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#371

Re: [ST] MegaUpload busted

Eine Domain kann doch gar nicht geklaut und verkauft werden:^) Man kann die vielleicht umleiten. Aber Besitzer ist man deswegen noch lange nicht und lange wird es auch nicht dauern bis der echte Besitzer so ne Umleitung behebt.

http://www.autoitscript.com/autoit3/files/graphics/autoit_scripter_blue_userbar.png

http://img403.imageshack.us/img403/5725/htcuserbar.png
vor 3 Tagen

#372

Re: [ST] MegaUpload busted

Zitat von golem.de:
Neues Mega wird Sitz in Neuseeland haben

Da die Regierung von Gabun nicht mit Kim Dotcoms Mega zu tun haben will, soll der Sharehoster nun in Neuseeland seine Webadresse und seinen Sitz bekommen. Dort sei das Gesetz auf seiner Seite, sagt Dotcom.

Kim Schmitz alias Dotcom will seinen neuen Sharehoster Mega in seiner Wahlheimat Neuseeland ansiedeln. Er gab bei Twitter bekannt: "Neuseeland wird die Heimat unserer neuen Webseite http://Mega.co.nz - rechtmäßig und gesetzlich geschützt."

Zuvor hatte er bereits erklärt, er habe in Neuseeland ein Unternehmen unter dem Titel Mega Limited gegründet.

Dotcom hatte die Webadresse Me.ga für seinen neuen Sharehoster verloren. Die Regierung von Gabun, einem Staat in Zentralafrika, dessen Top-Level-Domain .ga ist, hatte die Sperrung der Adresse angekündigt. Gabuns Kommunikationsminister Blaise Louembe sagte, er habe Anweisung gegeben, dass Me.ga sofort blockiert werde, weil Gabun sich "nicht zur Plattform für die Verletzung von Urheberrechten durch skrupellose Menschen" machen lasse.

Die Ankündigungsseite für Mega ging in der Nacht zum 1. November 2012 unter Me.ga online, leitete aber auf kim.com/mega weiter. Der Launchtermin, den Dotcom bekräftigte, ist der 20. Januar 2013.
"Distributed Hosting" als Geschäftsmodell

Ein globales Cloud-Dateisystem, bei dem alle Daten automatisch im Browser verschlüsselt und entschlüsselt werden, solle Mega werden, hieß es auf der Website. Mit Me.ga sollten sich mehrere Uploads gleichzeitig abwickeln und auch nach einem Abbruch fortsetzen lassen.

Während die Server von Megaupload in den USA gestanden hätten, setze Mega auf "Distributed Hosting", erklärte Dotcom. Zu Wired hatte er gesagt, dass sich jeder Hoster - außer in den USA - weltweit daran beteiligen könne. Die Server selbst sollten mindestens über 20 TByte Speicherplatz, einen hochwertigen Raid-Controller und eine Anbindung mit mindestens 1 GBit/s, besser mit 2 GBit/s verfügen. Als Betriebssystem sollte Linux installiert sein.

Computerworld Neuseeland sagte Dotcom, sein neues Unternehmen benötige für künftige Kunden ein weiteres Seekabel zusätzlich zum vorhandenen Southern Cross Cable. Der Bau eines zweiten Tiefseekabels für den Inselstaat im südlichen Pazifik würde 400 Millionen Neuseeland-Dollar (330 Millionen US-Dollar) kosten und von dem neuen Unternehmen Dotcoms, Me.ga, mitfinanziert werden.


Quelle:golem.de
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vor einem Tag

#373

Re: [ST] MegaUpload busted

LG Frankfurt a.M: Rechtshilfeersuchen wegen Megaupload-Strafverfahren in Deutschland unbegründet


Das LG Frankfurt a.M. (Beschl. v. 14.05.2024 - Az.: 5/28 Qs 15/12) hat entschieden, dass ein Rechtshilfeersuchen aus den USA wegen des Filesharing-Dienstes Megaupload in Deutschland unbegründet ist.

Im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen den Filesharing-Dienst Megaupload sollten auch in Deutschland bestimmte Vermögenswerte abgeschöpft werden. Den Antrag hatte die amerikanische FBI-Behörde im Rahmen eines Rechtshilfeersuchens gestellt.

Die Frankfurter Richter lehnten nun dieses Gesuch ab, da sie es für unzureichend begründet bewerteten. Es sei nicht hinreichend dargestellt, dass ein Webhosting-Dienst für den rechtswidrigen Upload urheberrechtlich geschützter Dateien strafrechtlich verantwortlich sei.

Nach dem Telemediengesetz sei ein Hosting-Dienst für fremde Dateien grundsätzlich nicht verantwortlich, es sei denn, er habe von Rechtsverstößen aktive Kenntnis, so die Robenträger. Der Begriff der Kenntnis sei auf positive Kenntnis beschränkt. Nicht ausreichend sei es hingegen, dass der Diensteanbieter es nur für möglich oder überwiegend wahrscheinlich halte, dass eine bestimmte Information auf seinem Server gespeichert sei.

Es bestünde auch keine gesetzliche Verpflichtung, die übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu erforschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinwiesen.

Da das Rechtshilfeersuchen hier keine weiteren Umstände nenne, die eine Strafbarkeit begründen könnten, sei die beantragte Vermögensabschöpfung unbegründet.


quelle:Dr.Bahr.com
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vor einem Tag

#374

Re: [ST] MegaUpload busted



hab ich des richtig verstnden? die begründung dass se des abgelehnt haben lautet, dass der hoster für die inhalte die hochgeladen werden ABSOLUT KEINE haftung haben, es sei denn der hoster weis dass die daten illegal sind (wobei der hoster aber auch absolut keine pflicht hat des selbst bei verdacht zu überprüfen)???

ich mein des urteil begrüß ich ja eigentlich, aber die könnten sich auch mal überlegen was se machen. da sagen se jetz der hoster hat absolut keine verantwortung dafür für was sein dienst genutzt wird aber gleichzeitig werden ständig rapidshare (und andre hoster natürlich auch) dazu verdonnert die inhalte immer genauer zu überwachen und zu löschen?!
"In a world gone mad, only a lunatic is truely insane."
-Homer J. Simpson-
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vor einem Tag

#375

Re: [ST] MegaUpload busted

haften dafuer, und maximale vorsorge sind zwei paar schuhe,

z.b.
wenn ein waffenbesitzer seine waffe im waffenschrank aufbewahrt, den schluessel unter sauberem verschluss hat, und mit seiner waffe trotzdem jemand abgeknallt wird (weil der den schrank aufgebrochen usw hat) kann er auch nicht dafuer zur haftung gezogen werden,

wenn er das ding auf dem nachtisch liegen laesst (also nix dagegen tut das es illegal genutzt wird) hat er wohl dafuer zu haft

cheers
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vor einem Tag