KäptNstyle![]() iCom Süchtling ![]() Registriert seit 12 Monaten Beiträge: 250 |
Filesharing für privaten Gebrauch in Portugal 100% legal Letztes Jahr brachte die Anti-Piraterie-Gruppe "ACAPOR" rund 2.000 IP-Adressen von mutmaßlichen Filesharern in Portugal zur Anzeige, doch diese Woche wendet sich das Blatt: Die portugiesische Staatsanwaltschaft entschied, die Filesharer nicht zu verfolgen, da es nicht gegen das Gesetz sei, urheberrechtlich geschützte Inhalte für private Zwecke zu nutzen. Desweiteren würden die IP-Adressen nicht ausreichen, um eine Person zu identifizieren. Die "Beweise", mehrere Kartons voll mit IP-Adressen von mutmaßlichen "illegalen" File-Sharern wurde den Staatsbehörden dabei vorgelegt. "Wir tun alles was wir können, um die Regierung vor der sehr ernsten Situation in der Unterhaltungsindustrie zu warnen," so ein ACAPOR-Kommentar zur damaligen Anklage, "1.000 Beschwerden in einem Monat sollte genug sein, um die Justizgewalt zu beschämen." Das Amt für Untersuchung und strafrechtliche Ermittlungen (Department of Investigation and Penal Action, "DIAP") begutachtete die Beschwerden und die Staatsanwaltschaft entschied schließlich, den IP-Adressen nicht nachzugehen. Schlimmer noch für ACAPOR: File-Sharing für persönlichen Gebrauch stünde nicht dem Gesetz entgegen. Zitat: "Aus einem rechtlichen Blickwinkel, wenn man bedenkt, dass bei einem Account die Nutzer sowohl Uploader als auch Downloader sind, sehen wir diese Aktionen als rechtsmäßig an. Auch wenn man glaubt, dass die User weiterhin teilen, wenn der Download fertig ist." Weitergehend führte der Staatsanwalt an, dass das Recht auf Bildung, Kultur und freie Meinungsäußerung im Internet nicht beschränkt werden dürfte, wenn es um Urheberrechtsverletzungen geht, die eindeutig nicht kommerziell sind. Zusätzlich heißt es, dass eine IP-Adresse keine Person sei. So heißt es im Urteil, dass eine Person, welche mit der IP-Adresse verbunden wird "nicht unbedingt der User sei, welcher im Moment der Verletzung verbunden wäre oder der User sei, der urheberrechtlich geschützte Werke verfügbar mache. Er sei das Individuum, welches den Dienst in seinem Namen registriert hat, unabhängig davon ob diese Person diese nutze oder nicht." Dies bedeutet, dass die Accountbesitzer dieser 2.000 IP-Adressen nicht zwangsweise alle das Copyright verletzen. Schlussendlich heißt es, dass selbst wenn File-Sharing für persönlichen Gebrauch als illegal betrachtet wird, die Künstler selbst es explizit ausdrücken müssen, dass sie die Kopien nicht für persönlichen Gebrauch freigeben. Chef von ACAPOR, Nuno Pereira, ist mit diesem Urteil unzufrieden und unterstellt dem Staatsanwalt, dass er den Fall schließt, weil es der einfache Weg aus der Sache wäre. Zitat: "Ich denke, dass die Anwälte einen Weg gefunden haben, um das Gesetz in ihrem Interesse nutzen zu können. Und in ihrem Interesse ist es nicht, 2.000 Briefe zu schreiben, 2.000 Menschen anzuhören und 2.000 Computer zu untersuchen." Quelle: torrentfreak.com Autor: KILLTHIS / theorigin.de Edit Silas: Zum Sammelthread "befördert".
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vor einem Monat |
Editiert von Silas vor 4 Tagen
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nipi![]() iCom Jünger ![]() Registriert seit 2 Jahren Beiträge: 669 |
wie ich schonmal erwähnte wird brüssel da versuchen druck auszuüben das es doch bestraft wird, dafür zahlen ja die lobbyisten in brüssel ja viel geld für.
"Blues are the root. The rest is the fruit" (Willie Dixon) |
vor einem Monat |
Editiert von nipi vor einem Monat
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Psyshokk![]() iCom Legende Registriert seit 3 Jahren Beiträge: 2.657 |
na dann wisst ihr ja nach wo ihr auswandern könnt
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vor einem Monat | |
KäptNstyle![]() Threadstarter iCom Süchtling ![]() Registriert seit 12 Monaten Beiträge: 250 |
Ich find den Unterschied zwischen Japan und Portugal krass
![]() Obwohl beide so lange und schmale Länder sind und eine unverständliche Sprache sprechen... ![]()
Benutzer die sich bedankt haben: 3
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vor einem Monat |
Editiert von KäptNstyle vor einem Monat
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J0NES™![]() iCom Meister Registriert seit 4 Jahren Beiträge: 3.761 |
![]() Filesharer soll 1,5 Millionen Dollar für zehn Pornos zahlen Ein US-Richter hat einen Filesharer in Abwesenheit zu einer Millionenstrafe verurteilt. Der Beschuldigte habe zehn Pornofilme einer kostenpflichtigen Website, bei der er Mitglied gewesen sei, widerrechtlich über Bittorrent verbreitet, befand der Richter und sprach dem klagenden Pornoproduzenten Schadenersatz in Höhe von 1,5 Millionen US-Dollar (1,2 Millionen Euro) plus Verfahrenskosten zu. Das Urteil erging laut der unter anderem von TorrentFreak veröffentlichten Gerichtsdokumente im verkürzten schriftlichen Verfahren, nachdem der Beklagte nicht vor Gericht erschienen war. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Beklagte zehn zuvor von den Websites des Klägers heruntergeladene Videos in Umlauf gebracht hatte. Der Kläger habe die Videos anhand einer individuellen Kennzeichnung eindeutig seinem Kunden zuordnen können. Der Beklagte habe zudem vorher in Geschäftsbedingungen eingewilligt, die Kopien und Verbreitung der Filme untersagen. Für den Richter ein Fall von mutwilliger Urheberrechtsverletzung, weshalb er den Schadensersatz auf die maximal mögliche Summe von 150.000 US-Dollar pro Verstoß festgesetzt hat. Quelle
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vor 4 Tagen |