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Forum » News Forum » User-News » Allgemeine News » Neuer GEZ-Name - Zwang heißt jetzt Service » Seite 4

#31

Re: Neuer GEZ-Name - Zwang heißt jetzt Service

... Sag ich nichts mehr dazu.
Es ist eh egal was man als (anders als die Medien in der Gehinrwäsche verbreiten sagt, wird eh als Verschwörung gedeutet, ist ja so gewollt).

Kompromiss ist leider für den Deutschen, alles berauben lasen und ja nichts sagen. Das ist nicht gut und wird auch nicht lange mehr gut gehen.

LG
vor einem Monat

#32

Re: Neuer GEZ-Name - Zwang heißt jetzt Service

1€ für jedes mal wo ich dieses stereotypische verschwörer-gesülze satz für satz genau so schon mal im netz lesen musste und ich mach mir nen eigenen staat! es nervt einfach weil nie irgendwas fruchtbares da raus kommt sondern es immer in bedeutungsschwangeren "ihr werdet ja sehen was ihr davon habt, es dauert nicht mehr lange"-resignationen endet!

wenn du diesen drang zur veränderung in dir trägst, nutze ihn konstruktiv im echten leben und nicht mit worthülsen im netz, gründe eine partei, tritt einer bei die sich gegen diese vorhaben stellt, such dir ne mehrheit und setze es durch etc, aber verzichte doch einfach mal auf diese bekackten "sklaven-befreit euch"-vokabeln aus dem verschwörer-handbuch für durchgefallene, wo es eh fraglich ist was für absichten du am ende tatsächlich verfolgst!

das zieht in den kommentaren bei youtube oder auf kopp und co, im echten leben macht ihr euch nur lächerlich damit und deswegen kommt man damit auch keinen mm weiter, weder bei sachthemen, noch bei einer ernstgemeinten diskussion, so kritisch sie auch sein mag!
seriously, i'm kidding
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vor einem Monat

#33

Re: Neuer GEZ-Name - Zwang heißt jetzt Service

Verstoß gegen das Grundgesetz:

Gutachten erklärt Rundfunkbeitrag für verfassungswidrig

Muss der neue Rundfunkbeitrag wieder gestoppt werden? Ein Gutachten stellt fest: Er verstößt gegen das Grundgesetz. Außerdem hätten die Bundesländer ihn in dieser Form gar nicht beschließen dürfen.
________________________


Der neue Rundfunkbeitrag ist laut einem Gutachten im Auftrag des Handelsverbandes Deutschland (HDE) verfassungswidrig. Ein HDE-Sprecher bestätigte der Nachrichtenagentur DPA am Freitag einen Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Dem Artikel zufolge ist der neue Beitrag nicht verfassungskonform, weil die Länder nicht zuständig waren, wie in dem Gutachten zu lesen sei. Darüber hinaus werde ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz festgestellt.

Wie die "FAZ" zitiert, schreibt der Leipziger Verfassungsrechtler Christoph Degenhart in dem Gutachten, der Beitrag sei keine individuell zuzuordnende "Vorzugslast", sondern eine "Gemeinlast". Somit sei der Beitrag eine Steuer - eine Abgabe, die auf "Raumeinheiten" abstelle und einer grundstücksbezogenen Steuer gleichkomme. Für eine solche Abgabe fehle es den Bundesländern, die den Rundfunkbeitrag beschlossen haben, an der Gesetzgebungskompetenz.

Verstoß gegen zwei Grundgesetz-Artikel


Außerdem - so zitiert die Zeitung weiter - werde der Rundfunkbeitrag mehrfach und in ungleicher Weise erhoben, kritisiere Degenhart. Der Beitrag verstoße gegen Artikel 2 und 3 Grundgesetz, er greife in die Handlungsfreiheit der Unternehmen ein und sei nicht mit dem Gleichheitsgebot vereinbar. Es werde verkannt, ob in den Räumen von Unternehmen Rundfunkempfang gestattet oder überhaupt möglich sei. Insbesondere Filialunternehmen des Einzelhandels würden "überproportional belastet".

HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth sagte der "FAZ": "Das Gutachten bestätigt uns in der Auffassung, dass das neue System zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dringend erneut überarbeitet werden muss." Es bestehe "dringender Handlungsbedarf". Der Verband fordere ein "gerechtes Beitragssystem ohne zusätzliche Belastungen im Vergleich zur alten Beitragsordnung".

Wirtschaftsverbände hatten sich mehrfach kritisch über die Abgabe geäußert. Das Drogerieunternehmen Rossmann hat Klage eingereicht. Der neue Rundfunkbeitrag ist zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten.

seriously, i'm kidding
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vor 2 Tagen