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#1

Trans Pacific Partnership (TPP) - Kommt ACTA zurück ?

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Kommt mit dem transpazifischen Handelspakt ACTA zurück?


Das transpazifische Handelsabkommen (TPP) wird derzeit von den USA stark vorangetrieben. Neben Brunei, Chile, Singapur, Neuseeland, Australien, Malaysia, Peru, USA und Vietnam haben kürzlich auch die Staaten Kanada und Mexiko Interesse an einer Beteiligung angemeldet. Über das Geheimdokument wird wie bei ACTA hinter verschlossenen Türen verhandelt. Zwei Entwürfe wurden bereits geleaked.

Zahlreiche Vereinbarungen des transpazifischen Handelspaktes erinnern stark an das kürzlich geplatzte Handelsabkommen ACTA. Diverse neuseeländische Bürgerrechtsorganisationen informieren auf ihrer Webseite "A fair deal" über den Inhalt von zwei im Netz aufgetauchten Entwürfen des Abkommens. In Neuseeland werden stark erhöhte Preise für DVDs und Bücher befürchtet, weil der Import von Waren stark reguliert werden soll. Auch das Umgehen von technischen Kopierschutzmaßnahmen soll unter Strafe gestellt werden. Selbst das Jailbreaken von Smartphones oder die Umgehung des Regionalcodes bei DVDs soll künftig strafbar sein. Bislang ist dies in Neuseeland legal.

Der Trans Pacific Partnership (TPP) würde auch das Recht der Urheber auf ihre Werke deutlich verlängern. Je nach Art des Werkes soll das Recht daran bis zu 20 Jahre nach hinten verschoben werden. Auch die Vorgaben des US-amerikanischen Digital Millenium Copyright Acts (DMCA) gehen den Vertragspartnern nicht weit genug. Internet-Anbieter sollen für das Verhalten ihre Kunden haftbar gemacht werden. Strafen können sich nur die Provider ersparen, die den Datenverkehr ihrer Kunden systematisch analysieren und bereit sind, ihren Nutzern die Leitung bei einer wiederholten Urheberrechtsverletzung zu trennen. Die USA und Südkorea haben sogar beantragt, unliebsame Webseiten auf Wunsch vom Netz trennen zu können. Doch die Vorgaben gehen noch weiter. Demnach soll das Patentrecht und die gesetzlichen Vorgaben für Pharmaprodukte, landwirtschaftliche Erzeugnisse und das Markenrecht verschärft werden.

Anfangs wurde ohne die Beteiligung von Kanada verhandelt. Doch für die Wirtschaft der Nation steht einiges auf dem Spiel. Tritt man dem Handelspakt bei, verbessern sich die Handelsbeziehungen aller kanadischen Unternehmen zu rund 660 Millionen Menschen. Die Teilnehmer bilden eine Art länderübergreifende Freihandelszone. Eine effektive Durchsetzung der neuen Regelungen wäre auf globaler Ebene aber nur möglich, sofern sich auch Europa anschließt. Inwiefern Pläne bestehen, die Länder der EU früher oder später nach dem ACTA-Debakel ins Boot zu holen, ist bislang nicht bekannt.

Die beiden Entwürfe des TPP können hier und hier eingesehen werden.
Quelle
Die Muschi ist kein Grammophon,sie spielt auch keine Lieder,
sie ist nur ein Erholungsort für steifgewordene Glieder.
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#2

Re: Trans Pacific Partnership (TPP) - Kommt ACTA zurück ?

Freihandelsabkommen TPP geht über ACTA hinaus


Die Electronic Frontier Foundation hat einen Leak des Freihandelsabkommen TPP analysiert, der derzeit von den USA und acht weiteren Staaten im Geheimen ausgehandelt wird. Dieses sieht vor, dass Internet-Provider eng mit Copyright-Inhabern zusammenarbeiten, um etwa Netzzugänge zu sperren oder Userdaten auszuliefern.

Wie die Bürgerrechtsgruppe Electronic Frontier Foundation (EFF) berichtet, ist ein Entwurf des Trans-Pacific Partnership Agreement (TPP) an die Öffentlichkeit geraten. Das Freihandelsabkommen wird derzeit geheim von den USA, Australien, Peru, Malaysia, Vietnam, Neuseeland, Chile, Singapur und Brunei verhandelt. Japan, Kanada und Mexiko sollen in Kürze in die Verhandlungen miteinbezogen werden.

Im Absatz 16 „Special Measures Relating To Enforcement In The Digital Evironment" wird speziell auf Copyright-Verstöße im Internet eingegangen. Laut EFF wird damit ein Rahmen geschaffen, der über das umstrittene ACTA-Abkommen hinaus geht. Internet-Provider sollen demnach ohne gerichtliche Anordnung eng mit den Copyright-Inhabern zusammenarbeiten.

Laut der EFF würde das TPP-Abkommen die Internet-Provider zwingen, die User zu kontrollieren um Urheberrechtsverstöße zu verhindern. Das ermöglicht:

* ein System zum Sperren des Internet-Zugangs, ähnlich dem Three-Strikes-Out-System
* die Überwachung der transferierten Daten und des Surfverhaltens der User durch die Internet-Provider
* die Verpflichtung der Internet-Provider auf Aufforderung der Copyright-Inhaber den Zugang für die User zu bestimmten Websites zu sperren
* eine einfache Möglichkeit der Copyright-Inhaber an die Daten der potenziellen Copyright-Verletzter zu kommen. Möglich wäre ein Tool für die Copyright-Inhaber, das anhand der IP-Adresse die Nutzerdaten und den Ort bekannt gibt, ohne, dass der Internet-Provider danach gefragt werden muss.
Quelle
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