nobbex![]() iCom Jünger Registriert seit 3 Jahren Beiträge: 606 |
Eine Domain kann doch gar nicht geklaut und verkauft werden
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vor 3 Tagen | |
TrooperMaXX![]() Threadstarter iCom Jünger ![]() Registriert seit 2 Jahren Beiträge: 600 |
Zitat von golem.de: Neues Mega wird Sitz in Neuseeland haben Quelle:golem.de
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vor einem Tag | |
krankertyp![]() iCom Stammgast Registriert seit 2 Jahren Beiträge: 138 |
LG Frankfurt a.M: Rechtshilfeersuchen wegen Megaupload-Strafverfahren in Deutschland unbegründet
Das LG Frankfurt a.M. (Beschl. v. 14.05.2024 - Az.: 5/28 Qs 15/12) hat entschieden, dass ein Rechtshilfeersuchen aus den USA wegen des Filesharing-Dienstes Megaupload in Deutschland unbegründet ist. Im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen den Filesharing-Dienst Megaupload sollten auch in Deutschland bestimmte Vermögenswerte abgeschöpft werden. Den Antrag hatte die amerikanische FBI-Behörde im Rahmen eines Rechtshilfeersuchens gestellt. Die Frankfurter Richter lehnten nun dieses Gesuch ab, da sie es für unzureichend begründet bewerteten. Es sei nicht hinreichend dargestellt, dass ein Webhosting-Dienst für den rechtswidrigen Upload urheberrechtlich geschützter Dateien strafrechtlich verantwortlich sei. Nach dem Telemediengesetz sei ein Hosting-Dienst für fremde Dateien grundsätzlich nicht verantwortlich, es sei denn, er habe von Rechtsverstößen aktive Kenntnis, so die Robenträger. Der Begriff der Kenntnis sei auf positive Kenntnis beschränkt. Nicht ausreichend sei es hingegen, dass der Diensteanbieter es nur für möglich oder überwiegend wahrscheinlich halte, dass eine bestimmte Information auf seinem Server gespeichert sei. Es bestünde auch keine gesetzliche Verpflichtung, die übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu erforschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinwiesen. Da das Rechtshilfeersuchen hier keine weiteren Umstände nenne, die eine Strafbarkeit begründen könnten, sei die beantragte Vermögensabschöpfung unbegründet. quelle:Dr.Bahr.com
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vor einem Tag | |
alkoy![]() iCom Star Registriert seit 3 JahrenBeiträge: 1.203 |
hab ich des richtig verstnden? die begründung dass se des abgelehnt haben lautet, dass der hoster für die inhalte die hochgeladen werden ABSOLUT KEINE haftung haben, es sei denn der hoster weis dass die daten illegal sind (wobei der hoster aber auch absolut keine pflicht hat des selbst bei verdacht zu überprüfen)??? ich mein des urteil begrüß ich ja eigentlich, aber die könnten sich auch mal überlegen was se machen. da sagen se jetz der hoster hat absolut keine verantwortung dafür für was sein dienst genutzt wird aber gleichzeitig werden ständig rapidshare (und andre hoster natürlich auch) dazu verdonnert die inhalte immer genauer zu überwachen und zu löschen?! "In a world gone mad, only a lunatic is truely insane." -Homer J. Simpson-
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vor einem Tag | |
knuddelmäuschen![]() ![]() iCom Meister ![]() Registriert seit 2 Jahren Beiträge: 3.178 |
haften dafuer, und maximale vorsorge sind zwei paar schuhe,
z.b. wenn ein waffenbesitzer seine waffe im waffenschrank aufbewahrt, den schluessel unter sauberem verschluss hat, und mit seiner waffe trotzdem jemand abgeknallt wird (weil der den schrank aufgebrochen usw hat) kann er auch nicht dafuer zur haftung gezogen werden, wenn er das ding auf dem nachtisch liegen laesst (also nix dagegen tut das es illegal genutzt wird) hat er wohl dafuer zu haft cheers
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vor einem Tag |