Musikpiraten den Verein und bekam schließlich in erster Instanz recht. In der Klageschrift behauptete die Gema laut den Musikpiraten, dass das "gesamte Weltrepertoire an geschützter Unterhaltungs- und Tanzmusik" von der Gema vertreten werde. Die Musikpiraten sind anderer Meinung. So habe die Gema keine Wahrnehmungsverträge mit Jamendo.com oder ccmixter.org. Auf ccmixter.org wurde der beanstandete Song Dragonfly von Texas Radio veröffentlicht. Neue Konflikte mit Gema drohen Die Musikpiraten wollen nun in Berufung gehen und warten derzeit auf die schriftliche Begründung des Urteils. Nach ihren Angaben geht es ihnen nicht um die 68 Euro. Sie wollen ein Grundsatzurteil zur Veröffentlichung von Musikstücken unter Pseudonymen herbeiführen. Die Musikpiraten haben parallel zur Urteilsverkündung einen weiteren Creative-Commons-Sampler veröffentlicht. Auch dieser enthält wieder ein Stück von Texas Radio und wird vermutlich erneut für Probleme mit der Gema sorgen. Quelle Die Muschi ist kein Grammophon,sie spielt auch keine Lieder, sie ist nur ein Erholungsort für steifgewordene Glieder.
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vor 7 Monaten | |
delle59![]() ![]() iCom Mythos ![]() Registriert seit 3 Jahren Beiträge: 4.571 |
Zitat:
Die Muschi ist kein Grammophon,sie spielt auch keine Lieder, sie ist nur ein Erholungsort für steifgewordene Glieder.
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vor 7 Monaten | |
delle59![]() ![]() iCom Mythos ![]() Registriert seit 3 Jahren Beiträge: 4.571 |
Online-Petition gegen GEMA-Vermutung angelaufen ![]() Kürzlich wurde eine Online-Petition gegen die GEMA-Vermutung eingereicht. Das ist exakt die gesetzliche Vorgabe, gegen die der Verein Musikpiraten nun zum zweiten Mal verstoßen hat. Das Amtsgericht Frankfurt verurteilte im Vormonat den Verein dazu, der GEMA für jedes beanstandete CC-Musikstück nachträglich Schadenersatz zu zahlen. Der Verein weigerte sich im Vorfeld, die Realnamen von Künstlern preiszugeben, die ihre Stücke unter einem Pseudonym veröffentlicht haben. Laut der GEMA-Vermutung darf die GEMA davon ausgehen, in Deutschland alle Urheber von veröffentlichter Musik zu vertreten. Somit darf sie nur dann keine Gebühren verlangen sofern jemand beweisen kann, dass die Urheber nicht der GEMA angehören. Der Hauptpetent David Henninger vertritt die Ansicht, die Vermutung der Sachbefugnis (§13c UrhWahrnG) sei ein veraltetes Gesetz, welches in dieser Form im 21. Jahrhundert nichts mehr zu suchen hätte. Zudem würde die Verwertungsgesellschaft mit 57.000 Künstlern nur einen Bruchteil aller internationalen und vor allem im Internet aktiven Künstler vertreten. Ein Kommentator weist darauf hin, im Strafrecht sei man so lange unschuldig, bis das Gericht einem seine Schuld nachweisen könne. Er vertritt die Ansicht, die GEMA-Vermutung sollte komplett umgedreht werden. Somit müsste die GEMA beweisen, dass ein Werk ihres Mitgliedes von Dritten abgespielt oder verbreitet wurde. Im Jahr 2006 warnte die GEMA unter dem Titel "Wem nutzt die Freiheit?" sogar öffentlich vor dem Einsatz von CC-Lizenzen. Wer als Autor seine Rechte an Creative Commons überträgt, müsse sich darüber im Klaren sein, dass er seine Werke mit Verzicht auf jegliche Schutzfristen ohne Anspruch auf Vergütung weltweit zur Verfügung stellt. Dieser Schaden sei nicht reversibel und beträfe möglicherweise auch die gewerbliche Nutzung durch Dritte, die man somit freigegeben hat. Die Online-Petition kann hier bis zum 18. Oktober mitgezeichnet werden. Quelle GEMA verlangt erneut Gebühren für CC-Musikstücke und Preisgabe der Identität Die Muschi ist kein Grammophon,sie spielt auch keine Lieder, sie ist nur ein Erholungsort für steifgewordene Glieder.
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vor 6 Monaten |
Editiert von delle59 vor 6 Monaten
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delle59![]() ![]() iCom Mythos ![]() Registriert seit 3 Jahren Beiträge: 4.571 |
Anhörung zur Gema-Vermutung erreicht Die Onlinepetition beim Deutschen Bundestag zur Abschaffung der sogenannten Gema-Vermutung hat das Quorum erreicht. Nach Prüfung gibt es eine Anhörung vor dem Petitionsausschuss. ![]() (Bild: Andrew H. Walker/Getty Images) Mit derzeit über 62.000 Mitzeichnern hat die Petition gegen die Gema-Vermutung zum Ende der Frist am 18. Oktober 2012 die für eine Anhörung nötige Zahl der Unterstützer erreicht. Wenn über 50.000 Bürger eine Petition unterstützen, kann der Antragsteller vom Petitionsausschuss des Bundestages gehört werden. Solche Anhörungen werden auch im Parlamentsfernsehen per Stream übertragen, was für das Anliegen eine breite Öffentlichkeit schafft. Petent David Henninger richtet sich mit seiner Eingabe gegen den Paragrafen 13c des Gesetzes über die Wahrnehmung von Urheberrechten. Darin ist geregelt, dass eine Wahrnehmungsgesellschaft wie die Gema einen Auskunftsanspruch für die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken hat. Kann jemand, der Werke nutzt, nicht belegen, dass die Urheber nicht von der Gesellschaft vertreten werden, so wird davon ausgegangen, dass das der Fall ist. Umgekehrte Beweislastumkehr Dieses Gesetz führt in der Praxis, beispielsweise bei Diskotheken, dazu, dass die Beweislast umgekehrt wird: Die Gema kann Gebühren erheben, auch wenn vielleicht gar keine Musik gespielt wird, für die die Gema Rechte vertritt. Im Zweifel ist alles Gema-pflichtig, der Nachweis ist von den Nutzern der Musik zu erbringen. Dieser Nachweis ist, um bei Diskotheken zu bleiben, nur in Form von ausführlichen Playlists möglich. Jeder gespielte Titel ist mit Interpret und Komponist dort aufzuführen. Kritiker halten dieses Verfahren für unpraktikabel, weil DJs beim Mixen viele Stücke neu kombinieren und während des Vorgangs unmöglich Buch führen könnten. Automatisierte Formen zur Übermittlung von Playlists, die etwa bei der Nutzung von Audiodateien jede DJ-Software erstellen kann, bietet die Gema bisher nicht an. Die Gema-Vermutung wurde bisher auch immer wieder vor Gericht bestätigt, zuletzt in einem Fall, bei dem die Wahrnehmungsgesellschaft gegen den Verein Musikpiraten geklagt hatte. Die Musikpiraten hatten ein unter Creative Commons stehendes Stück eines anonymen Komponisten veröffentlicht, für das die Gema Gebühren erheben wollte. Der Nachweis, dass der Song nicht von der Gema vertreten wurde, konnte nach Meinung des Amtsgerichts Frankfurt nicht erbracht werden. Die Musikpiraten wollen Berufung einlegen. Quelle Die Muschi ist kein Grammophon,sie spielt auch keine Lieder, sie ist nur ein Erholungsort für steifgewordene Glieder.
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vor 5 Monaten | |
delle59![]() ![]() iCom Mythos ![]() Registriert seit 3 Jahren Beiträge: 4.571 |
GEMA einigt sich mit kleinen Verbänden Eine Einigung im Tarifstreit der GEMA mit der Veranstaltungsbranche um die künftigen Gebühren für die Musiknutzung rückt näher, doch der große Durchbruch ist es nicht. ------------------------------------------------------ Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) unterzeichnete mit drei kleineren Verbänden der Diskotheken- und Clubszene ihren heftig umstrittenen neuen Veranstaltungstarif, wie die GEMA am Montag mitteilte. Dieser soll vom 1. April 2013 an gelten. Statt zehn wird es nur noch zwei Tarife geben, je nachdem, ob die Musik live oder vom Tonträger gespielt wird. Die GEMA bekommt dann einheitlich zehn Prozent der Eintrittsgelder der Veranstalter. Zahlreiche Clubs befürchten dadurch ihren Ruin. Geschlossen wurde der Vertrag mit dem Verband Deutscher Musikschaffender (VDM), der nach eigenen Angaben rund 10.000 Mitglieder vertritt, mit der Organisation Deutscher Diskotheken Unternehmer (300 Betriebe) und der Deutschen Disc-Jockey Organisation (300 Disc-Jockeys). Zuvor hatte schon der Bund Deutscher Karneval die neue Tarifstruktur anerkannt. Unberührt von dieser Einigung läuft noch das Schiedsverfahren vor dem Marken- und Patentamt in München mit dem größten Branchenverband, der Bundesvereinigung der Musikveranstalter, zu der auch die Dehoga gehört. Viele vor allem größere Clubs warnen durch die neue Tarifstruktur vor einer Kostensteigerung für die Musiknutzung von 500 bis 2.000 Prozent. Die GEMA verweist dagegen darauf, dass es für rund 40 Prozent der Veranstalter teurer werde, gerade die kleineren Clubs aber deutlich weniger bezahlen müssten. In dem Schiedsverfahren ist nach Angaben der GEMA Mitte Dezember eine mündliche Verhandlung vor dem Patentamt angesetzt. Quelle Die Muschi ist kein Grammophon,sie spielt auch keine Lieder, sie ist nur ein Erholungsort für steifgewordene Glieder.
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vor 5 Monaten | |
nipi![]() iCom Star ![]() Registriert seit 2 Jahren Beiträge: 858 |
Nächstes GEMA Kapitel Feinde machen, aber richtig: Auszug aus der Einigung der GEMA mit DDU und DDO
Vor ein paar Wochen erklang ja aus dem Hause der GEMA überraschenderweise das man sich mit den Veranstaltern und DJs geeinigt hätte, nur waren das bei Licht besehen ominöse Organisationen von denen kaum einer je gehört hatte, noch das sie irgendwen relevantes vertreten würden, nachdem man das Licht aber voll aufgedreht hatte kam auch noch zum Vorschein das kaum eine der Lokalitäten überhaupt noch existierte die diese DDUs und DDOs vertreten sollten. Nun kommt die Einigung mit diesen ominösen Vereinigungen ans Licht und die hat es in sich, nachdem man es sich schon mit den Veranstaltern und Clubs so richtig verscherzt hat, sind jetzt die DJs dran: - der sog. Laptop-Zuschlag (30% Aufschlag auf ALLES!) soll großzügigerweise wegfallen - stattdessen soll ein DJ für *jede* mp3 eine Lizenz für “Vervielfältigung” erwerben - die kostet 13 Cent pro Song (bei Songs über 5 Minuten jeweils 20% mehr für jede weitere Minute!) - bei z.B. 10.000 mp3s auf dem DJ-Laptop wären das nicht nur 10.000 Lizenzanträge sondern 1.300 Euro (wenn alle Songs unter 5 Minuten sind!) - das ganze wurde mit den branchenintern unbekannten (Schein-)Verbänden DDU & DDO verhandelt, hinter denen zwei GEMA-Spezies stehen. Die GEMA hat also mit sich selber verhandelt – gelten soll es aber für alle! ![]() Weltfremder geht also immer, und wenn tatsächlich vertretene DJs in diesen Vereinen wären, möchte man schon fast Mitleid mit diesen haben, oder wie und warum sollte man z.B. Lizenzen von Tracks erwerben die es nie zu kaufen gab, sondern von Produzenten via Promopools oder Soundcloud verschenkt wurden, die nie eine GEMA Lizenz hatten etc? Versucht man sich hier zukünftig an Dingen zu bereichern an denen man zum Großteil gar nicht die Rechte hat? Quelle ohne gewähr da es ein blog ist sieht aber authentisch aus "Blues are the root. The rest is the fruit" (Willie Dixon)
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vor 4 Monaten |
Editiert von nipi vor 4 Monaten
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Lee H. Oswald ![]() ![]() Threadstarter iCom Jünger Registriert seit 3 Jahren Beiträge: 540 |
Minister wollen Gema-Tarifreform stoppen ![]() gesellschaft Gema. Man wolle eine Schlichtung. Im Konflikt um die Gebühren für die Musiknutzung wollen die Wirtschaftsminister der Länder die umstrittene Gema-Tarifreform aussetzen, die zum Teil massive Erhöhungen vorsieht. Das kündigte Schleswig-Holsteins Ressortchef Reinhard Meyer (SPD) am Montag zum Auftakt einer Ministerkonferenz in Kiel an. Demnach solle die zum 1. April anstehende Reform so lange nicht in Kraft treten, wie das Schlichtungsverfahren dazu läuft. Die Pläne der Verwertungsgesellschaft Gema hatten erhebliche Proteste bei Veranstaltern ausgelöst, weil diese zum Teil Kostensteigerungen von 500 bis 2000 Prozent befürchteten. "Man wollte etwas Gutes, nämlich die Vereinfachung eines Tarifsystems, hat aber alle über einen Kamm geschoren, was zum Teil zu erheblichen neuen, höheren Gebühren führt, die Einzelveranstalter gar nicht mehr leisten können", sagte Meyer. Dadurch seien viele Veranstaltungen, gerade im ländlichen Raum, in Zukunft nicht mehr bezahlbar. Es sei nicht hinzunehmen, dass Hotels, Gaststätten und Diskotheken mit verschiedenen Partnern verhandeln müssen, möglicherweise zu unterschiedlichen Tarifen. Notwendig seien Gesamtverträge, die von der Gema abgeschlossen werden. Pauschal zur Kasse bitten Die Gema will die Veranstalter künftig einheitlich pauschal nach Raumgröße und Eintrittspreis zur Kasse bitten. Disko- und Clubbetreiber sehen massive Mehrkosten auf sich zukommen und befürchten das Aus vieler Lokalitäten. Die Wirtschaftsminister haben in Kiel ein dickes Programm mit diversen Themen zu bewältigen. Dazu gehört auch die Energiewende. "Wir in Schleswig-Holstein setzten auf erneuerbare Energien, wir setzen auf Windkraft", sagte der Kieler Ressortchef Meyer als Vorsitzender der Konferenz. Auf der anderen Seite müssten die Strompreise für Verbraucher und besonders auch für kleine und mittelständische Unternehmen stabil bleiben. Zu überlegen sei, ob alle Ausnahmegenehmigungen für große Industrieunternehmen noch so sinnvoll sind. "Wir müssen da einen vernünftigen Kompromiss finden", sagte Meyer. Ein weiteres Konferenzthema in Kiel sind die Auflagen an die Banken für die Kreditvergabe. In diesem Zusammenhang seien im Hinblick auf die Kreditfähigkeit besonders der kleinen und mittleren Unternehmen noch viele Fragen zu beantworten, sagte der Kieler Minister. Zum vertraulichen Kamingespräch am Montagabend hatte sich auch Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) angesagt. Die Ergebnisse des Treffens werden am Dienstag vorgestellt. Quelle
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vor 4 Monaten |
Editiert von Lee H. Oswald vor 4 Monaten
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