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rosettenhorst![]() Hobby Sauger Registriert seit 3 Jahren Beiträge: 661 |
Video is von dem 20.04.2011, 9000 aufrufe, 15 monate ![]() ich würde sagen die Grundsteine wurden schon vor langer Zeit gelegt! das schöne ist, bald kann man für 19,99€ -100 Adressen + Namen, -40 Telefonnummern und -8 Anamnesen bei dem hiesigen Einwohnermeldeamt kaufen ![]() |
vor einem Jahr |
Editiert von rosettenhorst vor einem Jahr
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konversatio![]() Hobby Sauger Registriert seit 2 JahrenBeiträge: 91 |
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vor einem Jahr | |
KäptNstyle![]() iCom Süchtling ![]() Registriert seit 2 Jahren Beiträge: 362 |
Vorratsdatenspeicherung kein Mittel gegen Terrorismus Darmstädter Forscher belegen Unwirksamkeit in Studie In den letzten Jahren waren nur wenige Themen so heiß umstritten wie die Vorratsdatenspeicherung Ein großes Argument für ihre Einführung war die Prävention von terroristischen Attentaten, zu der diese beitragen soll. Dies wurde nun Forschern der TU Darmstadt widerlegt, wie pressetext berichtet. "Nicht durchführbar" "Das Sammeln von Datenbergen ist einfach, das Herausfiltern nützlicher Information aber schwierig. Was ich erfahren kann, hängt nur von der Größe der zu identifizierenden Gruppe ab und die ist bei Terroristen sehr klein. Mit bisher bekannten und publizierten Verfahren ist Terrorismus-Prävention mittels Vorratsdatenspeicherung wohl nicht durchführbar", so die Einschätzung von Kay Hamacher. Virtuelle Infiltration Anhand von Daten des FBI erstellten die Wissenschaftler ein virtuelles, an biologische Interaktionen angelehntes Netzwerk von Bürgern und Terroristen. Dabei infiltrierten Gruppen von acht bis 17 Terroristen verschieden große Netzwerke - die Bandbreite reichte von 50.000 bis zu einer Million - ungefährlicher Leute. Musteranalyse ineffizient Anhand der Unterschiede im Kommunikationsverhalten - etwa die Erkennung von Mustern in Anzahl und Länge von Anrufen, beispielsweise bei der Weitergabe von Befehlen - wollte man die gefährlichen Individuen enttarnen, was aber misslang. Denn in verschiedenen Situationen, etwa während eines Hausbaus oder vor Hochzeiten, sind diese Gesprächsmuster bei Normalbürgern ident. Speicherdauer zu lange Je länger der Zeitraum der Erfassung ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass ein solches Ereignis für den Einzelnen eintritt und letztlich Fehlalarm ausgelöst wird. Dementsprechend wäre die Speicherung in dieser Hinsicht effizienter, wenn sie für Zeiträume von zwei Wochen bis drei Monaten greifen würde, statt wie beschlossen für sechs Monate. System einfach auszutricksen Da bei der Vorratsdatenspeicherung keine Inhalte aufgezeichnet werden, ist die Musterkennung praktisch die einzige Methode, die für die Fahnder zur Verfügung steht. Für Terroristen, so die Wissenschaftler, sei es zudem einfach, ihre Verfolger durch die Etablierung von Ablenkungsgruppen auf die falsche Fährte zu locken. Auch bei der rückwirkenden Aufklärung werden durch die Vorratsdatenspeicherung nur unwesentliche Verbesserungen erzielt. Quelle
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vor 10 Monaten | |
delle59![]() ![]() iCom Mythos ![]() Registriert seit 3 Jahren Beiträge: 4.619 |
Vorratsdatenspeicherung: Regierung wehrt sich gegen EU-Klage Die Bundesregierung stellt in Sachen Vorratsdatenspeicherung einen Antrag auf Abweisung der Klageanträge an den Europäischen Gerichtshof. Man plädiert dafür, das geforderte Zwangsgeld zu verringern, wenn nicht gar zu tilgen. Schließlich sei noch nicht geklärt, ob die EU-Richtlinie in Einklang mit den Menschenrechten stehe. Die Bundesregierung in Berlin verfasste einen Antrag, die Klageanträge der Europäischen Kommission gegen Deutschland in Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung abzuweisen. Die Kommission habe ihre Kompetenzen als solche „in mehrfacher Hinsicht überschritten“: Sie hat ein Zwangsgeld eingeklagt, da es in Deutschland seit der Außerkraftsetzung der gesetzlichen Regelung zur Vorratsdatenspeicherung im Jahre 2010 keine Gesetzesgrundlage mehr zu diesem Thema gibt. Die für die EU geltende Richtlinie wurde also noch nicht umgesetzt, da sich die Regierung noch auf keine gemeinsame Linie einigen konnte. Die in Deutschland bis 2010 gültige Regelung wurde durch das Bundesverfassungsgericht als „unrechtmäßig“ verworfen. Die Bundesregierung teilte der EU-Kommission zwar „bereits erlassene Umsetzungsmaßnahmen“ mit, diese wurden dann jedoch vom Bundesverfassungsgericht für „teils unwirksam oder unanwendbar“ eingestuft. Nachdem man ein Gesetz in einer Demokratie nicht von heute auf morgen beschließen kann, noch dazu im Hinblick auf ein so heikles Thema wie die Speicherung persönlicher Daten der Bürger, ist Deutschland bis heute ohne Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung geblieben. Es ist übrigens bei weitem nicht das einzige Land, dem eine Regelung dazu fehlt: Ähnliche Klagen laufen gegen Österreich, Irland und die Niederlande. Im Unterschied zu diesen EU-Mitgliedstaaten wurde allerdings in Deutschlands Fall „das schärfste Instrument zur Durchsetzung des Unionsrechts“ angewendet. Ein Argument der EU-Kommission für ihr hartes Vorgehen ist, dass eine unzureichende Umsetzung der EU-Richtlinie Deutschlands innere Sicherheit sowie andere EU-Staaten gefährden würde. Dies entkräftet die Bundesregierung mit der Feststellung, dass es bei der Richtlinie zum Thema Vorratsdatenspeicherung in erster Linie um „eine Harmonisierung der Marktbedingungen“ gehe und diese nur sekundär der Verfolgung von Straftaten diene. Die EU-Kommission wirft Deutschland nämlich dezidiert vor, dass durch weniger strenge Auflagen zur Speicherung von Verbindungsdaten den deutschen Telekommunikationsanbietern Vorteile im Wettbewerb entstünden. Ein nicht unwesentlicher Faktor in der Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung: Es ist eine Beschwerde von Digital Rights Ireland (Bürgerrechtsorganisation) anhängig, welche die Vereinbarkeit der EU-Richtlinie mit der EU-Grundrechtecharta und der Europäischen Menschenrechtskonvention anzweifelt. Demgemäß wäre es nur logisch, erst das Urteil in dieser Frage abzuwarten, bevor Zwangsgelder verhängt werden. Es könnte sich ja herausstellen, dass die von der EU getroffene Regelung ungültig ist. Sollte sie das nicht sein, wolle man jedenfalls das Zwangsgeld deutlich verringert sehen, so die Regierung. Quelle Die Muschi ist kein Grammophon,sie spielt auch keine Lieder, sie ist nur ein Erholungsort für steifgewordene Glieder.
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vor 9 Monaten | |
Silas![]() ![]() iCom Zombie ![]() Registriert seit 2 Jahren Beiträge: 1.392 |
Zitat:
Quelle -Spon
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vor 6 Tagen |
Editiert von Silas vor 6 Tagen
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