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Forum » Diskussionen » Andere » Gesellschaft & Kultur » [N] Mord in Emden – Eine verhängnisvolle Vorverurteilung » Seite 2

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#11

Re: [N] Mord in Emden – Eine verhängnisvolle Vorverurteilung

DNA-Analyse überführt Täter - 18-Jähriger in Untersuchungshaft

Der Mordfall Lena ist geklärt: Ein 18-Jähriger hat gestanden, das Mädchen in einem Parkhaus umgebracht zu haben. Zum Motiv machten die Ermittler keine Angaben. Der junge Mann hat möglicherweise vorher schon andere Sexualdelikte begangen.


Emden. Nach dem ersten Fehlgriff mit einem zu Unrecht Verdächtigten haben die Ermittler im Mordfall Lena einen anderen jungen Mann als mutmaßlichen Täter überführt. Der 18-Jährige habe zugegeben, die elf Jahre alte Schülerin am vergangenen Samstag in einem Parkhaus in Emden getötet zu haben. Er wurde mit Hilfe einer DNA-Analyse überführt. Er sitzt seit Sonntag wegen Mordes in Untersuchungshaft, weil er laut den Ermittlungen einen sexuellen Missbrauch an dem Mädchen verdecken wollte.

Am Tatort kannte sich der Mann gut aus – er hatte das Parkhaus regelmäßig für die Kletter-Trendsportart Parkour genutzt. Die Ermittler hatten zunächst einen Schüler verhaftet, den unschuldigen 17-Jährigen am Freitag wieder auf freien Fuß gesetzt.

„Der Tatverdächtige hat eingeräumt, das elfjährige Mädchen getötet zu haben“, sagte Martin Lammers von der Kriminalpolizei in Emden am Sonntag. Der 18-Jährige habe in der Vernehmung aber keine Details der Tat genannt und sich stattdessen „auf Erinnerungslücken“ berufen. So liegt auch das Motiv für das Verbrechen noch im Dunkeln. Der Verdächtige wurde überführt, weil eine nach der Festnahme genommene Speichelprobe und Tatortspuren übereinstimmen.

Der DNA-Test habe ergeben, dass der Festgenommene auch für mindestens ein anderes Sexualdelikt an einer Joggerin in der nahe dem Parkhaus gelegenen Wallanlage verantwortlich sei. Der Mann habe die Tat im November 2011 aber nicht vollenden können, sagte der Leitende Auricher Oberstaatsanwalt Bernard Südbeck. In den Vernehmungen habe der 18-Jährige eingeräumt, vor der Tat Kontakt zu Lena und ihrem gleichaltrigen Freund gehabt zu haben.

Der 18-Jährige, der in Emden wohnt, und Lena seien gemeinsam in das Parkhaus gegangen. Die Ermittler vermuten, dass das Mädchen dem Mann freiwillig folgte. Wie das Mädchen zu Tode kam, ließ der Leiter der Mordkommission, Werner Brandt, offen.

Zu der Festnahme am Samstag hatten die Hinweise von zwei Frauen geführt, die den Mann in Tatortnähe gesehen haben. „Durch den Zeichner des Landeskriminalamts wurde eine Phantomskizze angefertigt“, sagte Brandt. Sie habe deutliche Übereinstimmungen mit den Aufnahmen der Parkhaus-Videoüberwachung und dem Hinweis eines weiteren Zeugen gebracht. Ob eine Tatwaffe bei dem Mann gefunden wurde, ließ Brandt offen. Er sprach lediglich von „beweisrelevanten Gegenständen“, die sichergestellt worden seien.

Im Falle einer Verurteilung wegen Mordes droht dem Mann eine lebenslange Haft. Sollte der 18-Jährige nach Jugendstrafrecht schuldig gesprochen werden, liegt die Höchststrafe bei zehn Jahren. „Der Tatverdächtige macht einen sehr niedergeschlagenen Eindruck“, sagte Brandt, und deutete damit eine mögliche Selbstmordgefahr an. Er sei in der Nacht im Polizeigewahrsam dauerhaft ärztlich überwacht worden. Zunächst hatten die Ermittler einen Berufsschüler verdächtigt. Der Jugendliche saß von Mittwoch bis Freitag in Untersuchungshaft. Nach der Freilassung war Kritik an den Behörden in Emden laut geworden. Die Staatsanwaltschaft sei mit den Sachverhalten zu offensiv an die Öffentlichkeit gegangen, hatten Strafrechtler und Kriminologen beklagt.

Oberstaatsanwalt Südbeck verteidigte am Sonntag erneut das Vorgehen der Polizei. Der Berufsschüler habe sich in Widersprüche verwickelt und falsche Angaben gemacht. Daraufhin sei ein dringender Tatverdacht entstanden. Dennoch sagte Südbeck: „Die erste Festnahme ist in der Rückschau als bedauerlich anzusehen.“ Der Schüler habe nun Anspruch auf Entschädigung. Für jeden Tag, den er unschuldig in Untersuchungshaft gesessen hat, stünden ihm 25 Euro zu.

Für eine öffentliche Diskussion hatten in dem Fall auch Lynchaufrufe im Internet gesorgt, die nach der Festnahme des ersten Tatverdächtigen veröffentlicht worden war. In der Nacht zum Mittwoch hatten sogar 50 Menschen stundenlang das Polizeigebäude in Emden belagert. Südbeck appellierte an manche Medien und Menschen im Internet, sie sollten „zur Vernunft kommen“.
Quelle


Dieses mal scheint es ja Gott sei Dank der Richtige zu sein. :|
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vor einem Jahr

#12

Re: [N] Mord in Emden – Eine verhängnisvolle Vorverurteilung

Zitat von delle59:
Zunächst hatten die Ermittler einen Berufsschüler verdächtigt. Der Jugendliche saß von Mittwoch bis Freitag in Untersuchungshaft. Nach der Freilassung war Kritik an den Behörden in Emden laut geworden. Die Staatsanwaltschaft sei mit den Sachverhalten zu offensiv an die Öffentlichkeit gegangen, hatten Strafrechtler und Kriminologen beklagt.

Oberstaatsanwalt Südbeck verteidigte am Sonntag erneut das Vorgehen der Polizei. Der Berufsschüler habe sich in Widersprüche verwickelt und falsche Angaben gemacht. Daraufhin sei ein dringender Tatverdacht entstanden. Dennoch sagte Südbeck: „Die erste Festnahme ist in der Rückschau als bedauerlich anzusehen.“ Der Schüler habe nun Anspruch auf Entschädigung. Für jeden Tag, den er unschuldig in Untersuchungshaft gesessen hat, stünden ihm 25 Euro zu


Hammerhart.

"Bedauerlich", dass der junge Mann jetzt sein Leben lang therapeutische Hilfe in Anspruch nehmen muss..Und, dass der arme Kerl wahrscheinlich nie wieder in Emden wohnen kann. :/

Tja, hätte man den Angreifer der Joggerin damals identifiziert, würde Lena jetzt noch leben..

Grüße
Zitat von IDDQD:
wieder son überintellenter vorschulabsolvent.

(rofl)15.456.565(rofl)4.294.967.295 :o
vor einem Jahr

#13

Re: [N] Mord in Emden – Eine verhängnisvolle Vorverurteilung

Nun war ers also doch. :o
http://forum.goregrish.com/attachments/1187026422306-gif.31546/
vor einem Jahr

#14

Re: [N] Mord in Emden – Eine verhängnisvolle Vorverurteilung

super 25 eur pro tag (clap)
hilft ihm sicher weiter in seinem leben,

scheiss taeterstaat (finger)
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vor einem Jahr

#15

Re: [N] Mord in Emden – Eine verhängnisvolle Vorverurteilung

25€ pro Tag? Das ist ja wohl mehr als Lächerlich. Damit bekommt er ja nicht mal sein Lohn der ganzen Tage rein die er hätte Arbeiten müssen. Dazu noch die Seelische Belastung unschuldig im Knast gewesen zu sein und den Spot der Leute.

Da frag ich mich echt noch was aus Deutschland noch werden soll.
Vergewaltigter und Kinderschänder bekommen ein paar Jahre Therapie, werden frei gelassen und begehen die nächste Vergewaltigung und Schläger die normale Passanten bis hin zum beinah tot schlagen bekommen ein paar Jahre auf Bewährung? Also mal ehrlich... (fubar)
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vor einem Jahr

#16

Re: [N] Mord in Emden – Eine verhängnisvolle Vorverurteilung

Ich dachte solche Themen haben auf iload nicht zu suchen (wait)
http://icom.to/de/thread/81018-Newsposter-lesen--Mord-Totschlag-und-Vergewaltigung/
http://i.imgur.com/94IjVdZ.png
vor einem Jahr

#17

Re: [N] Mord in Emden – Eine verhängnisvolle Vorverurteilung

Fahnder geben Panne bei früheren Ermittlungen zu

Der Tatverdächtige im Emder Mordfall hat sich selbst bereits im Dezember 2011 wegen Kinderporno-Besitzes angezeigt. Das Verfahren gegen ihn geriet allerdings ins Stocken.
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Bei Ermittlungen gegen den Verdächtigen im Emder Mordfall hat es bereits im vergangenen Jahr eine schwere Panne gegeben. Der 18-Jährige habe sich im vergangenen November selbst wegen Besitzes von kinderpornographischem Material angezeigt, sagte der stellvertretende Osnabrücker Polizeichef, Friedo de Vries, am Dienstag. Der Tatverdächtige habe bei seiner Selbstanzeige angegeben, dass er seine schädliche Neigung aktiv bekämpfen wolle, die Selbstanzeige sei an die Polizeidirektion Aurich weitergeleitet worden. Damit sei ein Verfahren ins Rollen gekommen. Es sei allerdings zu Verzögerungen gekommen, die er sich nicht erklären könne. Eine polizeinterne Untersuchung sei angelaufen.

Warum ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss nicht umgesetzt worden sei, müsse jetzt aufgeklärt werden, sagte de Vries. Interne Ermittlungen seien veranlasst worden. Diese würden vermutlich vom Landeskriminalamt Niedersachsen übernommen. Bei den Ermittlungen innerhalb der Polizei gehe es aber nicht darum, mehr Öl ins Feuer zu gießen, sagte ein Polizeisprecher. Es werde nicht nur gegen einen Beamten ermittelt.

Zuvor war bekannt geworden, dass gegen den Tatverdächtigen ein Ermittlungsverfahren wegen des Besitzes von Kinderpornografie läuft. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft in Hannover bestätigte am Dienstag einen entsprechenden NDR-Bericht. Zunächst hatte es geheißen, der Lebensgefährte der Mutter hätte den Tatverdächtigen angezeigt, weil der 18-Jährige kinderpornografische Fotos auf seinem Computer habe. Die Behörden hätten jedoch nicht reagiert.

Am vergangenen Wochenende hatte der 18-Jährige gestanden, ein elfjähriges Mädchen getötet zu haben. Er sitzt wegen Mordes in Untersuchungshaft und schweigt nach den ersten Vernehmungen.

Unterdessen kündigten Staatsanwaltschaft und Polizei an, dass Polizeitaucher am Mittwoch nach Beweismitteln in den städtischen Wallanlagen suchen sollen. Zur Tatwaffe machte die Polizei keine Angaben. In der Wohnung des Festgenommenen seien Gegenstände vom Tatort im Mordfall als auch vom Tatort einer versuchten Vergewaltigung im November 2011 beschlagnahmt worden. Der 18-Jährige habe außerdem drei Einbrüche gestanden. Die Staatsanwaltschaft beauftragte einen psychiatrischen Sachverständigen zur Begutachtung des Beschuldigten.
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vor einem Jahr

#18

Re: [N] Mord in Emden – Eine verhängnisvolle Vorverurteilung

Aufruf zur Lynchjustiz im Mordfall Lena
Facebook-Hetzer erhält "Warnschuss vor den Bug"

Ein 18-Jähriger, der über Facebook zur Lynchjustiz aufgerufen hat, muss für zwei Wochen in den Jugendarrest. Opfer sollte ein Verdächtiger im Emder Mordfall Lena sein, der sich als unschuldig erwies.
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Zwei Wochen in den Jugendarrest muss ein 18-Jähriger, der nach dem Mord an der Schülerin Lena im Internet zur Lynchjustiz aufgerufen hatte. Das hat das Jugendschöffengericht in Emden am Mittwoch entschieden.

Ziel der Attacke des Verurteilten war ein junger Mann, der von der Polizei zunächst als Tatverdächtiger verhaftetet worden war, dessen Unschuld sich aber später herausstellte. Der Richter sagte in seiner Urteilsbegründung: "Wir wollen kein Exempel statuieren, sondern Sie sollen einen Warnschuss vor den Bug bekommen. So was darf nicht wieder vorkommen."

Dutzende forderten Herausgabe des Verdächtigen


Der 18-jährige hatte Ende März im sozialen Netzwerk Facebook gegen einen damals 17-Jährigen gehetzt, der nach dem Mord an der elfjährigen Lena in Emden irrtümlich unter Tatverdacht geraten war. Auf seiner Facebook-Seite schrieb der nun Verurteilte: "Aufstand! Alle zu den Bullen. Da stürmen wir. Lass uns das Schwein tothauen." Danach hatten sich tatsächlich Dutzende Menschen vor der Emder Polizeiwache versammelt und die Herausgabe des 17-Jährigen gefordert, der gerade verhört wurde.

stern
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vor einem Jahr

#19

Re: [N] Mord in Emden – Eine verhängnisvolle Vorverurteilung

Lenas Mörder kommt für lange Zeit in die Psychiatrie


Der wegen Mordes an der elfjährigen Lena Angeklagte im Gerichtssaal.
Foto: Carmen Jaspersen (©dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH)

Der Tod der elfjährigen Lena in einem Parkhaus in Emden bewegte die Menschen bundesweit - jetzt muss ihr Mörder in die Psychiatrie. Wann und ob der 19-Jährige jemals wieder freikommt, ist offen.

Das Landgericht Aurich sprach ihn am Mittwoch wegen Mordes, versuchten sexuellen Missbrauchs und gefährlicher Körperverletzung schuldig. Das Gericht hielt den jungen Mann wegen einer schweren Persönlichkeitsstörung für eingeschränkt schuldfähig.

«Es wird sich um ein sehr langes Wegschließen des Angeklagten handeln», sagte Richter Werner Brederlow. Sowohl die Verteidigung des Verurteilten als auch die Staatsanwaltschaft wollen das Urteil voraussichtlich akzeptieren.

Den 19-Jährigen hatten DNA-Spuren an Lenas Körper überführt. Außerdem entdeckten Fahnder den zerrissenen Slip des Mädchens und ein Messer mit seinen Blutspuren in der Wohnung des Täters.

Lenas Eltern verfolgten das Prozessende weinend im Gerichtssaal. Der 19-Jährige nahm das Urteil reglos und mit gesenktem Blick entgegen. Das Gericht sprach ihn auch schuldig, einige Monate vor dem Mord an Lena eine Joggerin bei einem Angriff schwer verletzt zu haben. Lenas Eltern und ihrem jüngerer Bruder soll der Mörder ein Schmerzensgeld von insgesamt 82 500 Euro zahlen.

Der Mann sei eine Gefahr für die Allgemeinheit, weil er seine Opfer wahllos ausgesucht habe, erklärte Richter Brederlow. Erstmals nannte er in dem bis zum Urteilsspruch nicht öffentlich geführten Prozess auch grausige Details des Verbrechens, das kurz vor Ostern bundesweit für Entsetzen gesorgt hatte. Danach folgte Lena ihrem Mörder völlig arglos in das Parkhaus, wie Videobilder aus einer Überwachungskamera zeigen.

In dem Gebäude warf der junge Mann Lena zu Boden. Anschließend versetzte er ihr einen Messerstich in den Hals und erwürgte sie. «Als sie sich wehrte, schrie oder weinte, brachte er sie zum Schweigen», schilderte der Richter den Tathergang.

Entgegen der Anklage ging das Gericht im Urteil nicht davon aus, dass Lena vor ihrem Tod vergewaltigt wurde. Verurteilt wurde der 19-Jährige wegen des Mordes und des versuchten sexuellen Missbrauchs des Kindes.

Der Richter sagte, der junge Mann habe zwar keine Einblicke in sein Seelenleben gegeben, leide jedoch an einer schweren Persönlichkeitsstörung und einer seelischen Abartigkeit. Er habe offensichtlich eine starke Neigung zu pädophilen Handlungen. «Das wird eine schwierige Arbeit für die Therapeuten.»

Verteidiger Nitschke sagte: «Das Ergebnis, das die Kammer verkündet hat, ist auch für den Angeklagten nachvollziehbar.» Seinem Mandanten gehe es sehr schlecht.

Der Fall hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. Die Polizei nahm zunächst einen unschuldigen Berufsschüler fest. Nach Lynchaufrufen im Internet belagerten aufgebrachte Bürger stundenlang die Emder Polizeiwache. Dies löste eine breite Debatte über den Umgang mit falschen Verdächtigungen in sozialen Netzwerken aus.

Die Polizei musste außerdem Pannen bei den Ermittlungen einräumen. Der junge Mann war schon länger bei den Behörden bekannt. Er hatte sich vier Monate vor dem Mord wegen des Besitzes kinderpornografischer Fotos selbst angezeigt.
Quelle

Und weg isser (y)
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vor 8 Monaten

#20

Re: [N] Mord in Emden – Eine verhängnisvolle Vorverurteilung

Jugendarrest nach Aufruf zur Selbstjustiz

Ein 19 Jahre alter Angeklagter ist vom Amtsgericht Aurich zu zwei Wochen Jugendarrest verurteilt worden. Der junge Mann hatte nach dem Mord an der elfjährigen Lena im Internet zur Selbstjustiz aufgerufen.
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Nach dem Mord an der elfjährigen Lena aus Emden ist ein 19 Jahre alter Mann am Dienstag zu zwei Wochen Jugendarrest wegen des Aufrufs zu einer Straftat verurteilt worden. Das Amtsgericht Aurich sprach den Auszubildenden unter Ausschluss der Öffentlichkeit schuldig. Ende März 2012 rief er über das Internet zur Selbstjustiz gegen einen jungen Mann auf. Dieser war nach dem Mord an der Grundschülerin irrtümlich unter Verdacht geraten und verhaftet worden. Nach dem wohl letzten noch offenen Prozess im Zusammenhang mit dem gewaltsamen Tod des elfjährigen Mädchens kann der Fall nun juristisch wohl zu den Akten gelegt werden.

„Ich denke, er wird das Urteil akzeptieren und keine Rechtsmittel einlegen“, sagte Gerichtssprecher Ulrich Kötting nach der Urteilsverkündung. Angeklagter und Verteidigung wollten sich zunächst nicht äußern. Während des Prozesses habe der Angeklagte aus Emden aber „die Tat eingeräumt“ und sich „betroffen“ über die Konsequenzen seines Handelns gezeigt, sagte Kötting. Das Gericht entsprach mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte sich in ihrem Plädoyer für eine Geldstrafe ausgesprochen.

„Ab zur Polizeiwache, lasst uns das Schwein mit Steinen beschmeißen“, hatte der Angeklagte nach Angaben der Staatsanwaltschaft wenige Tage nach Lenas Tod auf seiner Seite im Sozialen Netzwerk Facebook gepostet. Anschließend versammelten sich bis zu 50 Menschen vor dem Emder Polizeikommissariat, in dem der Verdächtige saß, und riefen Sätze wie: „Schickt das Schwein raus. Dann werden wir uns um ihn kümmern.“ Zu gewaltsamen Übergriffen kam es aber nicht. Kurz darauf erwies sich die Unschuld des Verhafteten.

Zum Prozessauftakt am Dienstagmorgen war die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden. Es überwiege der Schutzgedanke für den Angeklagten, begründete Jugendrichterin Maren Hohensee ihren Beschluss. Mögliche Nachteile für seine weitere persönliche und berufliche Entwicklung sollten damit vermieden werden, hieß es. Der junge Mann lebe in einem geregelten familiären Umfeld und sei auch in seiner Ausbildung nicht negativ aufgefallen, fügte Kötting hinzu.

In einem ähnlichen Fall hatte das Emder Amtsgericht einen Jugendlichen bereits vor einem Jahr ebenfalls zu zwei Wochen Arrest verurteilt. Er trat am Dienstag in Aurich als Zeuge auf und bestätigte nach Gerichtsangaben den Facebook-Eintrag des Angeklagten. „Die beiden kennen sich“, sagte Kötting und stellte heraus: „Auch diese Verurteilung soll jedermann klar machen: Wir dulden keine Selbstjustiz.“ Ist das Urteil rechtskräftig, wird der Verurteilte seine Strafe in der Jugendarrestanstalt Emden absitzen. „Ohne Facebook, Handy und Fernseher. Erlaubt sind nur Bücher“, so Kötting.

Nach Meinung von Experten sind solche Extremfälle nicht alltäglich. Besondere Aufmerksamkeit erregte der Fall, weil auch Taten folgten. Drohungen gibt es im Internet jedoch immer wieder, ebenso wie Mobbing.

Lenas Mörder war im November vor dem Landgericht Aurich wegen Mordes, versuchten sexuellen Missbrauchs und gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Der 19 Jahre alte Täter kam auf unbestimmte Zeit in eine Psychiatrie.
Quelle
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vor 3 Wochen