delle59![]() ![]() iCom Meister ![]() Registriert seit 2 Jahren Beiträge: 4.128 |
Vorratsdaten: "Keine Sternstunde der EU" Am Montag diskutierten Experten an der Wiener TU über die Vorratsdatenspeicherung und ob diese mit den europäischen Grundrechten vereinbar sei. Auch die Chancen der Verfassungsklage vom AK Vorrat, die Ende Mai eingebracht werden soll, wurden erörtert. Die Diskussion zwischen Gegnern und Befürwortern verlief hitzig. zum Bericht Die Muschi ist kein Grammophon,sie spielt auch keine Lieder, sie ist nur ein Erholungsort für steifgewordene Glieder.
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vor einem Monat | |
KäptNstyle![]() iCom Stammgast ![]() Registriert seit 7 Monaten Beiträge: 177 |
Vorratsdaten: Auch Anwälte bringen Klage ein Rechtsanwaltskammertag sieht EU-Richtlinie „überschießend umgesetzt“ Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) wird gegen die mit 1. April 2012 in Kraft getretene Vorratsdatenspeicherung eine Klage beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) einbringen. Das kündigte der Salzburger Anwaltspräsident Leopold Hirsch gegenüber den „Salzburger Nachrichten“ an. Man habe - ebenso wie der Verfassungsrechtler Walter Berka in einem Gutachten - „mit Bedauern festgestellt“, dass die Richtlinie der EU „überschießend umgesetzt“ worden sei. Auch die Initiative „AK Vorrat“ hat bereits rund 9.000 Vollmachten von Bürgern für eine Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung gesammelt. Unabhängig davon ist bereits eine Beschwerde der Kärntner Landesregierung beim VfGH eingelangt.
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vor 4 Wochen | |
delle59![]() ![]() iCom Meister ![]() Registriert seit 2 Jahren Beiträge: 4.128 |
STOP-VDS.de: Neue Kampagne gegen die Vorratsdatenspeicherung ![]() Ihr Telefonat wurde protokolliert - Grafik von STOP-VDS.de Der Chaos Computer Club (CCC), der FoeBuD und der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung kündigten mit der Aktion "STOP-VDS.de" kürzlich eine gemeinsame Kampagne gegen die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland an. Anlässlich dessen veröffentlichten die Aktivisten auch ein Video, das über die Gefahren einer Wiedereinführung der umstrittenen Sicherheitsmaßnahme aufklären soll. Die Datenschützer nahmen den 23. Mai, den Jahrestag des Inkrafttretens des deutschen Grundgesetzes, zum Anlass für den Start ihrer neuen Kampagne "STOP-VDS.de". Sie fordern einen Verzicht auf die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung und eine Behandlung entsprechender Petition im zuständigen Bundestagsausschuss. Neben einem Aufklärungsvideo stellt die Kampagne auch Grafiken und Banner zur Verfügung, durch deren Weiterverbreitung Sympathisanten Aufklärungsarbeit leisten sollen. "Die Kampagne vermittelt das komplexe Thema Vorratsdatenspeicherung mit einfachen Bildern und erklärt den Stand der derzeitigen Diskussion in Deutschland und der EU", "Die Kampagne vermittelt das komplexe Thema Vorratsdatenspeicherung mit einfachen Bildern und erklärt den Stand der derzeitigen Diskussion in Deutschland und der EU", "Es geht bei der Kampagne darum, den Menschen zu zeigen, warum es gefährlich ist, wenn anhand der alltäglichen Kommunikation detaillierte Freundschafts- und Bewegungsprofile erstellt werden", so Werner Hülsmann vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "Vorratsdatenspeicherung betrifft die Privatsphäre aller Bürgerinnen und Bürger." "Die Speicherung sämtlicher Telefonverbindungen wird von weiten Teilen der Bevölkerung abgelehnt: insbesondere Ärzte, Juristen, Gewerkschaften und Bürgerrechtsorganisationen haben sich mehrfach gegen die anlasslose Protokollierung aller Verbindungsdaten ausgesprochen. Auch Ermittler der Polizei zweifeln den Nutzen der Vorratsdatenspeicherung mittlerweile an", so Rena Tangens vom FoeBuD. "Seit Jahren spricht sich eine klare Mehrheit der Bevölkerung gegen die Vorratsdatenspeicherung aus", bestätigte Dirk Engling, Sprecher des CCC. Quelle STOP-VDS.de Die Muschi ist kein Grammophon,sie spielt auch keine Lieder, sie ist nur ein Erholungsort für steifgewordene Glieder.
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vor 3 Wochen |
Editiert von delle59 vor 3 Wochen
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delle59![]() ![]() iCom Meister ![]() Registriert seit 2 Jahren Beiträge: 4.128 |
EU-Kommission zieht vor Gericht Brüssel will Deutschland zur Vorratsdatenspeicherung zwingen Der EU-Kommission reißt der Geduldsfaden: Mit einer Klage vor Gericht und einem Bußgeld will Brüssel die Bundesregierung zur Vorratsdatenspeicherung zwingen. ![]() Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und Hans-Peter Friedrich (CSU) sind sich bei der Vorratsdatenspeicherung nicht einig. Weil sich die Regierungskoalition aus Union und FDP seit Jahren nicht auf eine Neufassung des Gesetzes einigen kann, zieht die EU-Behörde nun vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Berlin habe das europäische Gesetz „immer noch nicht“ in nationales Recht übertragen und damit EU-Recht verletzt, kritisierte die EU-Kommission. Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hofft angesichts der jetzt vorliegenden Klage, dass Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) die Vorratsdatenspeicherung doch noch umsetzt. „Wenn es am Ende zu einer Verurteilung kommt, wird es auf jeden Fall teuer. Aber ich glaube und hoffe, dass wir es dadurch abwenden können, dass die Justizministerin einlenkt“, sagte Friedrich am Donnerstag am Rande der Innenministerkonferenz in Göhren-Lebbin (Mecklenburg-Vorpommern). Falls das Gericht Deutschland für schuldig befindet, würde eine Geldbuße fällig, die sich rasch auf einen Millionenbetrag summieren könnte. In ihrer Klage verlangt die EU-Kommission für diesen Fall pro Tag eine Strafe von 315 036 Euro. Ab dem Tag des Urteils würde – falls Deutschland kein neues Gesetz beschließt – die Strafsumme stetig steigen. Das Geld würde aber erst nach dem Urteil fällig, also in etwa ein bis zwei Jahren. Die EU-Richtlinie von 2006 schreibt den Staaten vor, Telefon- und Internetdaten ihrer Bürger zu Fahndungszwecken für mindestens sechs Monate zu speichern – ohne konkreten Anlass. Verzögerungen bei der Umsetzung des EU-Gesetzes könnten „negative Auswirkungen ... auf die Fähigkeit von Justiz- und Polizeibehörden haben, schwere Straftaten aufzudecken, zu untersuchen und zu verfolgen“, bemängelte die EU-Kommission als Hüterin der europäischen Verträge. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2010 das deutsche Gesetz gekippt, alle bis dahin gespeicherten Daten wurden gelöscht. Seitdem streiten Union und FDP um eine Neufassung. Bundesinnenminister Friedrich will mehr Daten sammeln als Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, die nur bei konkretem Verdacht speichern lassen will. Die EU-Kommission hat aber bereits klar gemacht, dass ihr dieses sogenannte „Quick-Freeze-Verfahren“ nicht ausreicht. Quelle Seite 2: Hat sich Deutschland unzulässig verhalten? Die Muschi ist kein Grammophon,sie spielt auch keine Lieder, sie ist nur ein Erholungsort für steifgewordene Glieder.
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vor 3 Wochen | |
konversatio![]() Hobby Sauger Registriert seit 8 MonatenBeiträge: 48 |
Die Niederlande hat doch nun per Gesetz auch beschlossen. Kein Datenverkehr zu loggen oder dergleichen zu durchsuchen. Sind die nicht auch in der EU (kann man da nicht sich per Gesetz darauf berufen, dass es andere EU Länder auch dürfen?. Und wieso müssen immer wir deutschen unter Hirngespinnsten leiden?
Alles was von Brüssel kommt ist misst. Allein damals als ich von meinem Prof höhrte Sie geben Deutschland Strafzahlungen, da nicht jede Kläranlage die dritte Klärstufe hat in D dabei hatte zudem Zeitpunkt Brüssel keine Kläranlage sondern haben alles schön in die Flüsse geleitet. Wieso bekommen Sie selbst keine Strafen? Mal ein Denkanstoß LG |
vor 3 Wochen |
Editiert von konversatio vor 3 Wochen
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KäptNstyle![]() iCom Stammgast ![]() Registriert seit 7 Monaten Beiträge: 177 |
Vorratsdaten: Parlament gibt 106.067 Gegnern keine 10 Minuten Obwohl die Bürgerinitiative 106.067 Unterschriften gesammelt hat, wurde sie in den beiden Petitionsausschusssitzungen am 12. März und 31. Mai insgesamt nicht einmal zehn Minuten lang behandelt und in den Justizausschuss abgeschoben. Die Gegner der Vorratsdatenspeicherung rund um den "Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung" (AK Vorrat) sind "verärgert". "Nicht einmal zehn Minuten" Der Grund: Obwohl die "Bürgerinitiative gegen die Vorratsdatenspeicherung" 106.067 Unterschriften gegen das staatliche Überwachungsprogramm gesammelt hat, wurden ihre Anliegen "nicht einmal zehn Minuten lang" im Parlament behandelt und danach "in den Justizausschuss abgeschoben", so die Aktivisten in ihrer Pressemitteilung am Montag. Am vergangenen Donnerstag wurden die Anliegen im Petitionsausschuss des österreichischen Parlaments behandelt. Ernst Für die Aktivisten ist damit klar, dass ihre Anliegen nicht ernst genommen werden. Sie fordern, dass sich die österreichische Regierung auf europäischer Ebene gegen die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung einsetzt und sämtliche Überwachungsgesetze auf ihre Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit hin evaluiert. "Mehr direkte Demokratie" "Wir reagieren auf die Weigerung der Abgeordneten des Petitionsausschusses, sich mit der größten Bürgerinitiative Österreichs auseinander zu setzen, mit noch mehr direkter Demokratie!", sagt AK-Vorrat-Aktivist Thomas Lohninger. Der AKVorrat ruft auf zeichnemit.at auf, die Abgeordneten des Justizausschusses und die Parlamentspräsidiale persönlich zu kontaktieren und von der Wichtigkeit des Anliegens der Bürgerinitiative zu überzeugen. Die Kontaktdaten aller Abgeordneten des Justizausschusses, der Parlamentspräsidentin und ihrer Stellvertreter sind auf zeichnemit.at aufgelistet. Verfassungsklage In Österreich ist die Vorratsdatenspeicherung mit 1. April 2012 in Kraft getreten. Die EU-Richtlinie 2006/24/EG und ihre Übernahme ins österreichische Recht werden allerdings massiv kritisiert: Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) hat eine Klage beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) angekündigt. "AK Vorrat" will Mitte Juni eine Verfassungsklage einbringen. Unabhängig davon ist bereits eine Beschwerde der Kärntner Landesregierung beim VfGH eingelangt. Sechs Monate Durch die Vorratsdatenspeicherung können die Behörden sechs Monate im Nachhinein auf Kommunikationsdaten von Festnetztelefon, Handy, E-Mail und Internet zugreifen. Quelle
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vor 2 Wochen | |
KäptNstyle![]() iCom Stammgast ![]() Registriert seit 7 Monaten Beiträge: 177 |
Antrag gegen Vorratsdatenspeicherung bei VfGH Der von den Grünen unterstützte Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AKVorrat) hat am Freitag den angekündigten Antrag gegen die Vorratsdatenspeicherung beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht. "11.139 Unterstützer und Unterstützerinnen sind ein starkes Zeichen - auch an die Politik", erklärte Grünen-Justizsprecher Steinhauser. Der VfGH bestätigte gegenüber der APA den Erhalt. In Österreich ist die umstrittene Vorratsdatenspeicherung mit 1. April 2012 in Kraft getreten. Seither müssen ohne Vorliegen eines Verdachts Verbindungsdaten von Telefon, Handy und Internet gespeichert werden. Die Initiative sieht darin allerdings einen "unangemessenen Eingriff in die Privatsphäre aller Menschen, den Verlust der Unschuldsvermutung und der Meinungs- und Informationsfreiheit" und strebte die Beschwerde an. Für Rechtsanwalt Ewald Scheucher, der die Beschwerde vor dem VfGH vertritt, stehen etwaige Vorteile der Vorratsdatenspeicherung in keinem Verhältnis zu den Nachteilen für Betroffene und Gesellschaft. Die Aktivistinnen erwarten nun "zuversichtlich" die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs. Der VfGH bestätigte gegenüber der APA das Einlagen von drei Individualanträgen durch AKVorrat am Freitag. Angekündigt wurde dabei, die restlichen Anträge nachzureichen. Gegen die Vorratsdatenspeicherung sind bereits zwei weitere Fälle beim VfGH anhängig - von der Kärntner Landesregierung sowie einer Privatperson. In beiden Fällen laufe bereits das Vorverfahren, die Bundesregierung ist dabei zu einer Stellungnahme zu den Bedenken aufgefordert. Ein Zeitpunkt für die Entscheidung des Gerichts konnte heute noch nicht genannt werden, üblich sei eine Verfahrensdauer von rund neun Monaten. Quelle
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vor 3 Tagen |