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Forum » Diskussionen » Andere » Politik und Wirtschaft » [F] Informationspflicht bei Artikelreklamation

#1

[F] Informationspflicht bei Artikelreklamation

Hallo mal wieder! Dieses mal eine/zwei Frage an die Juristen unter euch. Wenn möglich mit Quellenangabe (korrekter Link - und kommt nicht mit "Musste googeln..").

Ich habe bei einem Versandhandel zwei Artikel gekauft. Beide waren defekt. Beide eingeschickt (kostenfrei über so einen Rücksendeschein). Ein Artikel kam repariert zurück, nach etwa 5 Wochen und mehrmaligem nachfragen.
Über den anderen Artikel habe ich keinerlei Informationen erhalten. Ich habe mich zigmal per EMail an den Versandhandel gewandt und keine genauen Informationen erhalten. Ebenso habe ich auf zigmaliges telefonieren keine Informationen erhalten. Versprochene EMails und Rückrufe blieben aus.

a) Gibt es eine gesetzliche Informationspflicht bei einer Reklamation? Ist der Händler also verpflichtet mich über den Stand meiner Reklamation auf dem laufenden zu halten? Bzw. mich zumindest über eine voraussichtliche Dauer zu informieren und den Wareneingang zu bestätigen?

b) Die Hotline war kostenpflichtig (14C/min), muss mir der Händler das erstatten falls es die unter "Frage a" gesetzliche Informationspflicht gibt? Immerhin lief das ganze Spiel über 4 Monate und es dürften so um die 50€ Telefonkosten entstanden sein.
vor 2 Tagen

#2

Re: [F] Informationspflicht bei Artikelreklamation

ist mir nicht bekannt das ein anbieter verpflichtet ist dir mitzuteilen wie lange das noch dauert. gehört ja eig zum guten ton bzw ist eig schon gang und gäbe das die das tun.

evtl wurde das gerät ja zum hersteller geschickt und der kommt nicht aus den puschen

was du aber machen kannst ist dir dein geld für entstandene kosten deinerseits einzufordern das aber nur in bestimmten fällen wie z.b. arbeitsausfall weil das gerät etc benötigt wurde und du es extra deswegen gekauft hast. hab sowas damals ansatzweise in meiner ausbildung gemacht.

warum trittst du nicht vom kauf zurück?

mfg
http://s7.directupload.net/images/110825/2g5ep5cs.png
http://s1.directupload.net/images/110825/va33yghu.pnghttp://s7.directupload.net/images/110825/haqks7cf.png

Danke sagen ist nicht schwer;)
Benutzer die sich bedankt haben: 1
vor 2 Tagen

#3

Re: [F] Informationspflicht bei Artikelreklamation

Mir geht es primär darum ob eine Informationspflicht besteht oder nicht. Ich würde dem Versandhandel nämlich gerne mal ein gepflegtes Schreiben schicken, abgesehen davon wurde ich vor einer Stunde mal informiert und zwar darüber dass ich mein Geld zurückkriege. Ersatz ist wohl nicht. Auch das finde ich äußerst fragwürdig.
vor 2 Tagen

#4

Re: [F] Informationspflicht bei Artikelreklamation

interessant wäre um welchen shop es sich hierbei handelt, ich will nicht auch noch so ne geschichte erleben

€:

http://www.giessen-friedberg.ihk.de/Geschaeftsbereiche/Recht_und_Steuern/Recht/Merkblaetter__Mustervertraege/Merkblaetter/Infopflicht.pdf
http://s7.directupload.net/images/110825/2g5ep5cs.png
http://s1.directupload.net/images/110825/va33yghu.pnghttp://s7.directupload.net/images/110825/haqks7cf.png

Danke sagen ist nicht schwer;)
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vor 2 Tagen

#5

Re: [F] Informationspflicht bei Artikelreklamation



Ich habe mich heute Morgen nochmal ein wenig intensiver informiert. Es ist tatsächlich so, dass es keine gesetzliche Pflicht gibt den Kunden bei einer Reklamation zu informieren über den Wareneingang oder über eine etwaige Reparaturdauer.
Entstehen dem Käufer jedoch Mehrkosten durch den Ausfall (etwa weil die Ware für den Beruf erforderlich ist und der Bearbeitungsprozess länger als 4 Wochen dauert) kann er diesen teilweise einfordern.


Update: Der Käufer muss im Übrigen einer Rückerstattung nicht zustimmen. Der Händler muss dann gleich- oder höherwertigen Ersatz liefern.

Ich denke mal ich kann das Thema zu machen. Danke@Highroller.
Benutzer die sich bedankt haben: 1
vor einem Tag