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delle59![]() ![]() iCom Mythos ![]() Registriert seit 3 Jahren Beiträge: 4.518 |
Gesetz zum Schutz vor Kostenfallen im Internet passiert den Bundesrat Der Bundesrat hat den neuen Regelungen zum besseren Schutz der Verbraucher gegen Internet-Kostenfallen zugestimmt. ![]() In der Vergangenheit hatten Anbieter die Verbraucher immer wieder mit trickreich gestalteten, scheinbar kostenfreien Internetangeboten zum Abschluss von teuren Verträgen verleitet. "Mit den neuen Regelungen ist Nepp und Betrug im Netz eine klare Grenze gesetzt. Wir schieben den illegalen Auswüchsen im Internet einen Riegel vor", sagte Aigner. Mit Blick auf das jüngste Ranking der Europäischen Kommission zum Verbraucherschutzniveau in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten betonte die Ministerin, dass Deutschland als eines der Länder mit den besten Bedingungen für Verbraucher und dem höchsten Verbrauchervertrauen in Europa genannt werde: "Dieses hohe Schutzniveau führen wir mit dem neuen Gesetz gegen Internet-Kostenfallen fort. Hier wurde ein wichtiger Schutzmechanismus aus der europäischen Verbraucherrechte-Richtlinie bereits vor Ablauf der Umsetzungsfrist realisiert. Wir werden die Entwicklungen im Internethandel weiter aufmerksam beobachten. Sollte sich weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf zeigen, werden wir reagieren", sagte Aigner. Quelle Besser ist das wahrscheinlich, und schaden kann das auch nicht. ![]() Die Muschi ist kein Grammophon,sie spielt auch keine Lieder, sie ist nur ein Erholungsort für steifgewordene Glieder.
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vor 10 Monaten | |
13M1CHA3l37![]() iCom Jünger ![]() Registriert seit einem Jahr Beiträge: 926 |
endlich mal macht die Bundesregierung was Gescheides, aber gegen ausländische Seiten hilft es aber nicht viel... ![]() Hier bin ich Troll, hier spamm ich rein |
vor 10 Monaten |
Editiert von 13M1CHA3l37 vor 2 Monaten
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Kalle1909![]() iCom Stammgast ![]() Registriert seit 2 Jahren Beiträge: 169 |
Zitat von 13M1CHA3l37: endlich mal macht die Bundesregierung was Gescheides, aber gegen ausländische Seiten hilft es aber nicht viel... naja immerhin ein kleiner trost.. ![]()
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vor 10 Monaten | |
webbbers![]() iCom Weiser Registriert seit 3 Jahren Beiträge: 2.542 |
Zitat von 13M1CHA3l37: endlich mal macht die Bundesregierung was Gescheides, aber gegen ausländische Seiten hilft es aber nicht viel... irgendwo muss man ja anfangen find die idee selbst aber echt super...
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vor 10 Monaten | |
delle59![]() ![]() iCom Mythos ![]() Registriert seit 3 Jahren Beiträge: 4.518 |
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Onlineshops Button-Lösung muss bis 31. Juli 2012 umgesetzt werden Zum 1. August 2012 wird die sogenannte "Button-Lösung" für Onlineshops verpflichtend, mit der Verbraucher vor Kostenfallen im Internet geschützt werden sollen. Der BVDW erklärt, worauf Shopbetreiber achten müssen. Da in den vergangenen Jahren viele Verbraucher zu Opfern sogenannter Kostenfallen im Internet wurden, hat der Gesetzgeber im vergangenen Jahr ein neues Gesetz verabschiedet, das Unternehmen mehr Transparenz beim Onlinebestellungsvorgang abfordert. Mit der Button-Lösung werden Webseitenbetreiber verpflichtet, Verbraucher bei Einkäufen im Internet unmittelbar vor Abgabe der Bestellung auf die Kosten und weitere wesentliche Vertragsinformationen hinzuweisen. Wenn die Bestellung über eine Schaltfläche erfolgt, ist diese gut lesbar ausschließlich mit den Worten "Zahlungspflichtig bestellen" oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung zu kennzeichnen. Verbraucher, die auf so einen Button klicken, sind dann aber auch an den Vertrag gebunden. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) erläutert in einem Whitepaper, wie Onlinehändler die Button-Lösung rechtskonform umsetzen können, denn Webseiten müssen bis zum 31. Juli 2012 angepasst werden. Das gilt für alle Anbieter von kostenpflichtigen Diensten im Internet, nicht nur Onlineshops. Wer die neuen Regeln nicht einhält, riskiert "nicht nur unwirksame Verträge, sondern gegebenenfalls Abmahnungen durch Mitbewerber", sagte Rechtsanwalt Michael Neuber, Justiziar des BVDW. Anbieter müssen unmittelbar, bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt, klar und verständlich in hervorgehobener Weise über die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung, die Mindestlaufzeit des Vertrags, den Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile und über den Unternehmer abgeführten Steuern informieren. Kann kein genauer Preis angegeben werden, so muss an dieser Stelle die Berechnungsgrundlage angegeben werden, die dem Verbraucher eine Überprüfung des Preises ermöglicht. Auch gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sowie einen Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden, müssen aufgeführt werden. All diese Pflichtinformationen müssen oberhalb des Bestell-Buttons gut lesbar, in ausreichend großer Schrift und unübersehbar dargestellt werden. Der Knopf selbst muss deutlich lesbar mit "zahlungspflichtig bestellen" oder einer anderen, entsprechend eindeutigen Formulierung versehen sin. Laut BVWD sind auch Beschriftungen wie "Kaufen", "Einkauf abschließen", "Kostenpflichtig bestellen" und "Zahlungspflichtigen Vertrag schließen" erlaubt. Nicht erlaubt sind hingegen Beschriftungen wie "Bestellen", "Bestellung abschließen", "Bestellung abgeben", "Weiter" und "Anmeldung". Die Regelung gilt laut BVWD auch für M-Commerce-Geschäfte. Quelle Die Muschi ist kein Grammophon,sie spielt auch keine Lieder, sie ist nur ein Erholungsort für steifgewordene Glieder.
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vor 7 Monaten | |
pawned![]() iCom Star ![]() Registriert seit 2 Jahren Beiträge: 1.238 |
wenn anschreiben ausm ausland kommen und die geld verlangen einfach nur
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vor 7 Monaten | |
delle59![]() ![]() iCom Mythos ![]() Registriert seit 3 Jahren Beiträge: 4.518 |
Gesetz gegen Online-Abzocke zeigt offenbar Wirkung ![]() Das Fazit ist positiv, so der Verband. 92 Prozent der Webseiten, die in der Vergangenheit bei den Verbrauchern wegen verschleierter Preisangaben für viel Ärger gesorgt hatten, seien derzeit nicht mehr aufrufbar oder lassen keine Anmeldung mehr zu. Vorsicht sei aber weiterhin geboten. Seit dem 1. August gilt für private Vertragsabschlüsse im Internet die neue Buttonlösung. Sie besagt, dass Unternehmen ihre Kunden unmittelbar vor Absenden einer Bestellung deutlich über wesentliche Vertragsinhalte informieren müssen. Dazu zählt, dass die Verbraucher beim Bestellen die kostenpflichtige Transaktion ausdrücklich bestätigen, indem der Bestellbutton zum Beispiel mit "zahlungspflichtig bestellen" beschriftet wird. Bei der Überprüfung von 109 Internetportalen hat der VZBV festgestellt, dass 88 Webseiten nicht mehr aufrufbar sind. Bei weiteren 13 Seiten ist aktuell eine Anmeldung nicht möglich. Einen Teil der restlichen Seiten beanstanden die Verbraucherschützer weiterhin: Entweder fehlen wichtige Vertragsinformationen, wie zum Beispiel die Information über eine automatische Vertragsverlängerung in unmittelbarer Nähe des Bestellbuttons. Oder die vorgeschriebene Beschriftung des Buttons ist nicht vorhanden. Gegen die entsprechenden Betreiber hat der Verband bereits erste Abmahnungen versandt. Auch wenn Verbraucher sich momentan auf vielen vormals beanstandeten Internetseiten nicht mehr anmelden können, sehen die Verbraucherzentralen noch keinen Grund zur Entwarnung. "Es ist leider nicht auszuschließen, dass unzulässige Webseiten wieder aktiviert oder alte Maschen nun bei Bestellungen über Smartphones versucht werden", sagte Helke Heidemann-Peuser, Referatsleiterin Kollektiver Rechtsschutz beim VZBV. Beim Smartphone müssen Verbraucher sich häufig nicht einmal registrieren, um in eine Kostenfalle zu tappen. So kann bereits ein unbeabsichtigter Klick auf einen Werbebanner dazu führen, dass kostenpflichtige Leistungen heruntergeladen und ein relativ geringer Betrag über die Handyrechnung eingezogen wird. Verbraucher merken das häufig erst dann, wenn der gewohnte Rechnungsbetrag deutlich und ohne offensichtlichen Grund überschritten wird. Quelle Die Muschi ist kein Grammophon,sie spielt auch keine Lieder, sie ist nur ein Erholungsort für steifgewordene Glieder.
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vor 5 Monaten | |
delle59![]() ![]() iCom Mythos ![]() Registriert seit 3 Jahren Beiträge: 4.518 |
Entwurf unter Dach und Fach Gesetz soll Bürger besser vor Internet-Abzockern schützen ----------------------------------------------------------------- Verbraucher in Deutschland sollen künftig besser vor Abzocke über das Internet und Telefon geschützt werden. Ein entsprechender Gesetzesentwurf ist offenbar bereits fertiggestellt. Auch Abmahnungen sollen für Privatpersonen günstiger werden. Der Gesetzentwurf zum besseren Schutz von Verbrauchern vor unseriösen Geschäftspraktiken im Internet und am Telefon ist nach einem Zeitungsbericht fertiggestellt. Er war zuvor monatelang nicht vorangekommen. Der Entwurf des Bundesjustizministeriums sehe vor, dass Gewinnspielverträge, die am Telefon geschlossen werden, künftig erst dann wirksam sein sollen, wenn sie schriftlich, per Fax oder per E-Mail bestätigt wurden, schreibt die „Süddeutsche Zeitung“ am Mittwoch. Zudem sollten die Bürger besser vor den zweifelhaften Methoden einiger Inkassofirmen geschützt werden. Diese würden immer wieder versuchen, Forderungen eintreiben, die gar nicht existieren. Deshalb müssen sie künftig auf Anfrage detailliert angeben, wie die Forderung und eventuelle zusätzliche Gebühren entstanden sind. Auch sollen die Unternehmen strenger beaufsichtigt werden. Außerdem will die Bundesregierung die Abmahn-Abzocke beim verbotenen Herunterladen von Software, Videos oder Musik im Internet eindämmen. Diese hat sich für einige Anwälte im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen im Internet zu einem lohnenden Geschäft entwickelt. Künftig dürfen Anwälte dem Bericht zufolge privaten Internetnutzern, die zum ersten Mal eine Urheberrechtsverletzung begehen, für die Abmahnung maximal 155,30 Euro in Rechnung stellen. Ursprünglich hatte das Justizministerium einen Betrag von unter 100 Euro in Aussicht gestellt. Quelle Die Muschi ist kein Grammophon,sie spielt auch keine Lieder, sie ist nur ein Erholungsort für steifgewordene Glieder.
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vor einer Woche | |
DrLegendary![]() iCom Stammgast Registriert seit 3 Jahren Beiträge: 249 |
Rechtsanwalt Christian Solmecke- Kommentar zum Anti-Abzock-Gesetz Neues Gesetz wird Abmahnwahn gegen Filesharer beenden Wenn das neue Anti-Abzock-Gesetz verabschiedet wird, lohnt sich das Geschäft für Abmahnanwälte mit Tauschbörsennutzern nicht mehr. Das meint Rechtsanwalt Christian Solmecke. Doch die Verbraucherzentralen und die Digitale Gesellschaft sehen das anders. Der Gesetzentwurf, den die Bundesregierung heute, am 6. Februar 2013 ins Parlament einbringen Die für heute vorgesehene Verabschiedung des neuen Gesetzes wurde kurzfristig von der Tagesordnung genommen. Das sagte ein Sprecher des Justizministeriums iRights.info. Es gebe weiterhin Abstimmungsbedarf zwischen den Ministerien., wird das Geschäft mit Abmahnungen gegen illegales Filesharing zerstören. Diese Einschätzung vertritt Rechtsanwalt Christian Solmecke, dem der Entwurf des Bundesjustizministeriums vorliegt. Solmecke: "Nach meiner Einschätzung wird" der Entwurf "bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen über Tauschbörsen im Internet zu einer Deckelung der Abmahngebühren führen". Das Anti-Abzock-Gesetz sieht vor, dass der Streitwert in Urheberrechtssachen in der Regel bei 1.000 Euro liegen soll. Bei dem Streitwert sind nur Abmahngebühren in Höhe von maximal 155,30 Euro möglich. Zwar würden sich Abmahnanwälte und die Musikindustrie dadurch zunächst nicht abschrecken lassen und weiter hohe Abmahngebühren fordern. Doch die Gerichte würden dem künftig nicht mehr einfach folgen können, meint Solmecke. "Sie würden ansonsten die Intentionen des Gesetzgebers missachten. Dem Gesetzgeber geht es hier eindeutig darum, die überzogenen Abmahnungen gerade im Bereich des Filesharings einzudämmen." Bisher ist es in der Rechtsprechung üblich, dass häufig Abmahnkosten in Höhe von 2.500 Euro zugelassen werden. Abmahnkanzleien müssten feststellen, "dass sich das Abmahnen als Massengeschäft nicht mehr lohnt". Der Musikindustrie sei es auch nicht einfach möglich, auf Schadensersatzforderungen auszuweichen. Denn schadensersatzpflichtig ist nur, wer selbst Musik- oder Filmdateien illegal getauscht hat. Solange die Musikkonzerne aber nur den Anschlussinhaber kennen und nicht wissen, wer im Haushalt die Urheberrechtsverletzungen begangen hat, könnten sie auch keinen Schadensersatz durchsetzen, erklärte der Anwalt. Es bleibt das Problem der angeblichen "gewerblichen Nutzung" Die Verbraucherzentralen kritisieren dagegen "unklare Begrifflichkeiten" in dem Gesetz, die den "Verbraucherschutz weiterhin aushöhlen" würden. Die Begrenzung der Kosten greift nicht, wenn private Nutzer Urheberrechte im "gewerblichen Ausmaß" verletzen. Einige Gerichte bejahten das bereits in Fällen, in denen ein Verbraucher ein Musikalbum in einer Tauschbörse geteilt hat, ohne einen finanziellen Vorteil zu erzielen. "Diese Auslegung benachteiligt Verbraucher. Wir brauchen Rechtssicherheit durch eine klare Neuregelung der privaten Nutzung", forderte Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV). Erst dann könne die notwendige Kostendeckelung bei Abmahnungen wirklich greifen, die sich der Verband bei 100 Euro statt der jetzt vorgesehenen 155 Euro gewünscht hätte. Markus Beckedahl, Vorstand der Digitalen Gesellschaft, erklärte: "Die Pläne sind - soweit jetzt bekannt geworden - nicht ausreichend. Solange weiter angenommen werden kann, dass jegliches Filesharing von urheberrechtlich geschützten Inhalten in gewerblichem Maße betrieben wird, werden die Abmahnanwälte weiterhin Kasse machen. Für die Nutzer ist dieser Teil des Vorhabens daher kaum eine Entlastung." Rechtsanwalt Jens Ferner sagte Golem.de: "Eine Bewertung des Gesetzentwurfs im Vorhinein fällt schwer. Tatsächlich erscheinen Abmahnungen von Verbrauchern nach dem bisherigen Modell für die abmahnenden Rechtsanwälte mit Blick auf diesen Entwurf unattraktiv - aber dies mag auch ein Anreiz sein, in Zukunft umso schneller und zahlreicher zu klagen. Da der fliegende Gerichtsstand im Urheberrecht - anders als im Wettbewerbsrecht - nicht abgeschafft werden soll und die Frage des Schadensersatzes gerade nicht berührt wird, wäre dies durchaus eine Alternative, zumal der Streitwert ausdrücklich nicht hinsichtlich des Schadensersatzanspruchs begrenzt ist: Mit hohen Schadensersatzforderungen kann also weiterhin eine hohe Gebühr erzielt werden. Insoweit bleibt das Fazit: Abwarten, was in der Praxis daraus wird." Bundeskabinett verschiebt Abmahngesetz Quelle: golem.de
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vor 2 Tagen |
Editiert von DrLegendary vor 2 Tagen
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