delle59![]() ![]() iCom Meister ![]() Registriert seit 3 Jahren Beiträge: 4.272 |
Deutsche Kanzlei plant offenbar "Internetpranger" Einer der größten deutschen Kanzleien im Abmahngeschäft plant offenbar, die Namen ihrer Gegner im Internet zu veröffentlichen. Folglich könnten Tausende Daten von mutmaßlichen Schwarzkopierern im Internet bekanntgemacht werden. Besonders brisant erscheint dies, da die Regensburger Anwälte „Urmann + Collegen“ vor allem Abmahnungen wegen illegaler Downloads pornografischer Inhalte versenden sollen. ![]() Filesharing Auf der Internetseite, der U+C Rechtsanwälte ist offenbar seit einigen Tagen ein Satz zu lesen, der einigen deutschen Schwarzkopierern sicherlich Sorgen bereiten dürfte. Unter dem Stichwort „Gegnerliste“ ist die Ankündigung zu lesen, dass voraussichtlich ab dem 1. September eine „Auswahl der Gegner aus offenen und anhängigen Mandatsverhältnissen, gegen die uns Mandat erteilt wurde oder Mandat erteilt ist zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Tätigkeit“, veröffentlicht werden soll. Rechtsexperten wie der bekannte Anwalt Udo Vetter deuten diese vage Bekanntgabe als die Einführung einer Art Internetpranger. „Wer sich nicht [außergerichtlich] einigt, könnte [aber] namentlich auf einer Online-Liste landen“ schreibt Vetter auf seinem Lawblog. Besonders prekär ist die Angelegenheit, da die Kanzlei offenbar insbesondere Abmahnungen wegen dem illegalen Beziehen pornografischer Inhalte verschicken soll. Die Veröffentlichung der Privatnamen könnte für den Betroffenen also unangenehme Folgen haben. Zudem richten sich die Abmahnungen in der Regel gegen den Anschlussinhaber, der sicherlich nicht in allen Fällen auch der Downloader beziehungsweise Konsument der Inhalte sein muss. Zumindest Udo Vetter vermutet, dass ein derartiges Vorgehen rechtswidrig ist. Da es sich bei den abgemahnten Personen wohl größtenteils um Privatbürger handeln dürfte, habe eine Gegnerliste keinen Informationswert. Die Regensburger Anwälte berufen sich bei dem Vorgehen auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das sich jedoch nur auf Mandate im gewerblichen Bereich bezieht. Inwiefern ein Gericht eine unterstellte Urheberrechtsverletzung allerdings als gewerblich beurteilt, bliebt ungewiss. Letztendlich hält es auch Lawblog für fraglich, ob die U+C Rechtsanwälte die Namen von mutmaßlichen Filesharern tatsächlich publizieren. Sollte dies tatsächlich geschehen, empfiehlt Vetter sofort eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Quelle Die Muschi ist kein Grammophon,sie spielt auch keine Lieder, sie ist nur ein Erholungsort für steifgewordene Glieder.
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vor einer Woche | |
Lok¡ ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() iCom Zombie ![]() Registriert seit 2 Jahren Beiträge: 2.446 |
Also im Klartext: Wer sich wehrt oder meint auf seine Rechte pochen zu müssen, dessen Name wird publiziert.
Das ist Erpressung und mehr nicht...wieso wird solchem Gesockse, welches sich auchnoch dreist "Anwälte" schimpft, nicht endlich mal Einhalt geboten? Was hat denn das noch mit Gerechtigkeit in irgend einer Form zu tun? Vor deren Hauptsitz sollte man mal Flashmobs abhalten, DAGEGEN sollte man öffentlich protestieren, DA sollte sich endlich mal jemand einschalten der die Macht hat diesen Bodensatz der Gesellschaft so zu zerschlagen, dass er nicht wieder aufsteht. ![]()
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vor einer Woche |
Editiert von Lok¡ vor einer Woche
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