phanntastic![]() ![]() iCom Süchtling Registriert seit 2 Jahren Beiträge: 270 |
Leistungsschutzrecht im Fokus der Regierung ![]() Diesen Sonntag (04.03.12) stieg in Berlin der erste „Koalitionsgipfel“ dieses Jahres, das heißt, die Spitzen der drei Regierungsparteien CDU/CSU und FDP haben sich zusammengesetzt um Antworten auf innerhalb der Koalition kontroverse Themen zu finden. Der Gipfel hat etwas symbolisches, da die Koalition nach der Ernennung Joachim Gaucks zum Bundespräsidentschaftskandidaten als zerstritten gilt. So wollte man heute Handlungsfähigkeit und Zusammenhalt demonstrieren, um möglichst schnell wieder zum politischen Alltag zurückkehren zu können. Umstrittene Themen wie Vorratsdatenspeicherung und Mindestlohn kamen allerdings gar nicht erst auf die Agenda. Heraus kam ein 15-Seitiges Beschluss-Paket, das hauptsächlich die Themen Bildungsföderalismus, demografischer Wandel und die Energiewende behandelt. Für uns - und darum schreibe ich auch diese News - ist allerdings etwas anderes interessant: Der zweite Punkt "Urheberschutz - Leistungsschutzrecht für Presseverlage": Zitat von Koalitionsbeschluss: Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass Verlage im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein sollen als andere Werkvermittler. Deshalb sollen Hersteller von Presseerzeugnissen ein eigenes Leistungsschutzrecht für die redaktionell-technische Festlegung journalistischer Beiträge oder kleiner Teile hiervon erhalten. Bis jetzt konnten so genannte "News-Aggregatoren" (= News-Vermittler) z.B. Google-News auf ihren Plattformen Artikel externer Erzeuger wie beispielsweise "Spiegel Online" verlinken und teilweise oder komplett übernehmen. Durch Werbeeinnahmen konnten diese Vermittler also am Erzeugnis anderer verdienen. Diese Praxis soll durch das so genannte "Leistungsschutzrecht" zumindest teilweise eingeschränkt werden. Laut Koalitionsbeschluss (siehe Zitat) sollen Einnahmen der Vermittler (Google-News) zukünftig über eine Verwertungsgesellschaft an die Erzeuger zurückfließen. Dieser Vorgang ist allerdings problematisch, da es versucht, ein Problem zu beheben, das sich die Verlage selbst zuzuschreiben haben: Sie sind es ja letztendlich selbst, die Artikel und Informationen frei und kostenlos ins Netz stellen. Unter Verlegern herrscht größtenteils noch immer die Meinung, mit Online Journalismus ließe sich kein Geld verdienen. Nun kommen also Firmen wie Google oder Yahoo und beweisen, dass man mit Inhalten doch sehr viel Geld verdienen kann. Anstatt selbst Konzepte zu entwickeln, wird nun versucht, am Erfolg der Aggregatoren teilzuhaben. Immerhin ist keineswegs so, dass News-Aggregatoren die Artikel "klauen" im herkömmlichen Sinne, sondern sie Vermitteln den Erzeugern im besten Fall Lesern für deren eigenen Portale (Google News verlinkt zu Spiegel Online als Beispiel) und diese verdienen ebenso wie die Vermittler an Werbeeinnahmen, die sich durch die Anzahl der Klicks generieren. Ausserdem gibt es in Deutschland zum Glück ein Zitatrecht, das besagt, dass Teile und Hauptinformationen beliebiger Texte frei verbreitet werden dürfen. Im Grunde machen Plattformen wie Google-News ja nichts anderes. Die Einführung eines solchen Leistungsschutzrechts, wie es die Koalition nun plant, könnte also zur Einschränkung des Rechts auf freie Information führen. Dazu müsste man natürlich das komplette Gesetz dazu kennen. Welche Folgen hätte ein solches Leistungsschutzrecht? Das ist natürlich noch nicht ganz abzusehen, da man den Gesetzestext im Kontext kennen sollte (existiert ja noch nicht). Doch was sich dem Koalitionsbeschluss entnehmen lässt, stellt zumindest ein ein großes Problem dar, wenn nicht gar das Ende für viele private Blogs, die Artikel übernehmen und kommentieren. Es könnte ebenso das Ende für den Informationsfluss in Social Networks wie Facebook und twitter bedeuten, da die Kosten für die Betreiber der Networks immens sein werden, wenn man bedenkt, wie viele Nachrichten von Seiten wie Spiegel-Online, Zeit.de oder Bild täglich dort verbreitet werden. Und um nicht die Kosten auf die Benutzer umlegen zu müssen, wäre die logische Konsequenz, dass Network-Betreiber das verbreiten journalistischer Erzeugnisse unterbinden, um der Gebühr aus dem Wege zu gehen. Die zentrale Frage ist, was unter „gewerblich“ verstanden wird. Ist ein Blog gewerblich, weil der Anbieter durch Werbung den Betrieb finanziert und somit Profit unter anderem durch das Verbreiten journalistischer Erzeugnissen verdient? Sind Foren gewerblich, die neben ihren zentralen Themen eine „News-Sparte“ haben, um über aktuelle politische, technischen und skurrile Geschehnisse zu informieren? Noch eine Unklarheit im Koalitionsbeschluss ist, dass zwar der private Gebrauch von Informationen auch zukünflich kostenfrei wird, was aber durch den privaten Gebrauch gedeckt wird, bleibt unschlüssig. Zitat von Koalitionsbeschluss: Die private Nutzung von Presseerzeugnissen im Internet wird nicht vergütungspflichtig, Hier wird nur auf den privaten "Empfänger" eingegangen, der den Artikel, bzw. allgemein das Produkt, liest. Wie es mit privaten "Sendern" aussieht, die Artikel verbreiten und aufbereiten, darauf wird nicht eingegangen. Wenn ein Blogger einen Artikel kopiert (was wie oben beschrieben sogar durch das Zitatrecht geschützt ist) und veröffentlicht, ist das dann "privater Gebrauch"? Oder ist das schon kommerziell, weil der Blogger durch das schalten von Werbung Geld verdient? Würde iLoad ein solches Gesetz ebenso treffen wie Google-News? Letztendlich werden hier im News-Forum eben auch Artikel gepostet, aufbereitet, diskutiert und nebenbei die Klicks erhöht, die die Werbeeinnahmen generieren. Somit könnte man argumentieren, solche News-Foren seinen „gewerblich“ und man hätte schnell eine Zahlungsforderung am Hals, was im schlimmsten Ausgang einer Klage das Ende für news-fokussierte Foren sein könnte. Interessant ist, dass die großen News-Aggregatoren gleichzeitig die großen Suchmaschinen weltweit sind. Diese können und werden es nicht einfach hinnehmen, dass sie ihr "Produkt" nicht mehr frei zur Verfügung stellen können. Google hat in einem ähnlichen Fall schon einmal seine Macht demonstriert: Als ein Verband belgischer Zeitungen gegen das unentgeltliche Verbreiten ihrer Angebote via Google-News klagte, strich Google diese Verlage kurzerhand aus dem Index, sprich sie kommen nicht mehr in den Suchergebnissen vor. Es kann zu erwarten sein, dass Google und die anderen Suchmaschinen ähnlich handeln werden, und die Verlage damit schädigen, sollte das "Leistungsschutzgesetz" in Kraft treten. Problematisch erscheint für mich ich auch der folgende Punkt: Zitat von Koalitionsbeschluss: Einzug und Verteilung der Entgelte soll über eine Verwertungsgesellschaft erfolgen. Eine neue Verwertungsgesellschaft, die Innovation und Entwicklung der Nachrichten-Brache verhindert und gleichzeitig den Nutzen für privatanwender beschränkt, könnte hier entstehen. Die GEMA macht es erfolgreich vor! Klar ist, dass ein solches Leistungsschutzrecht erst noch durch den Bundestag beschlossen werden muss, um in Kraft zu treten. Trotzdem ist es wichtig, dass solche Entwicklungen frühzeitig dargestellt, diskutiert und bewertet werden! Autor: phanntastic Textquellen: Koalitionsbeschluss (PDF) Zeit Online sueddeutsche.de Netzpolitik.org Gulli.com Bildquelle: Hochschule Darmstadt
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Editiert von phanntastic vor 3 Monaten
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delle59![]() ![]() iCom Meister ![]() Registriert seit 2 Jahren Beiträge: 4.128 |
Die Presseverlage wollen auch was vom Kuchen abhaben,auch verständlich.
Presseverlage begrüßen Entscheidung der Koalition zum Leistungsschutzrecht Zeitungs- und Zeitschriftenverlage begrüßen den Beschluss des Koalitionsausschusses, das Leistungsschutzrecht für Presseverleger jetzt auf den Weg zu bringen. Damit sollen - so der Beschluss - die Presseverleger im Online-Bereich nicht schlechter gestellt werden als andere Werkmittler. Dies ist so auch im Koalitionsvertag vorgesehen. Der BDZV und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) betonen am 4. März in Berlin, im digitalen Zeitalter sei ein solches Recht unverzichtbar, um die gemeinsame Leistung von Journalisten und Verlegern wirksam schützen zu können. Das Leistungsschutzrecht sei keine hinreichende, wohl aber eine notwendige Bedingung für den Erhalt einer freien und staatsunabhängig finanzierten privaten Presse im digitalen Zeitalter. Weitere Informationen zum Leistungsschutzrecht finden sich unter www.pro-leistungsschutzrecht.de Quelle Die Muschi ist kein Grammophon,sie spielt auch keine Lieder, sie ist nur ein Erholungsort für steifgewordene Glieder.
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vor 3 Monaten | |
delle59![]() ![]() iCom Meister ![]() Registriert seit 2 Jahren Beiträge: 4.128 |
Urheberrecht Von Pressetexten künftig besser die Finger lassen Der Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht könnte sogar gegen die Verfassung verstoßen. Zumindest aber wird er Bloggern Ärger und Anwälten neue Einnahmequellen bescheren. Verlage sollen Blogger zur Kasse bitten dürfen (Bild: Christian Charisius / Reuters) Medienhäuser wie der Axel-Springer-Verlag werden von der Bundesregierung offenbar bekommen, was sie sich so sehnlich wünschten - ein Gesetz, um Google zu verklagen. Union und FDP hatten in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, ein sogenanntes Leistungsschutzrecht zu schaffen, um Verlagen die Möglichkeit zu geben, ihre Presseerzeugnisse im Netz zu schützen. Im Bundesjustizministerium wurde dazu ein Referentenentwurf erarbeitet, der am Donnerstag öffentlich wurde. Wie gesagt, die Verlage wird es freuen, alle anderen eher nicht. Denn es gibt in dem Entwurf mehrere Punkte, die so unklar sind, dass sie zu juristischem Streit führen können und wohl auch werden. Vor allem ist da die Trennung von gewerblicher und privater Nutzung: Zu "nicht gewerblichen Zwecken" dürfen Presseerzeugnisse auch künftig verbreitet werden, heißt es in dem Entwurfstext. Was aber meint das? In der Begründung des Entwurfs stehen mehrere Beispiele, die sich vor allem mit Blogs befassen. Demnach kann Bloggern nur geraten werden, künftig keine Zeitungen mehr als Ausriss, Kopie et cetera einzubinden. Denn die private Nutzung ist zwar erlaubt. Aber schon ein Werbebanner oder ein Flattr-Knopf auf dem eigenen Blog sind demnach eine gewerbliche Nutzung, egal ob es um Gewinn geht oder nicht. Zitat: "Verwendet ein Blogger zu seinem Hobby-Blog Fachartikel aus einschlägigen Presserzeugnissen und blendet er zur Refinanzierung seiner Unkosten Werbebanner oder den Bezahl-Button eines Micropaymentdienstes ein, dann handelt er zu gewerblichen Zwecken und muss eine Lizenz erwerben." Das klingt, als könnten Anwälte, die sich mit Abmahnungen im Internet beschäftigen, eine ganz neue Verdienstquelle bekommen. Wann ist ein Blog beruflich? Und es gibt noch eine Einschränkung, die zu Streit führen könnte: der Bezug eines Bloggers "zu seiner beruflichen Tätigkeit". In der Begründung steht auch dazu ein Beispiel. Bloggt ein freier Journalist auf seinem privaten Blog zu Themen, mit denen er sich auch als Journalist auseinandersetzt, kann er einerseits das Leistungsschutzrecht für seine Blogtexte in Anspruch nehmen. Gleichzeitig aber muss er eine Lizenz erwerben, wenn er in diesen Blogtexten andere Medien "nutzt". Der Medienjournalist Stefan Niggemeier also könnte unter Umständen zur Kasse gebeten werden, wenn er in seinem privaten Medienblog über Medien bloggt. Wobei sich natürlich die Frage aufdrängt, wie der Leser eines Blogtextes wissen soll, ob der Autor zu den gleichen Themen auch als Journalist arbeitet. Zumindest wenn der Autor nicht so bekannt ist wie eben Stefan Niggemeier. Noch ein Punkt dazu: Gerald Spindler forscht an der Universität Göttingen zum Urheberrecht. Er hält dem Entwurf zugute, dass er versuche, die Kritik aufzunehmen und zumindest in Teilen umzusetzen. So beschränke er sich allein auf gewerbliche Nutzer, vor allem auf Aggregatoren. Allerdings hatte es in der Debatte darum von Verlagen immer wieder geheißen, es solle eben keine "Lex Google" geschrieben werden. Genau das ist der Entwurf nun aber, wie auch Spindler findet. Außerdem glaubt er, dass der Entwurf gegen die Verfassung verstoßen könnte. Denn er gebe den Verlagen eine Vorzugsbehandlung, die die Rechtsprechung freien Journalisten bislang versage. "Wenn sie als freier Journalist oder Blogger einen Inhalt ins Netz stellen, willigen sie stillschweigend ein, dass andere diesen nutzen. Es ist eigenartig, dass diese sogenannte konkludente Einwilligung nicht gelten soll, wenn ein Verlag einen Text veröffentlicht. Das ist eine Ungleichbehandlung, die verfassungswidrig sein könnte." Interessant ist auch die Definition der Textlänge: Der Referentenentwurf fordert, selbst kleine Teile eines Textes seien im Zweifel zu vergüten, wenn sie verwendet werden. Dabei bezieht sich das Justizministerium bei der Definition von "kleinen Teilen" eines Presseerzeugnisses ausdrücklich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2008, das unter dem Namen "Metall auf Metall" bekannt wurde. Die Band Kraftwerk hatte einen Musikproduzenten verklagt, weil er aus eben jenem Song ein Stück gesampelt hatte. Der BGH urteilte, ein Eingriff in das Recht des Tonträgerherstellers sei bereits dann verletzt, "wenn einem Tonträger kleinste Tonfetzen entnommen werden". Es ging um zwei Sekunden Musik. Das alles klingt nach viel Arbeit für die Gerichte. Das hat selbst das Bundesjustizministerium eingeräumt. In einer Fragestunde im Bundestag am Mittwoch sagte Staatssekretär Max Stadler: Sicher werde es "in der Praxis Einzelfälle geben, wo dies streitig geklärt werden wird, ob eine Nutzung noch privat oder schon gewerblich ist". Diese kurzen Textkopien sollen nun zum Anlass genommen werden, um Geld von Google fordern zu können. Machen kann man das durchaus, wie das "Metall-auf-Metall"-Urteil zeigt. Allerdings wirkt es auch ein wenig hilflos. Immerhin sollten Verlage ein Interesse an aussagekräftigen Links haben, um ihre Leser nicht zu enttäuschen, wenn diese auf Seiten landen, auf die sie gar nicht wollten. Je genauer ein Link beschrieben ist, desto höher die Chance, dass ein Leser findet, was er auch sucht und daher den Text dann auch wirklich liest. Link zugefügt PIRATEN fordern: Leistungsschutzrecht stoppen! Das wird wieder eine "Unendliche Geschichte" werden, wichtig vor allen wird die Entwicklung des Gesetzes sein, mal sehen wie es weitergeht, auf jeden Fall sieht`s, zumindest für mich ![]() Die Muschi ist kein Grammophon,sie spielt auch keine Lieder, sie ist nur ein Erholungsort für steifgewordene Glieder.
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Editiert von delle59 vor 3 Tagen
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Silas![]() ![]() ![]() iCom Star ![]() Registriert seit einem Jahr Beiträge: 850 |
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delle59![]() ![]() iCom Meister ![]() Registriert seit 2 Jahren Beiträge: 4.128 |
Wikipedia demnächst ohne Weblinks? Der Gesetzentwurf zum Urheberrecht sieht ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger vor. Es könnte der Wikipedia Abmahnungen wegen Links auf Presseartikel einbringen, die die Überschrift der Nachrichten enthalten. Wikimedia Deutschland sieht im Entwurf für das Leistungsschutzrecht eine Gefahr für die Ersteller von freien Inhalten im Internet und für Anbieter von Open-Content-Plattformen wie Wikipedia. "Jeder, der im Internet freie Inhalte zur Verfügung stellt, wird damit potenziell dem Risiko von Abmahnungen ausgesetzt. Dieses Vorhaben steht im Gegensatz zu den jüngsten Absichtserklärungen der Regierungskoalition, durch Rechtssicherheit die Akzeptanz des Urheberrechts im Internet zu erhöhen", erklärte Jan Engelmann, Leiter des Bereichs Politik & Gesellschaft bei Wikimedia Deutschland, am 15. Juni 2012. In Wikipedia-Artikeln gibt es Weblinks mit weiterführenden Informationen, bei denen fraglich sei, ob sie unter das Zitatrecht fallen. Bislang sei vollkommen unklar, ob diese Links, die jeweils die Überschriften von Presseartikeln enthalten, eine Verletzung des neuen Leistungsschutzrechts darstellen. Laut der Begründung des Bundesjustizministeriums sollen Links zwar nicht unter das neue Leistungsschutzrecht fallen, unsicher ist jedoch, ob dies auch für den verlinkten Text gilt. Das Bundesjustizministerium hatte den Gesetzentwurf zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes vorgelegt. Danach sollen Verlage für ein Jahr das ausschließliche Recht erhalten, ihre Presseerzeugnisse öffentlich zugänglich zu machen. "Es ist schlichtweg ein weiteres Wertschöpfungsinstrument der großen Verwerterkonzerne zu Ungunsten einer freien Netzwelt", kritisierte Bruno Kramm, Urheberrechtsbeauftragter der Piratenpartei Deutschland. Keine Teaser mehr für Suchtrefferlisten Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder mahnte an, dass nicht klar definiert werde, was mit einer 'gewerblichen Veröffentlichung' gemeint sei und der Begriff "Presseverleger" lasse trotz Definition Fragen offen. Rohleder: "Ohne Klarheit im Gesetz müssen wir eine Prozesswelle fürchten. Da auch kleine Teile von journalistischen Texten, sogenannte Snippets, explizit geschützt werden, ist zu befürchten, dass in Suchmaschinen die Suchergebnisse von Presseseiten künftig entweder gar nicht mehr gelistet beziehungsweise nicht mehr mit gewohnten Teasern versehen werden." Quelle Auch keine gute Aussicht. ![]() Die Muschi ist kein Grammophon,sie spielt auch keine Lieder, sie ist nur ein Erholungsort für steifgewordene Glieder. |
vor einem Tag |