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#1

[ST] Filesharing

Filesharing für privaten Gebrauch in Portugal 100% legal

Letztes Jahr brachte die Anti-Piraterie-Gruppe "ACAPOR" rund 2.000 IP-Adressen von mutmaßlichen Filesharern in Portugal zur Anzeige, doch diese Woche wendet sich das Blatt: Die portugiesische Staatsanwaltschaft entschied, die Filesharer nicht zu verfolgen, da es nicht gegen das Gesetz sei, urheberrechtlich geschützte Inhalte für private Zwecke zu nutzen. Desweiteren würden die IP-Adressen nicht ausreichen, um eine Person zu identifizieren.

Die "Beweise", mehrere Kartons voll mit IP-Adressen von mutmaßlichen "illegalen" File-Sharern wurde den Staatsbehörden dabei vorgelegt.

"Wir tun alles was wir können, um die Regierung vor der sehr ernsten Situation in der Unterhaltungsindustrie zu warnen," so ein ACAPOR-Kommentar zur damaligen Anklage, "1.000 Beschwerden in einem Monat sollte genug sein, um die Justizgewalt zu beschämen."

Das Amt für Untersuchung und strafrechtliche Ermittlungen (Department of Investigation and Penal Action, "DIAP") begutachtete die Beschwerden und die Staatsanwaltschaft entschied schließlich, den IP-Adressen nicht nachzugehen. Schlimmer noch für ACAPOR: File-Sharing für persönlichen Gebrauch stünde nicht dem Gesetz entgegen.
Zitat:
"Aus einem rechtlichen Blickwinkel, wenn man bedenkt, dass bei einem Account die Nutzer sowohl Uploader als auch Downloader sind, sehen wir diese Aktionen als rechtsmäßig an. Auch wenn man glaubt, dass die User weiterhin teilen, wenn der Download fertig ist."

Weitergehend führte der Staatsanwalt an, dass das Recht auf Bildung, Kultur und freie Meinungsäußerung im Internet nicht beschränkt werden dürfte, wenn es um Urheberrechtsverletzungen geht, die eindeutig nicht kommerziell sind. Zusätzlich heißt es, dass eine IP-Adresse keine Person sei.

So heißt es im Urteil, dass eine Person, welche mit der IP-Adresse verbunden wird "nicht unbedingt der User sei, welcher im Moment der Verletzung verbunden wäre oder der User sei, der urheberrechtlich geschützte Werke verfügbar mache. Er sei das Individuum, welches den Dienst in seinem Namen registriert hat, unabhängig davon ob diese Person diese nutze oder nicht."

Dies bedeutet, dass die Accountbesitzer dieser 2.000 IP-Adressen nicht zwangsweise alle das Copyright verletzen.

Schlussendlich heißt es, dass selbst wenn File-Sharing für persönlichen Gebrauch als illegal betrachtet wird, die Künstler selbst es explizit ausdrücken müssen, dass sie die Kopien nicht für persönlichen Gebrauch freigeben.

Chef von ACAPOR, Nuno Pereira, ist mit diesem Urteil unzufrieden und unterstellt dem Staatsanwalt, dass er den Fall schließt, weil es der einfache Weg aus der Sache wäre.

Zitat:
"Ich denke, dass die Anwälte einen Weg gefunden haben, um das Gesetz in ihrem Interesse nutzen zu können. Und in ihrem Interesse ist es nicht, 2.000 Briefe zu schreiben, 2.000 Menschen anzuhören und 2.000 Computer zu untersuchen."


Quelle: torrentfreak.com
Autor: KILLTHIS / theorigin.de

Edit Silas: Zum Sammelthread "befördert".
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vor 3 Monaten

#2

Re: Filesharing für privaten Gebrauch in Portugal 100% legal

wie ich schonmal erwähnte wird brüssel da versuchen druck auszuüben das es doch bestraft wird, dafür zahlen ja die lobbyisten in brüssel ja viel geld für.
"Blues are the root. The rest is the fruit" (Willie Dixon)
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vor 3 Monaten

#3

Re: Filesharing für privaten Gebrauch in Portugal 100% legal

na dann wisst ihr ja nach wo ihr auswandern könnt (hihi)
http://www7.pic-upload.de/12.06.12/yyfobex8de.jpg
vor 3 Monaten

#4

Re: Filesharing für privaten Gebrauch in Portugal 100% legal

Ich find den Unterschied zwischen Japan und Portugal krass :D
Obwohl beide so lange und schmale Länder sind und eine unverständliche Sprache sprechen... (bandit)
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vor 3 Monaten

#5

Re: [ST] Filesharing

http://beatmasters-winlite-blog.de/wp-content/uploads//2011/10/Filesharing.jpg

Filesharer soll 1,5 Millionen Dollar für zehn Pornos zahlen

Ein US-Richter hat einen Filesharer in Abwesenheit zu einer Millionenstrafe verurteilt. Der Beschuldigte habe zehn Pornofilme einer kostenpflichtigen Website, bei der er Mitglied gewesen sei, widerrechtlich über Bittorrent verbreitet, befand der Richter und sprach dem klagenden Pornoproduzenten Schadenersatz in Höhe von 1,5 Millionen US-Dollar (1,2 Millionen Euro) plus Verfahrenskosten zu. Das Urteil erging laut der unter anderem von TorrentFreak veröffentlichten Gerichtsdokumente im verkürzten schriftlichen Verfahren, nachdem der Beklagte nicht vor Gericht erschienen war.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Beklagte zehn zuvor von den Websites des Klägers heruntergeladene Videos in Umlauf gebracht hatte. Der Kläger habe die Videos anhand einer individuellen Kennzeichnung eindeutig seinem Kunden zuordnen können. Der Beklagte habe zudem vorher in Geschäftsbedingungen eingewilligt, die Kopien und Verbreitung der Filme untersagen. Für den Richter ein Fall von mutwilliger Urheberrechtsverletzung, weshalb er den Schadensersatz auf die maximal mögliche Summe von 150.000 US-Dollar pro Verstoß festgesetzt hat.


Quelle
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vor 2 Monaten

#6

Re: Filesharing für privaten Gebrauch in Portugal 100% legal

Zitat von Psyshokk:
na dann wisst ihr ja nach wo ihr auswandern könnt (hihi)

In der Schweiz ist der reine Download auch legal :-)
vor 2 Monaten

#7

Re: [ST] Filesharing

Lennart, die Kripo und das Filesharing


Jedes Jahr werden tausende Deutsche wegen illegalem Filesharing abgemahnt. Der Bundesgerichtshof verhandelt nun einen Fall mit möglicherweise weit reichenden Folgen.




Lennart Hecker wusste genau, dass er etwas Unerlaubtes tat. Sobald sein Vater Erich, ein Chirurg, das Haus verließ, setzte sich der damals 13-Jährige an den Computer und installierte eine Tauschsoftware. Mit Programmen wie "Bearshare" oder "Morpheus" soll er sich dann Musik von "Silbermond" und "Sascha" heruntergeladen haben. Damit der Vater bei seiner Rückkehr auch bloß nichts bemerkt, deinstallierte der Junge die Anwendungen meist schnell wieder. Offensichtlich erfolgreich, Erich Hecker, der den Computer nach eigenem Bekunden öfter überprüft hat, will bis zuletzt vom Treiben seines Sohnes nichts mitbekommen haben.

Anders als vier Musikfirmen, die die Heckers im Jahr 2008 abmahnen ließen und auf Schadensersatz verklagten. Die Familie wehrte sich, nun wird dieser Fall vor dem Bundesgerichtshof verhandelt. Nicht nur die Heckers und die betroffenen Labels schauen gespannt nach Karlsruhe. Denn solche Konstellationen gibt es jedes Jahr viele hundert Mal in Deutschland, und es wird ein Grundsatzurteil erwartet.



Plötzlich stand die Kripo vor der Tür

Erich Hecker war an jenem Sommerwochenende im Jahr 2008 nicht zu Hause, als plötzlich Kriminalpolizisten vor der Tür standen. Mutter Ruth und Sohn Lennart waren ziemlich verwundert, als ihnen die Beamten einen Durchsuchungsbefehl unter die Nase hielten. Irgendwas mit illegaler Internetnutzung stand darauf. Die Beamten nahmen Lennarts Computer mit. Tage später, so erzählt es Erich Hecker heute, habe er dann von der Staatsanwaltschaft Einzelheiten erfahren. Über ihren Internetanschluss sollen mehrere hundert Musikdateien heruntergeladen und vor allem angeboten worden sein. Das sogenannte Filesharing gilt als Urheberrechtsverletzung. Sohn Lennart soll der Übeltäter gewesen sein. "Wir haben uns entspannt zurückgelehnt", erinnert sich Erich Hecker. "Schließlich war mein Sohn minderjährig. Mein Hausanwalt hat sagte mir, dass er nicht belangt werden könne."

Damit hatte der Jurist zwar Recht, das Strafverfahren gegen den Sohn und die Eltern wurde eingestellt. Aber die Angelegenheit war für die Heckers noch lange nicht ausgestanden. Denn nun flatterte ihnen das Schreiben einer Anwaltskanzlei ins Haus. Die vertrat die vier von der angeblichen Urheberrechtsverletzung betroffenen Musikfirmen Sony, Emi, Warner und Universal und forderte 2380,80 Euro Abmahnkosten und für 15 Songs 3000 Euro Schadenersatz von den Heckers. Die gaben zwar eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, sagten also zu, in Zukunft das Filesharing zu unterlassen. Zahlen wollten die Eltern von Lennart jedoch nicht. Denn der Junge sei schließlich nicht strafmündig, und sie selber hätten ihre elterlichen Pflichten erfüllt. Vater Erich: "Lennart ist das jüngste von drei Kindern. Bei allen Kindern haben wir klare Vorgaben gemacht. Sie durften anfangs nicht alleine an den Computer und in Chatrooms nur mit Aufsicht. Wir haben eine Kinderschutzsoftware aufgespielt und immer wieder die installierten Programme kontrolliert. Mehr kann man nicht machen."



"Ein rechtsfreier Raum"

Die Richter am Landgericht und Oberlandesgericht Köln ließen sich davon nicht überzeugen. Die Eltern trügen die Haftung, denn sie hätten ihre Aufsichtspflicht verletzt. Schließlich seien die Sicherungsmaßnahmen offensichtlich nicht wirksam gewesen. Und beim Kontrollieren hätte ihnen auffallen müssen, dass auf dem Computer Filesharing-Software installiert gewesen sei. Schließlich seien auch die Symbole der Programme auf dem Desktop des Rechners gefunden worden. Sollte der Bundesgerichtshof zu demselben Urteil kommen, will sich Erich Hecker aber nicht geschlagen geben. Er ist entschlossen, wenn nötig bis zur letzten Instanz zu kämpfen: "Es gibt überhaupt keine Definition davon, was ausreicht und was nicht. Es ist ein rechtsfreier Raum. Das muss geklärt werden, wenn nötig von den europäischen Gerichten."

Vater Hecker bekommt Unterstützung von Verbraucherschützern. "Soweit ich den Fall von außen beurteilen kann, scheinen die Eltern genug getan zu haben. Man kann von Eltern auch nicht erwarten, absolute Computerexperten zu sein", sagt Bärbel Steinhöfel von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Sie hat ständig mit Leuten wie den Heckers zu tun: 460 Beratungsanfragen zum Thema Urheberrecht habe es in diesem Jahr bisher gegeben, nach 525 im Jahr 2011. Oft ähnelten sie dem Fall Hecker, sagt Steinhöfel. Bei ihren Kollegen in Nordrhein-Westfalen stieg die Zahl der entsprechenden Beratungsgespräche von rund 2100 im vergangenen Jahr auf bereits 3000 in diesem Jahr.

Einige davon sind bei Heckers Verteidiger Christian Solmecke gelandet, der sich auf Thema Filesharing spezialisiert hat. Auch er will endlich höchstrichterlich geklärt haben, was Eltern tun müssen, um zumindest juristisch auf der sicheren Seite zu sein. "Unseres Wissens nach ist es das erste Mal, dass sich der BGH zu diesen Rechtsfragen äußert. Es gibt hier von Gerichtsbezirk zu Gerichtsbezirk unterschiedliche Auffassungen. Wir glauben, dass das Urteil zur Rechtssicherheit beitragen wird." Ähnlich sieht das übrigens auch Anwalt Hermann Büttner, der die Musiklabels vertritt: "Der BGH muss jetzt sicher mal für solche Fälle Maßstäbe setzen."



Musikindustrie setzt auf Abschreckung

Damit ist allerdings nicht nur die Aufsichtspflicht der Eltern gemeint. Es geht um mehr. Denn einige Anwaltskanzleien haben das Abmahnen als durchaus einträgliches Geschäftsfeld entdeckt, wie nicht zuletzt die vielen Anfragen bei den Verbraucherzentralen zeigen. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte 2011 gesagt, jedes Jahr würden etwa 700.000 Abmahnungen wegen angeblich begangener Urheberrechtsverletzungen verschickt. Sie kündigte damals an, dass sie diesen "ausufernden Abmahnmissbrauch" bekämpfen wolle. Passiert ist trotzdem noch nichts, kritisieren Verbraucherschützer.

Vielleicht hilft der BGH der Politik. Er wird nämlich zu klären haben, welche Beweise die Anwälte und Musikfirmen überhaupt für die Urheberrechtsverletzungen vorbringen müssen. Aber noch viel wichtiger für die vielen tausend Menschen, die jedes Jahr abgemahnt werden: Der BGH könnte grundsätzlich festlegen, wie viel Geld überhaupt als Schadensersatz und Abmahngebühren verlangt werden darf. Während Verteidiger Solmecke - nicht nur im Fall Hecker - die Summen für übertrieben hält, meint der Vertreter von Sony und Co.:"Die Firmen sind mit ihren Forderungen nicht an die Grenzen gegangen, es waren ja insgesamt über 1000 Songs. Und wenn der BGH die Urteile bestätigt, wird davon auch eine abschreckende Wirkung ausgehen, weil deutlich wird, dass so etwas ins Geld gehen kann."

Die Heckers wissen das. Sie müssten neben den Strafen auch Anwaltskosten von bislang rund 10.000 Euro tragen. Erich Hecker ist es egal. "Mir geht es mittlerweile ums Prinzip. Der Staat kann uns nicht willkürlich vorschreiben, was wir Eltern zu tun haben. Mein Sohn hat zwar große Bauchschmerzen, weil er weiß, welche Summen im Raum steht. Aber er weiß auch, dass wir zu ihm stehen, weil er es in kindlicher Unwissenheit getan hat."

http://i.imgur.com/v3zcK.png
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vor 2 Monaten

#8

Re: [ST] Filesharing

Öhm... Der letzte Satz ist irgendwie lustig: er hat es in "kindlicher Unwissenheit getan". Deswegen hat er ja auch heimlich die Programme installiert und dann wieder deinstalliert. Zumindest wusste er, dass seine Eltern dieses nicht gutheißen. Also nichts von wegen Unwissenheit.
vor 2 Monaten

#9

Re: [ST] Filesharing

Zitat von EisAmStiel:
Öhm... Der letzte Satz ist irgendwie lustig: er hat es in "kindlicher Unwissenheit getan". Deswegen hat er ja auch heimlich die Programme installiert und dann wieder deinstalliert. Zumindest wusste er, dass seine Eltern dieses nicht gutheißen. Also nichts von wegen Unwissenheit.

Ja der Satz klingt echt komisch, ist aber wohl daran angelehnt, dass Kinder unter 14 Jahren rechtlich gesehen noch nicht in der Lage sind zu erkennen, wie weitreichende Folgen ihre Handlung haben kann, selbst wenn sie wissen das sie Verbotenes tun. Wäre der Junge älter gewesen hätte er vielleicht schon gewusst, dass er lieber Filehoster verwenden sollte (hihi)

Bin jedenfalls gespannt auf das Urteil und finde es gut dass endlich jemand (na gut, er ist Chirurg und hat wsl das Geld) bis zur letzten Instanz gehen will.
vor 2 Monaten

#10

Re: [ST] Filesharing

Eltern haften nicht - wenn sie ihre Kinder belehrt haben


Müssen Eltern für illegalen Musiktausch ihrer Kinder im Internet haften? Nein, sagt der Bundesgerichtshof - falls sie den Nachwuchs ausreichend aufgeklärt haben.



Schwammiges Urteil: Wenn Kinder im Internet illegal Musik tauschen, haften Eltern nur, wenn sie ihren Nachwuchs nicht ausreichend belehrt haben


Eltern müssen für den illegalen Musiktausch eines minderjährigen Kindes nicht haften, wenn sie das Kind ausreichend belehrt haben. Falls sie ihre Kinder über die Rechtswidrigkeit des sogenannten Filesharings aufgeklärt und keinen konkreten Anlass zu Misstrauen haben, können sie für finanzielle Schäden auch nicht verantwortlich gemacht werden. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe.



Im vorliegenden Fall hatte ein 13-Jähriger illegal Musik heruntergeladen und im Netz verbreitet. Seine Eltern waren vom Oberlandesgericht (OLG) Köln deshalb zu 3000 Euro Schadenersatz verurteilt worden - wegen Verletzung von Urheberrechten. Das Gericht sah Vater und Mutter in der Pflicht, darauf zu achten, was ihr Sohn im Internet macht. Die Eltern hatten gegen die Entscheidung Revision eingelegt.

Rechtsanwalt Christian Solmecke, der die beklagten Eltern vor dem Bundesgerichtshof vertrat, begrüßte das Urteil. "Bislang verlangten die Gerichte, dass technisch unversierte Eltern sich einen kostenpflichtigen IT-Experten ins Haus holen müssen, um nicht in die Haftung zu geraten", so Solmecke. Dieser realitätsfremden Rechtsprechung sei nun glücklicherweise ein Riegel vorgeschoben worden.



"Präzedenzfall mit weitreichenden Folgen"

Das Urteil dürfte weitreichende Bedeutung haben: "Es ist der Präzedenzfall, auf den wir seit Jahren warten", hatte der Münchner Anwalt Bernhard Knies vor dem Urteilsspruch gesagt, der zusammen mit einer Reihe anderer Anwälte eigens zur Verhandlung nach Karlsruhe gereist war. Für Hunderte seiner Mandanten stelle sich ebenfalls die Frage: "Hafte ich für meine Kinder, ja oder nein?" Auch die Vertreter der Musikfirmen hofften auf eine höchstrichterliche Klärung - auch wenn die heutige Entscheidung ihnen nicht gefallen dürfte.

http://i.imgur.com/v3zcK.png
Benutzer die sich bedankt haben: 7
vor 2 Monaten