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#1

Widerspruch schützt vor Datenhandel nicht

Meldeämter - Widerspruch schützt vor Datenhandel nicht

Wer nicht will, dass Meldeämter seine Daten an Adresshändler und Werbetreibende herausgeben, hat Pech gehabt. Selbst ausdrücklicher Widerspruch nutzt künftig nichts mehr.

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Was passiert mit personenbezogenen Daten?

Das am Freitag im Bundestag verabschiedete Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens könnte auch Gesetz zur Rückentwicklung des Datenschutzes heißen. Denn genau das beinhaltet der von der Opposition heftig kritisierte Entwurf, der noch den Bundesrat passieren muss. Eine Gegenwehr ist kaum möglich.

Besonders verärgert sind SPD, Grüne und Linke über die beabsichtigte Aufweichung zur Weitergabe von Daten aus den Melderegistern an Adresshändler und Werbetreibende. Die Regierung hatte ursprünglich angekündigt, den Datenschutz der Bürger an dieser Stelle zu stärken. Die Weitergabe von Namen, akademischen Titeln und Anschriften sollte nur noch nach einer ausdrücklichen Einwilligung der Betroffenen möglich sein, nach einem sogenannten Opt-in. Wörtlich hieß es im Gesetzentwurf vom September 2011, die Daten dürften nicht für Werbung oder den Adresshandel verwendet werden, "es sei denn, die betroffene Person hat in die Übermittlung für jeweils diesen Zweck eingewilligt".

Doch dann protestierten Direktmarketing- und Inkassounternehmen - und die Bundesregierung knickte ein. Im nun verabschiedeten Gesetz heißt es: "Die betroffene Person hat das Recht, der Übermittlung ihrer Daten [...] zu widersprechen; sie ist auf dieses Recht bei der Anmeldung [...] sowie einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung hinzuweisen." Aus dem Opt-in, also der ausdrücklichen Zustimmung, wird also ein Opt-out. Die Datenweitergabe wird damit zum Standard, es sei denn, jemand widerspricht ausdrücklich.

Schutz wird ausgehebelt
Diese schwächere Option wird außerdem durch einen Zusatz im Gesetz noch weiter entwertet. Dieser besagt, der Widerspruch gelte nicht, "wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden".

Genau das ist aber eigentlich immer der Fall, kritisiert die stellvertretende innenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Gabriele Fograscher: "Da man für die Melderegisterauskunft immer bereits vorhandene Daten benötigt, wird es sich stets um eine Bestätigung oder Berichtigung vorhandener Daten handeln. Das ist ein dramatischer Rückfall sogar hinter die Regelungen der bisherigen Gesetzeslage."

Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz, sieht das ähnlich. Seine Behörde weist zwar darauf hin, dass ein Widerspruch jederzeit möglich ist und dass es Musterschreiben gibt, an denen sich die Bürger orientieren können. So biete etwa das Land Berlin ein Formular zum Widerspruch gegen Auskünfte zu Wahlwerbezwecken zum Download an.

Schaar: Widerstand ist zwecklos
Eine mögliche Formulierung für den Widerspruch gegen die sogenannte einfache Melderegisterauskunft könnte auf dieser Grundlage lauten: Ich widerspreche gem. MeldFortG § 44 Abs. 1 Satz 3 der Erteilung von einfachen Melderegisterauskünften zu Zwecken der Werbung oder des Adresshandels. Dieser Widerspruch muss schriftlich beim zuständigen Meldeamt eingereicht werden, mitsamt Name, Anschrift, Datum und Unterschrift. Gegen das Modell, bei dem die Daten für eine Berichtigung abgefragt werden, hilft das aber auch nichts.

Daher kommt auch der Bundesdatenschutzbeauftragte zu der ernüchternden Einschätzung: In den meisten Fällen ist der Widerstand zwecklos.
Quelle
Die Muschi ist kein Grammophon,sie spielt auch keine Lieder,
sie ist nur ein Erholungsort für steifgewordene Glieder.
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vor 2 Monaten

#2

Re: Widerspruch schützt vor Datenhandel nicht

Ganz toll... Mit einem Wort: Idioten!:@
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vor 2 Monaten

#3

Re: Widerspruch schützt vor Datenhandel nicht

na hat ja inzwischen viel getue drum gegeben mal sehen was es draus wird hier das aller neueste aus der regierungs riege.

Zitat:
Nach breiter Kritik
Ministerin Aigner rückt von Meldegesetz ab

Die Kritiker des gerade erst vom Bundestag beschlossenen Meldegesetzes bekommen Zulauf. Nach dem Protest von Datenschützern und der Opposition rückt nun auch Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner von der Neuregelung ab. "Nach dem Beschluss des Bundestags sehe ich hier noch Diskussionsbedarf", sagte sie der "Berliner Zeitung".

Ihre Kritik richtet sich vor allem gegen die vom Bundestag beschlossene Version der Widerspruchslösung. "Im Entwurf der Bundesregierung war aus guten Gründen eine Einwilligungslösung vorgesehen. Das heißt: Die Verbraucher müssen ausdrücklich zustimmen, bevor ihre persönlichen Daten von einer Meldebehörde zu Werbezwecken weitergegeben werden. Diese Einwilligungslösung halte ich nach wie vor für den besseren Weg", sagte Aigner.

Ausdrücklich verwies die Ministerin auf die Möglichkeit des Bundesrats, das Gesetz zu ändern oder zu stoppen. "Klar ist: Ein Gesetz ist erst abgeschlossen, wenn nicht nur der Bundestag, sondern auch der Bundesrat zugestimmt hat", sagte Aigner.

Vorwürfe der Opposition gegen Aigner

Die CSU-Ministerin musste sich zuletzt scharfe Kritik der Opposition gefallen lassen - denn auch sie war bei der entscheidenden Abstimmung am Abend des 28. Juni nicht im Bundestag anwesend. "Was Aigner versäumt hat, müssen nun die Länder im Bundesrat retten", sagte etwa Grünen-Fraktionschefin Renate Künast.

Die Opposition kündigte an, das Gesetz zu stoppen. "Die SPD wird dieses Gesetz im Bundesrat aufhalten", sagte Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann. Ohne ausdrückliche Einwilligung dürfe es keine Weitergabe von persönlichen Daten geben. "Mit dem neuen Melderecht ist die Koalition vor dem Adresshandel in die Knie gegangen", sagte der SPD-Politiker und kritisierte: "Das ist ein besonders ärgerlicher Fall von schwarz-gelber Klientelpolitik". Der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel hatte das Gesetz bereits am vergangenen Donnerstag als "gefährlichen Unsinn" bezeichnet. Von "gesetzlichem Wahnsinn" sprach der Datenschutzbeauftragte Schleswig-Holsteins, Thilo Weichert.

Die rot-grüne Landesregierung von Rheinland-Pfalz ist nun dabei, die Blockade zu organisieren. Zwar gebe es noch keinen Beschluss im Kabinett, sagte ein Sprecher des rheinland-pfälzischen Innenministeriums dem SWR. Allerdings sei bereits sicher, dass man dem Meldegesetz in der jetzigen Form im Bundesrat nicht zustimmen werde. Dazu gebe es bereits Gespräche mit anderen Bundesländern. Die Länderkammer will im Herbst über das neue Meldegsetz beraten. In Kraft treten soll es 2014.

Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit hatte der Bundestag am Abend des 28. Juni die "Fortentwicklung des Meldewesens" mit den Stimmen von Schwarz-Gelb verabschiedet, wenige Minuten nach Anpfiff des EM-Halfinalspiels Deutschland-Italien. Abgeordnete waren zum Zeitpunkt der Abstimmung kaum noch anwesend - und auch die breite Öffentlichkeit dürfte sich eher für Fußball als für eine Bundestagssitzung interessiert haben.

Widerspruch de facto kaum möglich

Das geplante Gesetz sieht vor, dass Privatfirmen bei den Einwohnermeldeämtern nicht nur Daten wie Name oder Adresse erfragen dürfen, sondern auch Umzüge oder Todesfälle. Zwar sollen Bürger dagegen Widerspruch einlegen können. Dieser gilt aber nicht, wenn die Firma bereits Daten des Bürgers hat. De facto bedeutet das: Wer seine Daten einmal einer Werbefirma oder einem Adresshändler zur Verfügung gestellt hat - etwa bei einem Preisausschreiben oder einer Katalogbestellung - kann dann nicht mehr verhindern, dass diese bis zu seinem Tod aktualisiert und eventuell auch weiterverkauft werden.

Im ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 16. November 2011 war noch vorgesehen, dass man der Weitergabe der Daten zu Werbe- oder Adresshandelszwecken ausdrücklich zustimmen muss. In der vom Bundestag angenommenen Beschlussempfehlung des Innenausschusses wurde aus dieser Zustimmungslösung aber die kritisierte Widerspruchslösung.

Die Kommunen können für die Daten Gebühren erheben. Experten vermuten allerdings, dass an der Neuregelung vor allem Adresshändler verdienen, die die Daten einmal von den Kommunen erwerben und dann an viele andere Firmen weiterverkaufen.

Ursprünglicher Grund der Gesetzesänderung ist die Föderalismusreform aus dem Jahr 2006. Mit ihr wurde die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für das Meldewesen dem Bund übertragen. Mit dem jetzt kritisierten Gesetz sollen das bislang geltende Melderechtsrahmengesetz und die jeweiligen Ländermeldegesetze zusammengefasst werden.

Quelle: Tagesschau.de


wenn kaum jemand im bundestag war, waren die überhaupt beschlussfähig? oder kann man auch mit paar peoples nen gesetz durch den bundestag jagen?

€: Bundestag verkauft Bürgerrechte in nur 57 Sekunden artikel mit video der abstimmung



so leichtfertig geht man mit unseren bürgerechten um (headbang)(headbang)(headbang)
"Blues are the root. The rest is the fruit" (Willie Dixon)
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#4

Re: Widerspruch schützt vor Datenhandel nicht

Keine Melderegisterauskünfte für Werbung und Adresshandel



Die deutschen Datenschützer wollen ein neues Gesetz stoppen, das Melderegisterauskünfte für Werbung und Adresshandel ermöglichen soll.

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten fordert den Bundesrat auf, dem umstrittenen Gesetzentwurf für ein neues Melderecht nicht zuzustimmen. Das gaben die Datenschützer am 24. August 2012 bekannt. Einfache Melderegisterauskünfte für Werbung und Adresshandel dürften "ausnahmslos" nur mit Einwilligung der Meldepflichtigen möglich sein. Auch sollen Bürger bei "sonstigen einfachen Melderegisterauskünften widersprechen können. Dies gilt auch für den Online-Abruf der Meldedaten, bei dem das bisher geltende Widerspruchsrecht im Gesetzentwurf gestrichen wurde".

In einem Gesetzentwurf vom September 2011 hieß es noch, die Weitergabe von Namen, akademischen Titeln und Anschriften sollte nur nach Zustimmung möglich sein. Offenbar im Interesse der Direktmarketing- und Inkasso-Unternehmen änderte die Bundesregierung die Formulierung. Aus dem Opt-in, also der ausdrücklichen Zustimmung, wurde ein Opt-out. Dieses Opt-out gilt laut Gesetzestext zudem nicht, "wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden".

Burkhard Peters von der Landtagsfraktion der Grünen in Schleswig-Holstein kommentierte: "Die Gesetzesüberschrift klingt fortschrittlich und modern: Fortentwicklung des Meldewesens. In Wahrheit handelt es sich um einen echten Rückschritt ins Mittelalter des Datenschutzes. Nicht nur haben CDU und FDP den ursprünglichen Entwurf verschlimmbessert, sie wollten ihn auch noch en passant durch das Bundestagsplenum schleusen, in der Hoffnung, es bekommt während der Europameisterschaft niemand so richtig mit." Die Grünen unterstützen darum einen Antrag der Piratenpartei gegen das Gesetz. "Dieses Gesetz muss in der jetzigen Form verhindert werden. Den in dem Gesetz enthaltenen Kotau vor der Werbewirtschaft und den Inkassounternehmen werden wir nicht hinnehmen."
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#5

Re: Widerspruch schützt vor Datenhandel nicht

190.000 Unterschriften

Länder kippen umstrittenes Meldegesetz im Bundesrat

http://www7.pic-upload.de/06.09.12/z1qaox3i2gb.jpg
(Bild: Mike Brand/Pacmikey)


Unter dem Eindruck von 190.000 Protestunterschriften hat der Bundesratsinnenausschuss das Meldegesetz abgelehnt. "Ein fauler Kompromiss im Vermittlungsausschuss muss verhindert werden", sagte Jan Korte.

Die Bundesländer lehnen das umstrittene Meldegesetz ab. Der Bundesratsinnenausschuss sprach sich am 6. September 2012 mit allen Stimmen dafür aus, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Das gab die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela Piltz bekannt. Vor der Sitzung übergab das Bündnis "Meine Daten sind keine Ware" mehr als 190.000 Unterschriften gegen das neue Meldegesetz.

"Die FDP-Fraktion setzt darauf, dass nun nicht nur in den Ländern, sondern auch im Bundestag eine Mehrheit für eine Einwilligungslösung gegeben ist", erklärte Piltz. Es ist aber ein Gesetzentwurf von FDP, CDU und CSU, der im Interesse der Direktmarketing- und Inkasso-Unternehmen Melderegisterauskünfte für Werbung und Adresshandel ohne Einwilligung der Meldepflichtigen ermöglichen sollte. Das vorgesehene Opt-out gilt laut Gesetzestext zudem nicht, "wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden". "Staatliche Melderegister dürfen keine Grabbeltische der Werbewirtschaft und Adresshändler sein", sagte Schleswig-Holsteins Innenminister Andreas Breitner (SPD) als Vorsitzender des Bundesratsinnenausschusses.

Jan Korte, Innenexperte der Fraktion der Partei Die Linke, erklärte: "Doch das sind nicht die einzigen Probleme beim Meldegesetz. Das Meldegesetz muss grundsätzlich und nicht nur bei der Frage der Einwilligung geändert werden. Auch in der früheren Fassung gingen das Datenverscherbeln und die Einschränkungen der informellen Selbstbestimmung schon viel zu weit. Ein fauler Kompromiss im Vermittlungsausschuss muss verhindert werden."

Der Staat könne niemals glaubhaft von Unternehmen wie Facebook oder Google die Einhaltung strenger Datenschutzauflagen verlangen, solange er selbst als größter Datenkrake auftritt und einen Ausverkauf des Datenschutzes an die Privatwirtschaft betreibe, sagte Korte.
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vor einer Woche

#6

Re: Widerspruch schützt vor Datenhandel nicht

Vorschläge des Bundesrates zum Meldegesetz wenig begeisternd


Den Entwurf des Meldegesetzes abzulehnen, hat der Bundesrat gerade noch geschafft. Eine umfassende datenschutzrechtliche Überarbeitung hat die Länderkammer aber bisher überfordert. Thilo Weichert hat jetzt aufgeschrieben, was in das Gesetz gehört.

Statt einer umfassenden datenschutzrechtlichen Überarbeitung des Meldegesetzentwurfes beschränken sich die Vorschläge des Bundesrats "auf den konkreten öffentlichen Aufreger" und "versuchen weiterhin den Datenbedürfnissen von Werbung und Adresshändlern entgegenzukommen." Das erklärte das Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein am 14. September 2012. Behördenleiter Thilo Weichert betonte, dass die zu erwartende Zunahme der Anfragen und Beschwerden ein hoher Preis dafür seien, "dass der Privatwirtschaft insbesondere für Werbezwecke hoheitliche Meldedaten bereitgestellt werden."

Die Vorschläge des Innen- und Rechtsausschusses des Bundesrates zum Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens hätten bei dem Landesdatenschützer "nur wenig Begeisterung ausgelöst" Die Vorschläge der Bunderatsausschüsse sind im Internet abrufbar.

Laut Weichert müsse der Bundesrat bei der Behandlung des Meldegesetzes am 21. September 2012 sicherstellen, dass die Einwilligungen zu Datenübermittlungen für Werbe- und Adresshandelszwecke tatsächlich freiwillig erteilt werden, dafür müsse eine Nachweispflicht bestehen. Die Zweckbindung der Daten beim Auskunftsempfänger müsse sichergestellt und bei den Meldebehörden protokolliert sein. Nötig sei auch das Verbot des bisher von einigen Firmen praktizierten Adresspooling, bei dem für Dritte abgefragte Adressdaten zweckentfremdet würden. Auch eine Bußgeldregelung bei Verletzung der Zweckbindung gehöre in das Meldegesetz.

Es ist ein Gesetzentwurf von CDU, FDP und CSU, der im Interesse der Direktmarketing- und Inkasso-Unternehmen Melderegisterauskünfte für Werbung und Adresshandel ohne Einwilligung der Meldepflichtigen ermöglichen sollte. Die Bundesländer lehnten das umstrittene Meldegesetz am 6. September 2012 unter dem Eindruck von 190.000 Protestunterschriften ab. Der Bundesratsinnenausschuss sprach sich mit allen Stimmen dafür aus, den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Hintergrund der Änderung ist laut Weichert Lobbyarbeit der Werbe- und Inkassowirtschaft, die Adressdaten der hoheitlichen Melderegister bei Vorliegen von früheren Adressen erhalten möchte, ohne dass die Betroffenen dem wirksam widersprechen könnten, geschweige denn gefragt würden.
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