Die Seite wird geladen

Die Seite wird geladen...
Die Seite wird geladen...

Forum » News Forum » User-News » Allgemeine News » Leistungsschutzrecht im Fokus der Regierung » Seite 3

<010203 >

#21

Re: Leistungsschutzrecht im Fokus der Regierung

Bundesrat: SPD-Länder wollen Leistungsschutzrecht nicht stoppen

Die rot-grüne Mehrheit im Bundesrat könnte das umstrittene Leistungsschutzrecht vorerst stoppen. Doch stattdessen will die SPD mit dem netzpolitische Streitthema offenbar lieber Wahlkampf machen: Kanzlerkandidat Peer Steinbrück verspricht ein "neues, taugliches Gesetz".

Hamburg - Am Freitag befasst sich der Bundesrat mit dem umstrittenen Leistungsschutzrecht, das die schwarz-gelbe Koalition beschlossen hat. Die Länderkammer muss dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zwar nicht zustimmen, könnte sich aber einmischen und es damit mindestens verzögern.

Im Bundestag waren SPD und Grüne gegen das Gesetz. Im Bundesrat, wo sie die Mehrheit haben, wollen sie es offenbar passieren lassen. Die Linie der Länder mit SPD-Regierungsmehrheit (die sogenannten A-Länder) befand sich am Donnerstag zwar noch in der Abstimmung. Am Abend treffen traditionell die Ministerpräsidenten zur Kraft-Runde, benannt nach NRW-Ministerpräsidenten Hannelore Kraft, zusammen.

Doch schon im Vorfeld erteilte Angelika Schwall-Düren, Ministerin für Bundesangelegenheiten des rot-grün regierten Nordrhein-Westfalen, der Verzögerung eine Absage. Ihr Land werde einer Anrufung des Vermittlungsausschusses nicht zustimmen, sagte sie der "Süddeutschen Zeitung".

Wahlkampf mit dem Leistungsschutzrecht

Die SPD macht das umstrittene Gesetz dafür nun zum Wahlkampfthema: Am Donnerstagnachmittag erklärte SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück, dass seine Partei das Gesetz ablehne. "Ein neues, taugliches Gesetz wird zu den ersten Maßnahmen einer neuen rot-grünen Regierung gehören", wird Steinbrück in einer Mitteilung zitiert. Ein neues Leistungsschutzrecht gehöre 100-Tage-Programm einer rot-grünen Wunschkoalition.

Gegner des Leistungsschutzrechts hofften auf etwas ganz anderes, nämlich, dass die A-Länder den Vermittlungsausschuss einschalten. Über das Ergebnis des Ausschusses hätte erneut der Bundesrat zu entscheiden, wäre er dann immer noch unzufrieden, müsste der Bundestag erneut abstimmen.

Netzpolitiker und Gegner des Gesetzes hatten gehofft, dass der Bundesrat das Gesetz in den Vermittlungsausschuss schickt und dort bis zur Bundestagswahl liegen lässt - der neu gewählte Bundestag müsste dann das Gesetz erneut auf den Weg bringen. Wenn denn die künftige Mehrheit das überhaupt noch will.

Quelle
"Blues are the root. The rest is the fruit" (Willie Dixon)
Benutzer die sich bedankt haben: 2
vor 3 Monaten

#22

Re: Leistungsschutzrecht im Fokus der Regierung

Konsequenz aus Leistungsschutzrecht
Google News wirft manche raus

Nach der Einführung des Leistungsschutzrechtes für Presseverlage in Deutschland lässt Google sich die weitere unentgeltliche Verwendung von Verlagsinhalten bei Google News bestätigen.

Mit dem neu eingeführten Bestätigungssystem biete Google den deutschen Verlagen eine weitere Möglichkeit, mitzuteilen, "ob ihre Inhalte (weiterhin) bei Google News angezeigt werden sollen", erklärte Google-Manager Gerrit Rabenstein in einem Blogpost. "Damit bewahren wir Google News als offene Plattform, gleichzeitig schaffen wir Rechtssicherheit für Blogger, Journalisten und Verlage angesichts der veränderten Gesetzeslage", sagte Google-Sprecher Kay Oberbeck.
Umstellung am 1. August

Verlage, die die Bestätigungserklärung bewusst ablehnen oder auch nur die Umfrage von Google ignorieren, tauchen dann vom 1. August 2013 nicht länger mit ihren Inhalten auf Google News auf. Die Verlagsinhalte werden allerdings weiterhin in der allgemeinen Google-Suche angezeigt, solange die Verlage dies nicht mit anderen technischen Maßnahmen unterbunden haben.
Verlage reagieren unterschiedlich

In ersten Reaktionen kündigten verschiedene Verlage an, das "Opt-in"-Angebot zu überprüfen oder anzunehmen. Die Chefredaktion von "Spiegel Online" erklärte, Google und Google News seien für viele Leser hilfreiche Instrumente, um zu Artikeln, Fotos und Videos zu gelangen. "Deshalb wollen wir auch in Zukunft dort gelistet werden. Wir prüfen die Opt-in-Regel sorgfältig und werden in den kommenden Tagen aktiv."

"Zeit Online" kündigte an, "das Opt-in (zu) nutzen und seine Inhalte weiterhin bei Google News zur Verfügung (zu) stellen". Stefan Plöchinger, Chefredakteur von Sueddeutsche.de twitterte: "Wir werden das geplante Google-News-Opt-in auch nutzen, am Ende. Lesen's gerade mal richtig durch."

Die Verlegerverbände BDZV und VDZ erklärten gemeinsam, es sei "konsequent, dass Google mit der Einführung eines so genannten Opt-In-Verfahrens das Leistungsschutzrecht anerkenne". Die Verleger gingen allerdings davon aus, dass das Recht weiterreicht. Ob Verlage ihre Inhalte Google-News "bis auf weiteres kostenlos überlassen, darüber müsse das einzelne Unternehmen entscheiden".

Das Leistungsschutzrecht erlaubt Verlagen, von anderen Unternehmen für die Verwendung von Verlagstexten im Internet eine Lizenz zu verlangen. Dabei geht es vor allem um Suchmaschinen und automatisierte Nachrichtensammlungen, die Verlagstexte verwenden. Allerdings bleiben einzelne Wörter oder kleinste Textabschnitte weiterhin lizenzfrei. Die schwarz-gelbe Koalition hatte das Leistungsschutzrecht am 1. März im Bundestag verabschiedet. Das Gesetz tritt am 1. August 2013 in Kraft.

Auf Google News werden von ausgewählten Artikeln in einem "Snippet" die Überschrift, ein bis zu 250 Zeichen langer Textanriss und kleine Fotos dargestellt. Sie alle sind mit der jeweiligen Ursprungswebsite verlinkt. Im Leistungsschutzrecht ist von "einzelnen Wörtern oder kleinsten Textausschnitten" die Rede, die weiterhin frei genutzt werden können. Die schwarz-gelbe Regierungskoalition hatte in dem Gesetzgebungsverfahren bewusst auf eine exakte Definition des frei verfügbaren Zitat-Umfangs in Zahlen verzichtet.

Stand: 21.06.2024 17:23 Uhr

Quelle
"Blues are the root. The rest is the fruit" (Willie Dixon)
Benutzer die sich bedankt haben: 4
vor 2 Wochen

#23

Re: Leistungsschutzrecht im Fokus der Regierung

Das sieht für mich aber sehr danach aus als würde google jetzt einfach die Muskeln spielen lassen. War ja irgendwie auch nicht anders zu erwarten.

Also hat man jetzt das Gesetz verabschiedet, nur dass danach alle Verlage nacheinander einknicken und google bescheinigen, dass sich nichts ändert?

Versteh ich das richtig?^^
http://img11.imageshack.us/img11/2724/wolfvq7.jpg
vor 2 Wochen