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Forum » News Forum » News » [ST] Vorratsdatenspeicherung » Seite 9

#81

Re: [ST] Vorratsdatenspeicherung



Video is von dem 20.04.2011, 9000 aufrufe, 15 monate (fubar)
ich würde sagen die Grundsteine wurden schon vor langer Zeit gelegt!

das schöne ist, bald kann man für 19,99€
-100 Adressen + Namen,
-40 Telefonnummern und
-8 Anamnesen
bei dem hiesigen Einwohnermeldeamt kaufen (puke)
http://i38.photobucket.com/albums/e134/frooti/mario_dance.gifhttp://i38.photobucket.com/albums/e134/frooti/mario_dance.gifhttp://i38.photobucket.com/albums/e134/frooti/mario_dance.gifhttp://i38.photobucket.com/albums/e134/frooti/mario_dance.gifhttp://i38.photobucket.com/albums/e134/frooti/mario_dance.gifhttp://i38.photobucket.com/albums/e134/frooti/mario_dance.gifhttp://i38.photobucket.com/albums/e134/frooti/mario_dance.gifhttp://i38.photobucket.com/albums/e134/frooti/mario_dance.gif
vor einem Jahr

#82

Re: [ST] Vorratsdatenspeicherung

Schon lange bekannt..

LG
http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2011-02/vorratsdaten-malte-spitz
vor einem Jahr

#83

Re: [ST] Vorratsdatenspeicherung

Vorratsdatenspeicherung kein Mittel gegen Terrorismus

Darmstädter Forscher belegen Unwirksamkeit in Studie
In den letzten Jahren waren nur wenige Themen so heiß umstritten wie die Vorratsdatenspeicherung Ein großes Argument für ihre Einführung war die Prävention von terroristischen Attentaten, zu der diese beitragen soll. Dies wurde nun Forschern der TU Darmstadt widerlegt, wie pressetext berichtet.

"Nicht durchführbar"
"Das Sammeln von Datenbergen ist einfach, das Herausfiltern nützlicher Information aber schwierig. Was ich erfahren kann, hängt nur von der Größe der zu identifizierenden Gruppe ab und die ist bei Terroristen sehr klein. Mit bisher bekannten und publizierten Verfahren ist Terrorismus-Prävention mittels Vorratsdatenspeicherung wohl nicht durchführbar", so die Einschätzung von Kay Hamacher.

Virtuelle Infiltration
Anhand von Daten des FBI erstellten die Wissenschaftler ein virtuelles, an biologische Interaktionen angelehntes Netzwerk von Bürgern und Terroristen. Dabei infiltrierten Gruppen von acht bis 17 Terroristen verschieden große Netzwerke - die Bandbreite reichte von 50.000 bis zu einer Million - ungefährlicher Leute.

Musteranalyse ineffizient
Anhand der Unterschiede im Kommunikationsverhalten - etwa die Erkennung von Mustern in Anzahl und Länge von Anrufen, beispielsweise bei der Weitergabe von Befehlen - wollte man die gefährlichen Individuen enttarnen, was aber misslang. Denn in verschiedenen Situationen, etwa während eines Hausbaus oder vor Hochzeiten, sind diese Gesprächsmuster bei Normalbürgern ident.

Speicherdauer zu lange
Je länger der Zeitraum der Erfassung ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass ein solches Ereignis für den Einzelnen eintritt und letztlich Fehlalarm ausgelöst wird. Dementsprechend wäre die Speicherung in dieser Hinsicht effizienter, wenn sie für Zeiträume von zwei Wochen bis drei Monaten greifen würde, statt wie beschlossen für sechs Monate.

System einfach auszutricksen
Da bei der Vorratsdatenspeicherung keine Inhalte aufgezeichnet werden, ist die Musterkennung praktisch die einzige Methode, die für die Fahnder zur Verfügung steht. Für Terroristen, so die Wissenschaftler, sei es zudem einfach, ihre Verfolger durch die Etablierung von Ablenkungsgruppen auf die falsche Fährte zu locken. Auch bei der rückwirkenden Aufklärung werden durch die Vorratsdatenspeicherung nur unwesentliche Verbesserungen erzielt.

Quelle
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vor 10 Monaten

#84

Re: [ST] Vorratsdatenspeicherung

Vorratsdatenspeicherung: Regierung wehrt sich gegen EU-Klage


Die Bundesregierung stellt in Sachen Vorratsdatenspeicherung einen Antrag auf Abweisung der Klageanträge an den Europäischen Gerichtshof. Man plädiert dafür, das geforderte Zwangsgeld zu verringern, wenn nicht gar zu tilgen. Schließlich sei noch nicht geklärt, ob die EU-Richtlinie in Einklang mit den Menschenrechten stehe.

Die Bundesregierung in Berlin verfasste einen Antrag, die Klageanträge der Europäischen Kommission gegen Deutschland in Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung abzuweisen. Die Kommission habe ihre Kompetenzen als solche „in mehrfacher Hinsicht überschritten“: Sie hat ein Zwangsgeld eingeklagt, da es in Deutschland seit der Außerkraftsetzung der gesetzlichen Regelung zur Vorratsdatenspeicherung im Jahre 2010 keine Gesetzesgrundlage mehr zu diesem Thema gibt. Die für die EU geltende Richtlinie wurde also noch nicht umgesetzt, da sich die Regierung noch auf keine gemeinsame Linie einigen konnte.

Die in Deutschland bis 2010 gültige Regelung wurde durch das Bundesverfassungsgericht als „unrechtmäßig“ verworfen. Die Bundesregierung teilte der EU-Kommission zwar „bereits erlassene Umsetzungsmaßnahmen“ mit, diese wurden dann jedoch vom Bundesverfassungsgericht für „teils unwirksam oder unanwendbar“ eingestuft. Nachdem man ein Gesetz in einer Demokratie nicht von heute auf morgen beschließen kann, noch dazu im Hinblick auf ein so heikles Thema wie die Speicherung persönlicher Daten der Bürger, ist Deutschland bis heute ohne Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung geblieben. Es ist übrigens bei weitem nicht das einzige Land, dem eine Regelung dazu fehlt: Ähnliche Klagen laufen gegen Österreich, Irland und die Niederlande. Im Unterschied zu diesen EU-Mitgliedstaaten wurde allerdings in Deutschlands Fall „das schärfste Instrument zur Durchsetzung des Unionsrechts“ angewendet.

Ein Argument der EU-Kommission für ihr hartes Vorgehen ist, dass eine unzureichende Umsetzung der EU-Richtlinie Deutschlands innere Sicherheit sowie andere EU-Staaten gefährden würde. Dies entkräftet die Bundesregierung mit der Feststellung, dass es bei der Richtlinie zum Thema Vorratsdatenspeicherung in erster Linie um „eine Harmonisierung der Marktbedingungen“ gehe und diese nur sekundär der Verfolgung von Straftaten diene. Die EU-Kommission wirft Deutschland nämlich dezidiert vor, dass durch weniger strenge Auflagen zur Speicherung von Verbindungsdaten den deutschen Telekommunikationsanbietern Vorteile im Wettbewerb entstünden.

Ein nicht unwesentlicher Faktor in der Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung: Es ist eine Beschwerde von Digital Rights Ireland (Bürgerrechtsorganisation) anhängig, welche die Vereinbarkeit der EU-Richtlinie mit der EU-Grundrechtecharta und der Europäischen Menschenrechtskonvention anzweifelt. Demgemäß wäre es nur logisch, erst das Urteil in dieser Frage abzuwarten, bevor Zwangsgelder verhängt werden. Es könnte sich ja herausstellen, dass die von der EU getroffene Regelung ungültig ist. Sollte sie das nicht sein, wolle man jedenfalls das Zwangsgeld deutlich verringert sehen, so die Regierung.
Quelle
Die Muschi ist kein Grammophon,sie spielt auch keine Lieder,
sie ist nur ein Erholungsort für steifgewordene Glieder.
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vor 9 Monaten

#85

Re: [ST] Vorratsdatenspeicherung

Zitat:
Union rückt von Vorratsdatenspeicherung ab


Jahrelang haben CDU und CSU für die Vorratsdatenspeicherung gekämpft - jetzt wollen sie davon nichts mehr wissen. Unter dem Eindruck der NSA-Spionageaffäre ersetzen sie das schlimme Wort im Wahlprogramm.

Es war ein leiser Kurswechsel, fast zwei Wochen lang blieb er völlig unbemerkt. Als Reaktion auf die Nachrichten über das Spähprogramm Prism und andere Überwachungsskandale des US-amerikanischen Geheimdiensts NSA haben CDU und CSU in ihrem Wahlprogramm einen Unions-Dauerbrenner gestrichen: In letzter Minute entfiel die Forderung nach der Einführung der Vorratsdatenspeicherung.

Im gemeinsamen Wahlprogramm, das die Union am 23. Juni in Berlin verabschiedet hat, taucht das Wort an keiner Stelle mehr auf. Stattdessen ist jetzt von "Mindestspeicherfristen" die Rede. Vor allem aber wird der entsprechende Passus des Parteiprogramms mit einem Bekenntnis zum Datenschutz eingeleitet: "Der Staat muss persönliche Kommunikationsdaten der Menschen schützen", schreiben CDU und CSU. Erst dann folgt: "Mindestspeicherfristen für Verbindungsdaten sind notwendig, damit bei der Verfolgung von schweren Straftaten auf Anordnung eines Ermittlungsrichters oder zur Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit ein Datenzugriff erfolgen kann."

Damit der Kurswechsel aber mehr als nur ein Wahlkampf-Trick ist, müsste sich die Regierung allerdings in Brüssel für eine Änderung der EU-Richtlinie einsetzen. Die schreibt eine sechsmonatige Speicherung der Verkehrsdaten vor - und die Union bekräftigt an anderen Stellen in ihrem Wahlprogramm, dass sie an dem grundsätzlichen Ziel festhalte, die Richtlinie umzusetzen. Von "Mindestspeicherdauer" spricht man in der Union schon seit zwei Jahren - und meint doch die Speicherung von Vorratsdaten.

Erfolg für Leutheusser-Schnarrenberger

Doch es geht um mehr als nur ein paar Worte im Wahlprogramm. CDU und CSU strecken nach jahrelangem Kampf mit den Liberalen die Waffen. Diese Interpretation verbreitete die CSU-Spitze am Donnerstag in Bayern. Für die Union ist es nach dem Ausstieg aus der Atomkraft und dem Aussetzen der Wehrpflicht sowie den Lockerungsübungen bei der Homo-Ehe der nächste radikale Kursschwenk. Zumindest die innere Sicherheit galt bisher als letzte Bastion des konservativen Parteiflügels. Heftige Debatten mit profilierten Innenpolitikern wie Wolfgang Bosbach (CDU) und Hans-Peter Uhl (CSU) sind jetzt vorprogrammiert.

Der Streit um die Vorratsdatenspeicherung gehört zu den Klassikern der deutschen Innenpolitik. Eigentlich ist Deutschland zur Umsetzung einer EU-Richtlinie von 2006 verpflichtet, die die vorsorgliche Speicherung von Telefon- und Internetdaten der Bürger zu Fahndungszwecken vorsieht. Doch seit das Bundesverfassungsgericht das deutsche Gesetz 2010 gekippt hat, streiten Union und FDP um eine Neufassung. Berlin hatte eine von der EU-Kommission gesetzte Frist verstreichen lassen. Die Hauptkontrahenten, Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von der FDP und Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) belauern sich in einem zähen Kampf. Beide profitierten davon: Leutheusser konnte sich als oberste Datenschützerin feiern lassen und Friedrich als harter Law-and-Order-Mann.

Damit ist es jetzt vorbei. Die Union dreht bei - aus Angst vor den Wahlen. Nach Informationen von SPIEGEL ONLINE wurden die entscheidenden Änderungen im Wahlprogramm in letzter Minute vorgenommen - und zwar auf dem Höhepunkt der Debatte um das Spähprogramm Prism. Die Entscheidung, das Bekenntnis zur Vorratsdatenspeicherung herunterzudimmen, war Chefsache. Neben den beiden Generalsekretären Hermann Gröhe und Alexander Dobrindt waren die CDU-Vorsitzende Angela Merkel, CSU-Chef Horst Seehofer und Friedrich beteiligt, heißt es in hochrangigen Unionskreisen.

Seehofer will mehr Datenschutz

Besonders schwierig ist die neue Linie für die CSU. Die Innere Sicherheit gehört zum Markenkern der Partei. Friedrich, der wichtigste Minister der Partei in Berlin, ist nun beschädigt. Er muss auf eines der wenigen Themen verzichten, mit dem er in seiner Amtszeit Profil gewonnen hatte.

Zwar heißt es in der CSU, Friedrich sei in den Kursschwenk eingeweiht gewesen. Doch Friedrich hat seinen wichtigsten Verbündeten verloren - Horst Seehofer. Bayerns Ministerpräsident hatte vergangene Woche keinen Zweifel an seiner Empörung über das Ausmaß der Überwachung gelassen. Sollten sich Berichte über die Abhörpraxis der US-Geheimdienste bestätigen, sei das ein "ungeheuerlicher Vorgang". Intern hat Seehofer zudem klar gemacht, dass er bei künftigen Koalitionsverhandlungen dem Datenschutz größere Priorität einräumen will.

Seinen Kursschwenk hat der CSU-Chef bereits am vergangenen Sonntag angekündigt, kurz nachdem der SPIEGEL darüber berichtet hatte, dass die NSA auch europäische Botschaften gezielt abgehört hatte. Bei einem Festakt zu 150 Jahren Liberalismus in Bayern lobte er Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger in höchsten Tönen. Insbesondere hob Seehofer den Widerstand Leutheussers gegen die Vorratsdatenspeicherung hervor. "Das ist eine liberale Grundhaltung, die mir Respekt abnötigt", flötete er.

Jetzt ist es auch seine. Wie ernst es die Union wirklich meint, muss sie nun zeigen: Entweder wird die sechsmonatige Speicherung einfach umbenannt. Oder Deutschland setzt sich für eine Änderung der EU-Richtlinie ein.

Quelle -Spon
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vor 6 Tagen