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rain![]() iCom Meister Registriert seit 4 Jahren Beiträge: 3.054 |
Das aussichtslose Unterfangen der NPD Die NPD will sich vom Verfassungsgericht in Karlsruhe ihre vermeintliche Verfassungstreue attestieren lassen. Der Versuch dürfte scheitern. ______________________________ Es ist der Versuch eines PR-Coups, den die NPD am Dienstag lanciert hat. Da hat die rechtsextreme Partei bekannt gegeben, dass sie das Bundesverfassungsgericht angerufen habe, um sich dort ihre angebliche Verfassungstreue attestieren zu lassen. Ziel der NPD ist es, in Karlsruhe feststellen zu lassen, dass sie sich politisch im Rahmen der Verfassung bewegt und deshalb nicht verboten werden kann. Gleichzeitig will die Partei vom Verfassungsgericht feststellen lassen, dass ihre Rechte verletzt werden, wenn Gegner sie als verfassungswidrig darstellen, ohne einen Verbotsantrag zu stellen. Wie ist es um die Erfolgsaussichten dieses kuriosen Vorhabens bestellt? Ein Blick in den NPD-Antrag (hier als PDF) zeigt: Karlsruhe müsste die geltende Verfassungs- und Gesetzeslage aufs Äußerste strapazieren, damit es überhaupt zu einer Entscheidung in der Sache kommt. Und auch die dürfte kaum so ausfallen, wie die NPD sich das vorstellt. Ein negatives Verbotsverfahren gibt es nicht Die NPD verfolgt mit ihrem Antrag gleichsam ein Verbotsverfahren mit umgekehrtem Vorzeichen: Karlsruhe soll feststellen, dass die Partei nicht verfassungswidrig ist. Allerdings: Wann und unter welchen Voraussetzungen man die Karlsruher Verfassungshüter in Beschlag nehmen kann, ist gesetzlich detailliert geregelt. Und dort steht nirgends etwas von einem solchen Feststellungsantrag. "Antrag im Parteiverbotsverfahren" ist der Schriftsatz der NPD überschrieben. Aber ein solches Parteiverbotsverfahren existiert bekanntlich nicht. Nach § 43 Bundesverfassungsgerichtsgesetz können nur Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung und Landesregierungen ein solches Verfahren einleiten. Karlsruhe müsste also ein Recht einer Partei, gleichsam ein negatives Verbotsverfahren einzuleiten, aus heiterem Himmel pflücken. Keine Meinungsäußerungen mehr über die NPD? Nun verlangt das Grundgesetz tatsächlich – so sieht das zumindest die verfassungsjuristische "herrschende Lehre" – dass Parteien als verfassungsmäßig behandelt werden müssen, solange sie nicht vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt und verboten worden sind. Das heißt beispielsweise, dass sie nicht von Wahlen ausgeschlossen oder bei der Parteienfinanzierung übergangen werden dürfen. Der Regierung soll nicht unter dem Vorwand, gegen Verfassungsfeinde vorzugehen, die politische Konkurrenz drangsalieren können. Deshalb kann nur das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit einer Partei feststellen, und niemand sonst. Aber heißt das auch, dass man die Meinung, eine Partei sei verfassungswidrig, als Politiker nicht mehr äußern darf? Wohl kaum. Die NPD listet in ihrem Antrag eine Reihe von Äußerungen von Ministerpräsidenten, Landesministern und Abgeordneten auf, die in Parteiveranstaltungen oder Presseinterviews gefallen sind. Aber bevor das zu einem Verfassungsproblem werden kann, müsste sie belegen, dass sie dadurch in ihren Rechten verletzt wurde. Bloße Behauptungen, dadurch würden Mitglieder und Anhänger verunsichert, dürften da nicht reichen. Der Antrag wird abgelehnt werden Und selbst wenn: Dass es Politikern, auch und gerade solchen mit Regierungsverantwortung, möglich sein muss, nicht verbotene Parteien als verfassungswidrig zu kritisieren, ist schon eine Frage der Logik. Denn wenn sie das nicht dürften, wie sollten sie dann einen Verbotsantrag vorbereiten, geschweige denn eine öffentliche Debatte darüber führen? Dann könnte es nie zu einem Parteiverbotsverfahren kommen. Dazu kommt, dass das Bundesverfassungsgericht gewöhnlich großen Wert darauf legt, dass die öffentliche Auseinandersetzung zwischen Parteien frei und unbehindert geführt werden kann. Gewiss wird Karlsruhe keine Maulkörbe an Regierungs-, Parlaments- und Landespolitiker verteilen. Ein knapper, formaler Bescheid, dass der Antrag als unzulässig abgeschmettert wird, ohne ein einziges, propagandistisch verwertbares Wort zur Frage ihrer Verfassungstreue – das wird, wenn nicht alles täuscht, wohl alles sein, was die NPD aus Karlsruhe zu erwarten hat.
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vor 4 Monaten | |
rain![]() Threadstarter iCom Meister Registriert seit 4 Jahren Beiträge: 3.054 |
NPD scheitert vor Bundesverfassungsgericht Die Richter in Karlsruhe haben einen Prüfantrag der NPD auf Verfassungstreue als unberechtigt zurückgewiesen. Die Rechtsextremisten wollen nun nach Straßburg ziehen. Die NPD ist in Karlsruhe mit einem Prüfantrag in eigener Sache gescheitert. Die rechtsextremistische Partei wollte sich selbst als verfassungskonform einstufen lassen. Für eine solche Feststellung sei im Bundesverfassungsgerichtsgesetz kein Verfahren vorgesehen, heißt es in einem Beschluss des Gerichts. (Az: 2 BvE 11/129) Die NPD hatte den Prüfantrag (hier als .pdf) gestellt, als die Bundesländer im November einen zweiten Antrag für ein Verbotsverfahren beschlossen hatten. Derzeit debattieren Bundesregierung und Bundestag darüber, ob sie sich den Ländern anschließen oder einen eigenen Antrag stellen sollen. Uneinigkeit herrscht in der Einschätzung der Risiken und Chancen. Die NPD befürchtete nach eigenen Angaben, im Bundestagswahlkampf schlechter als andere Parteien dazustehen, weil das geplante Verbotsverfahren Wähler abschrecken könnte. Das war die Begründung für den jetzt erfolglosen Versuch, Verfassungskonformität prüfen zu lassen. Die Verfassungshüter wiesen den Vorwurf der Partei zurück, die Verbotsdebatte wirke sich wie ein faktisches Parteiverbot aus. Staatliche Stellen seien nicht daran zu hindern, das Für und Wider eines Parteiverbotsverfahrens mit der gebotenen Sachlichkeit zu debattieren, hieß es. NPD will nach Straßburg ziehen Als Beispiele hatte die Partei genannt, Kommunen würden ihre Hallen für Parteiveranstaltung nicht mehr zur Verfügung stellen und Banken Parteikonten kündigen. Ohne dass ein Verbotsantrag vorliege, könne sich die Partei dagegen jedoch kaum wehren, hieß es. Sie sei damit überfordert, gegen jeden einzelnen Vorgang zu klagen. Die Partei führte in ihrem Antrag auch eine Reihe von öffentlichen Äußerungen von Ministerpräsidenten, Landesministern und Abgeordneten an, in denen sie der NPD Verfassungsfeindlichkeit unterstellen. Damit befassten sich die Richter aber überhaupt nicht. Politiker von Koalition und Opposition äußerten sich positiv und erleichtert über die Entscheidung des Gerichts. Die NPD sei "mit ihrem Klamaukantrag" gescheitert, sagte Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck. Die Entscheidung über den "unsinnigen Antrag" sei wie erwartet gefallen, sagte die Linken-Politikerin Halina Wawzyniak. "Der Antrag der NPD war reines Theater", sagte SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann und verlangte, der NPD "nicht länger die Initiative überlassen". Seine Fraktion will erreichen, dass das Parlament einen eigenen Verbotsantrag stellt. NPD-Sprecher Frank Franz sagte ZEIT ONLINE, man warte nun die schriftliche Urteilsbegründung ab, um sich ein genaueres Bild machen zu können. Darüber hinaus hofft die Parteiführung, dass die nächste Instanz den Prüfantrag anders beurteilt als die Richter in Karlsruhe. "Unabhängig von dem Erhalt der Begründung werden wir unsere Androhung wahr machen, vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen." |
vor 2 Tagen |