hugo360![]() iCom Jünger Registriert seit 4 JahrenBeiträge: 856 |
Die Religionsfreiheit ist nicht das höchste Gut im Grundgesetz, deshalb verstehe ich nicht wieso eben jene immer als Maß aller Dinge angesehen wird. Folgendes muss man gegen über der Religionsfreiheit im Bezug auf das Tragen der Burka abwägen:
Ist die Religionsfreiheit höher zu bewerten als das Selbstbestimmungsrecht? Oder aber die im GG unter Artikel 3 aufgeführte Gleichberechtigung von Mann und Frau? Oder ist sie vielleicht gewichtiger als das im Artikel 15 formulierte Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben? Eine Vollverschleierung drückt erstmal ganz plakativ aus: Ich will und/oder darf mich nicht am gesellschaftlichen Leben beteiligen, und ich meine ausserdem, dass die Mehrheit der Frauen nicht freiwillig eine Burka trägt, von daher ist das Selbstbestimmungsrecht, keine tragen zu müssen, höher zu bewerten, als ebenjenes mit Vollverschleierung rumlaufen zu dürfen. Mir ist schon klar das man hier nur schwer eine richtige Entscheidung treffen kann, ich befürworte trotzdem ein Verbot der Vollverschleierung, so ein Ganzkörperknast ist mit unserem Grundgesetz einfach nicht vereinbar, auch nicht unter dem Deckmäntelchen der Religionsfreiheit. ![]()
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vor 2 Jahren |
Editiert von hugo360 vor 2 Jahren
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danube![]() iCom Stammgast Registriert seit 2 JahrenBeiträge: 110 |
Auch wenn meine vorherigen Posts anderes suggeriert haben möchten, würde ich gerne Knoxville und sezoar für ihre Posts applaudieren.
Um meine Meinung zu verdeutlichen, ich bin gegen ein Burkaverbot, gegen Faschistmus und gegen jegliche Ausgrenzung von Migranten oder Menschen mit fremden Religionen. Da das Wort Migrant mittlerweile einen rechten Touch bekommen hat und in Ermangelung eines alternativen Wortes, nenne ich Migranten ab jetzt einfach Mitbürger mit nicht Deutscher Herkunft, die aktuell offizielle Bezeichnung (im Berliner Schulrat zB.). Ich bin klar für die freiwillige Integration in unsere Gesellschaft. Wird diese durch Mitbürger nicht Deutscher Herkunft (MDH) nicht gewollt, so steht es diesen natürlich frei sich nicht zu integrieren, ihre Kinder nach den Standarts und Sitten ihrer Heimat großzuziehen, solange den Kindern offen vermittelt, wird, dass diese auch andere Wege, als ihre Eltern gehen dürfen. Verweigern die Eltern einem Kind die freie Wahl für oder gegen Integration, ist das in meinen Augen ein sträflicher Fehler. Mein größter Respekt geht an die vielen MDHs, die ich kenne, die aus fremden Kulturen nach Deutschland gekommen sind und mittlerweile ein durchaus verständliches Deutsch sprechen und trotzdem die eigene Kultur bewahrt haben. Und trotz meines tiefen Respekts für diese Anpassung an unsere Kultur (Sprache ist Kultur), bleibe ich dabei, dass die kleinste Vorraussetzung, um hier zu leben, einfach ein Minimum an Sprachverständnis ist. Jeder Mensch soll sich frei entfalten dürfen, Burka hin oder her, meinetwegen kann man sich ganzkörpertatoowieren oder Sonntags in die Kirche gehen, so lange man im schlimmsten Fall den Notarzt anrugen und einweisen kann, ist mir das herzlichst egal. Was in meinen vorherigen Posts vielleicht etwas fehlinterpretiert werden könnte, war der Umstand des Zwangs und der Bezug zu Harz4. Leider ist es so, dass große Teile der Analphabeten oder MDHs mit geradezu horrendem Deutschverständnis in Zusammenhang mit Harz4 Bezügen stehen. Dass ich das so grob verallgemeinert habe mag so einigen aus Unschuld in Harz4 gerutschtem Mitbürger Unrecht getan haben, allerdings bin ich weiterhin der Überzeugung, dass sowohl MDHs, als auch "Deutsche" mit unterentwickelten Deutschkenntnissen schon in der Grundschule oder möglichst schon im Kindergarten aktiv gefördert gehören und da ich leider auch MDHs und "Deutsche" kenne, die schon lange aus dem Grundschulalter herausgewachsen sind, aber immernoch kaum sprechen können, sehe ich nunmal keinen anderen Weg, als aktiv gegen die Ignoranz gegenüber der deutschen Sprache und der allgemeinen Verständigung außerhalb der kulturellen Gruppierung vorzugehen. Ich bin allerdings auch der Überzeugung, dass Integration beidseitig laufen muss. Klar muss ein MDH eine ngroßen Schritt machen und klar kostet es die Eltern oft massive Überwindungskraft sich einer neuen Kultur anzunähern, andererseits sind auch wir "Deutschen" gefordert uns gegenüber anderen Kulturen zu öffnen. Ließt man den Koran mit offenen Augen, so bewegt sich dieser kaum weit ab der Bibel. Teilweise ist der Koran Meilen weit fortschrittlicher als das alte oder gar neue Testament. Das nur am Rande. Um zum Thema zurück zu kommen und der eigentlichen News, ein Verbot der Burka sperrt die Burka tragenden Frauen nur in ihre Wohnungen, damit ist absolut niemandem geholfen. Die Idiotie des Menschen ist grenzenlos. - Zitat: Ok ein Frage noch...ich lade zur Zeit mit nur 5kb/s ca...ist dadurch die Wahrscheinlichkeit höher erwischt zu werden?Da es ja so auch ewig lang dauert. |
vor 2 Jahren | |
delle59![]() ![]() iCom Mythos ![]() Registriert seit 3 Jahren Beiträge: 4.411 |
Drei verschleierte Frauen müssen Bußgeld zahlen Demo gegen Burka-Verbot: Lies Hebbadj mit Unterstützern vor dem Gericht in Nantes In Frankreich sind drei Frauen zu Geldbußen verurteilt worden, weil sie gegen das geltende Burka-Verbot im Land verstoßen haben. Als sie zur Verhandlung erneut im Ganzkörperschleier erschienen, wurde ihnen der Zutritt zum Gericht verwehrt. Paris - Ein Bußgeld von je 140 Euro müssen drei Frauen aus dem westfranzösischen Nantes zahlen. Sie hatten laut Polizeiangaben ihre Kinder vor sechs Wochen von einer öffentlichen Schule abgeholt und dabei Ganzkörperschleier getragen. Zwei der Frauen müssen laut Staatsanwaltschaft zudem mit einer weiteren Vorladung rechnen, da sie zu ihrem Gerichtstermin erneut in voller Verschleierung erschienen. Ihnen wurde der Zutritt zum Polizeigericht verwehrt. Der Mann einer der Burka-Trägerinnen, der bekannte Muslim Lies Hebbadj, organisierte daraufhin zusammen mit einigen Unterstützern eine spontane Demonstration gegen das Burka-Verbot. Hebbadj ist bekennender Polygamist und hat vier Frauen, die für ihre Kinder Sozialhilfe für alleinstehende Mütter kassiert haben sollen. Der Fall flog auf, als eine der Frauen im vergangenen Jahr vollverschleiert am Steuer erwischt worden war. Frankreich hatte im April als erstes europäisches Land das Burka-Verbot eingeführt. Der Europarat hat das umstrittene Gesetz verurteilt, weil es Ressentiments gegen Ausländer Vorschub leiste. Im Juli zog Belgien mit einem vergleichbaren Gesetz nach. Im ersten Schleier-Prozess im September dieses Jahres hatte ein Gericht zwei Nikab-Trägerinnen ebenfalls mit einer Geldstrafe belegt. Die Frauen waren im Mai vollverschleiert bei einem konservativen Politiker erschienen, um ihm einen Geburtstagskuchen zu überreichen. Sie räumten später ein, dass die Aktion eine gezielte Provokation war. Quelle Ich bekomme wieder Pickel wenn ich das lese,4 Frauen,was ja nicht unbedingt schlecht oder schlimm ist,aber jede einzelne bezog für sich und ihre Kinder Unterhalt vom Amt.Wenn das mal nicht unverschämt frech ist.Das Bußgeld ist wohl ein wenig zu niedrig.Aber nicht Rassismus oder so,auch Deutsche die den Staat in irgendeiner Weise so dreist bescheißen sollten richtig bestraft werden. Edit,Bild erneuert. Die Muschi ist kein Grammophon,sie spielt auch keine Lieder, sie ist nur ein Erholungsort für steifgewordene Glieder.
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vor 11 Monaten |
Editiert von delle59 vor 11 Monaten
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Silas![]() ![]() ![]() iCom Legende ![]() Registriert seit einem Jahr Beiträge: 1.072 |
Tja, sind auch nur "Menschen". Nicht-Muslime bescheißen auch, was das zeug hält...
Jetzt mal weg von dieser Abzock/Sozialschmarotz-Thematik, hin zum eigentlichen Thema ich bin hin und her gerissen zwischen: Burka: dagegen! Die Identitätsverschleierung ist nichtin manchen Bereichen berechtigt nicht erlaubt, vorallem am Steuer (zentr.: Sichtproblematik), in Banken ("Hey alle auf den Boden") und sonstig öffentlichen Gebäuden Religionsfreiheit - also Ja zum Kopftuch! Dieses Recht ist ein Grundrecht und ermöglicht das Leben nach religiösen Traditionen und Riten, ohne dafür verfolgt und diskriminiert zu werden. Letzteres "muss" Grenzen kennen. Wenn eine religiöse Minderheit der Meinung ist, man müsse Kinder opfern (das es durchaus geben soll), dann zählt dieses Recht nicht. Ich setze jetzt nicht Burkatragen und Kindesopferung gleich, nein, aber ich vergleiche es (man kann alles vergleichen, nur nicht gleichsetzen) Ebenso muss es Grenzen bei dem Tragen des Kopftuches/Burka geben - d.h. in allen Einrichtungen und Tätigkeiten, in denen eine Burka hinderlich und Gefährdungspotenzial steigert, darf es nicht getragen werden. Recht gilt solange, dass es die Freiheit eines anderen nicht eingrenzt oder den einzelnen oder die Gemeinschaft schädigt. Den Minderheitenschutz in allen ehren, aber hier muss meiner Meinung nach tatsächlich durchgegriffen werden. Ich glaube aber auch, eine gewisse Beunruhigung meinerseits gegenüber Vollverschleierten, kann ich nicht ganz leugnen - sehe sowas nicht jeden Tag. Aber fernab der eigenen Emotionen, hab ichs versucht rational zu sehen. Zusätzlich kommt der Aspekt, warum eigentlich eine Burka getragen werden muss - damit ein anderer Mann nicht durch das weibliche Geschlecht verführt wird! Es ist dann automatisch auch die Schuld der Frau, wenn Man(n ) Haut von ihr sieht und sie dann gewaltsam... ![]() Es ist ein Symbol, der Unterwerfung der Frau und in einer zivilisierten (polemischer Begriff, ich weiß) Gesellschaft nicht mit dem Egalitätsgedanken und -Bestreben (Emanzipation) vereinbar. ____________________________________________________________ News Regeln News Artikel erstellen
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Editiert von Silas vor 11 Monaten
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zauberpony![]() ![]() iCom Legende Registriert seit 3 Jahren Beiträge: 970 |
Find ich gut, was du da schreibst, Silas - stimm ich dir zu.
Jeder soll seinen komischen Glauben oder Überzeugungen auf seine Art und Weise ausleben, also im Privatbereich meinetwegen verschleiert rumlaufen, mir egal. Sobald es aber in öffentliche Bereiche geht, heisst Gang auf Ämter, Schulen und wie im Beispiel das Gerichtsgebäude wo es teilweise eine Sache der Sicherheit ist; geht sowas einfach nicht, dann muss man eben Abstriche machen. Übrigens extrem scheinheilige Scheisse auf eine Hand voll verschleierte Frauen zu achten und in den meisten Ländern sind 99,9999999% unverschleiert, dahingehend dürften die Kerle doch das Haus garnicht verlassen ![]() Aber was glaubt ihr, wie das war mit meiner Ex essen zu gehen? Als Veganerin. Sie hat doch auch keinen Aufstand im Restaurant gemacht, das es keine vegane Essensauswahl gab, genauso wenn man irgendwo Buffet war. Konnte sie eben nicht mitessen, so war das eben. Und wenn man unbedingt verschleiert rumlaufen will, aus Überzeugung, dann kann man keinen Aufstand machen, wenn man in einem Land lebt, in dem Vermummungsverbot herrscht. Hab das selbst schon erlebt wie man hier Stress kriegen kann, wenn man zb eine Skimaske in der Öffentlichkeit trägt^^ (mir war saukalt und mein Schal war weg!) Der Vergleich mit dem Essen hinkt vielleicht etwas, aber beschreibt schon worauf ich hinaus will, in Indien bei ihr war es jahrelang kein Problem mit dem Veganismus, jetzt wieder in Deutschland sieht es eben anders aus, muss sie mit leben. Wer woanders hinzieht, muss mit bestimmten Regeln leben, so ist das. - ॐ -
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vor 11 Monaten |
Editiert von zauberpony vor 11 Monaten
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delle59![]() ![]() iCom Mythos ![]() Registriert seit 3 Jahren Beiträge: 4.411 |
Bewerberin mit Kopftuch siegt vor Gericht ![]() Frau mit Kopftuch: Auf dem Arbeitsmarkt oft mit wenig Chancen. (dapd) Eine Muslimin bewirbt sich als Azubi beim Zahnarzt. Der Doktor findet sie kompetent, nur ihr Kopftuch mag er nicht. Weil die Frau sich weigert es abzulegen, wird sie nicht eingestellt. Es kommt zum Rechtsstreit. Der Klägerin wird eine Entschädigung zugesprochen - ein wegweisendes Urteil. Berlin - Der Zahnarzt aus Berlin-Spandau hätte sich wohl nicht träumen lassen, dass aus der jungen Bewerberin mit Kopftuch ein Fall werden würde, der in der deutschen Rechtssprechung bislang ohne Beispiel ist. Im Sommer 2011 kommt die aus dem Irak stammende Berlinerin in die Praxis. Sie hat gerade ihr Abitur gemacht, nun will sie ins Berufleben einsteigen, am liebsten mit einer Ausbildung zur Zahnarzthelferin. Die Stelle ist ausgeschrieben. Der Zahnarzt ist offensichtlich angetan von der jungen Frau, hält sie für kompetent, sie würde gut ins Team passen. Das einzige Problem sei ihr Kopftuch, das könne sie dann ja bei der Arbeit ablegen. "Das hielt er scheinbar für selbstverständlich, aber ich sagte ihm, dass ich das nicht tun würde", berichtet die heute 24-Jährige SPIEGEL ONLINE am Telefon. Trotzdem habe sie ihn sympathisch gefunden, immerhin habe er sich überhaupt auf ein Gespräch mit ihr eingelassen. Der Zahnarzt gibt sich nach der Abfuhr hartnäckig. In einer späteren E-Mail schreibt die Praxis noch einmal an die junge Frau: Ob sie es sich denn vielleicht anders überlegt habe, man würde ihr sehr gerne den Ausbildungsplatz geben. Anders überlegt hat sie es sich keinesfalls - zumindest nicht die Sache mit dem Kopftuch. "Aber ich war mir sicher, dass das eine Ungerechtigkeit war, die ich nicht hinnehmen wollte. Ich wollte versuchen gerichtlich dagegen vorzugehen, auch wenn ich erst mal gar nicht wusste wie", so die junge Frau. Über das Antidiskriminierungsnetzwerk des Türkischen Bundes Berlin schaltet die junge Frau eine Anwältin ein, die meldet Ansprüche an den Zahnarzt wegen erlittener Diskriminierung an. Es kommt zum Rechtsstreit. Gericht: "Das Tragen des Kopftuchs ist keine Marotte" Das Berliner Arbeitsgericht gab in einem Urteil vom März 2012, das erst jetzt bekannt wurde, der Klägerin Recht. Der Zahnarzt habe gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), auch bekannt als Antidiskriminierungsgesetz, verstoßen und muss eine Entschädigungszahlung in Höhe von 1470 Euro an die junge Frau zahlen. Die Begründung des Gerichts: Die konkrete Benachteiligung habe darin bestanden, dass die Klägerin nach ihrem Bewerbungsgespräch und ihrer abschlägigen Antwort auf die Nachfrage der Beklagten per E-Mail aus dem Kreis der weiterverfolgten Bewerbungen ausgeschlossen wurde. Es gebe keine Zweifel daran, dass das Kopftuch der Grund für die Ablehnung der Bewerberin gewesen sei. Es gebe aber keine objektive Notwendigkeit dafür, die Stelle mit einer Person zu besetzen, die nicht muslimisch ist, ebenso wenig gebe es die Notwendigkeit, das Kopftuch aus zahnmedizinischen Gründen in der Praxis nicht zu tragen, so der Richter. Weiter heißt es in der Urteilsbegründung: Das Tragen des Kopftuchs sei keine "Marotte", die nicht unter den Schutz der Religionsausübung fiele, sondern es handle sich um die unmittelbare Ausübung der Religionsfreiheit selbst. Das Tragen des Kopftuchs und die Religiosität der Klägerin seien eine untrennbare Einheit. Der Richter argumentierte sehr grundsätzlich: Das AGG solle einem menschlichen Grundübel entgegenwirken, der "Xenophobie". "Diese gibt es durchaus auch im progressiven Gewand. Die Frau mit Kopftuch gilt als unemanzipiert und rückständig. Dabei ist sie in Wahrheit nicht verkehrt, sondern nur anders. Und Mensch unter dem Schutz der Gesetze." Junge Muslimin: "Ich konnte es erst gar nicht glauben" Es ist ein wegweisendes Urteil - weil die Kopftuchträgerin Recht bekommen hat. Der Richterspruch ist nach Auskunft der Antidiskriminierungsstelle des Bundes das erste Urteil, das sich explizit auf eine Bewerberin mit Kopftuch in der Privatwirtschaft bezieht und eine Entschädigung ausspricht. In den vielen anderen Urteilen zum Thema geht es meistens um Lehrerinnen, Kindergärtnerinnen, also um den öffentlichen Bereich oder um kirchliche Träger. Zahlreiche Länder haben ein Kopftuchverbot für öffentliche Schulen erlassen - in mehreren Prozessen scheiterten Lehrerinnen mit ihrer Forderung, das Kopftuch tragen zu dürfen. Zuletzt hatte zum Beispiel im Februar 2012 das Landesarbeitsgericht in Hamm geurteilt, dass ein Krankenhaus in konfessioneller Trägerschaft einer Krankenschwester untersagen darf, bei der Arbeit das islamische Kopftuch zu tragen. Studien zeigen, dass es Musliminnen, die Kopftuch tragen, auf dem Arbeitsmarkt sehr schwer haben - Mario Peucker von der Universität Bamberg hat das für die Antidiskriminierungsstelle des Bundes untersucht. In seinem Papier zitiert er Untersuchungen, wonach ein Großteil derer, die über Stellenbesetzungen entscheiden, Frauen mit Kopftuch explizit ablehnen oder ihnen skeptisch gegenüber stehen. Das Berliner Urteil habe deshalb "Signalwirkung", so die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders. "Es stellt klar, dass Frauen wegen ihrer religiösen Überzeugung nicht beim Zugang zur Beschäftigung diskriminiert werden dürfen." Die Richter hätten mit ihrem Urteil die besondere Bedeutung des Diskriminierungsverbots wegen Religion im Arbeitsrecht hervorgehoben. Es gebe bei vielen Arbeitgebern in diesem Bereich noch wenig Unrechtbewusstsein. Die 24-jährige Muslimin hat inzwischen eine andere Ausbildung begonnen - mit Kopftuch. Im Moment aber pausiert sie. Sie hat ein Baby bekommen. "Als das Urteil kam, konnte ich es zuerst gar nicht glauben", sagt sie. "Ich freue mich immer noch darüber." Quelle Die Muschi ist kein Grammophon,sie spielt auch keine Lieder, sie ist nur ein Erholungsort für steifgewordene Glieder.
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vor 3 Tagen |